Anna Unu hat geschrieben:Hallo Zusammen,
vorab möchte ich gerne eine generelle Aussage treffen:
Gesetzlich verpflichtet sind wir als Hersteller, eine Gewährleistung von 2 Jahren sicherzustellen. Wir haben uns aber entschlossen, allen unu Fahrern eine Garantie (die noch Nutzerfreundlicher ist) von 2 Jahren zu gewähren. Ich hoffe das alleine gibt uns schon einmal den Vorschuss, dass wir euch nicht hintergehen wollen oder aber im Kleingedruckten 'fiese' Bedingungen verstecken.
Dass wir die Garantieleistungen eingrenzen und Modifikationen des Produktes ausschließen, ist eine vor allem rechtliche Absicherung die wir treffen müssen.
IIhr müsst aber dringend die Käufer etwas klarer über z.B. die Inspektionsintervalle aufklären. Weiterhin müsst ihr bei Änderungen der Inspektionsbedingungen einfach wirklich auch alle Kunden und solche die es werden wollen DEUTLICHST auf diesen Umstand hinweisen.
Denn ihr selbst weist ja daraufhin, daß bei nicht ordnungsgemäß durchgeführten Inspektionen die Garantie flöten gehen kann.
Ich bin da im Moment gerade etwas verärgert. Denn beim Kauf unseres UNUs hieß es "Nach 500 KM" und jetzt "Nach 500 KM oder 3 Monaten", und davon habe ich nichts gewusst.
Wir lassen jetzt die 500KM-Inspektion machen, aber die 3 Monate sind dicke vorbei...
Weiterhin gibt es die Kulanz - und jeder von euch der mit uns schon einmal zu tun hatte, kann hoffentlich bestätigen, dass wir sowohl kulant sind als auch versuchen für jedes Problem eine möglichst gute Lösung für euch zu finden. Hierfür scheuen wir weder Mühen noch Kosten.
Das muss ich allerdings bestätigen. Wir haben leider einen von diesen multiplen quietschenden Rollern erhalten (Bremse, Radlager).
Das Verhalten von UNU Motors ebenso wie das Verhalten der beauftragen Werkstatt ist hier bisher
tadellos, da gibt es nix zu meckern.!
@elektronaut: genau richtig! Danke für die Unterstützung. Wir treffen Garantievorschriften nicht aus Hinterlist sondern um uns und euch fair zu schützen.
Garantiebedingungen sind für beide Seiten absolut unabdingbar. Da kann es gar keine zwei Meinungen geben. Sie sollten allerdings transparent und nachvollziehbar sein.
Es sollte klar sein, wenn jemand irgendwo an semi- bis non-professionell an seinem Roller herumschraubt, daß UNU dafür nicht in Haftung genommen werden kann, wenn dann etwas kaputt geht.
Klar sollte aber auch sein, wenn der technisch unbedarfte Fahrer den UNU bestimmungsgemäß verwendet und dann in der Garantiephase etwas kaputt geht wegen Produktionsfehler oder Produkt-Unreife, dann muss UNU dafür einspringen.
Und ich hoffe jetzt einfach mal, daß die Angelenheit "geänderte Inspektionsintervalle" nicht als Hintertür verwendet werden, um Kosten seitens UNU zu vermeiden.