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Re: freiwillige Zulassung Niu NQi Sport
Verfasst: Fr 6. Jan 2023, 02:03
von The Rob
EinsteinXX hat geschrieben: Do 5. Jan 2023, 19:47
Das Elektromobilitätsgesetz steht der E-Kennzeichnung bei Rollern meiner Meinung nach nicht entgegen!
[...]
Das EMoG wird auf Roller schlichtweg nicht anhewandt, weil diese nicht zum Definitionsbereich gehören.
Re: freiwillige Zulassung Niu NQi Sport
Verfasst: Mo 9. Jan 2023, 18:47
von Chris118
The Rob hat geschrieben: Fr 6. Jan 2023, 02:03
EinsteinXX hat geschrieben: Do 5. Jan 2023, 19:47
Das Elektromobilitätsgesetz steht der E-Kennzeichnung bei Rollern meiner Meinung nach nicht entgegen!
[...]
Das EMoG wird auf Roller schlichtweg nicht angewandt, weil diese nicht zum Definitionsbereich gehören.
Schade eigentlich, hätte gerne auch beim NIU das "E" auf dem Nummernschild gehabt. Aber ich verstehe es auch so. Das Gesetz schließt den NIU als N1S leider aus.
Re: freiwillige Zulassung Niu NQi Sport
Verfasst: Do 12. Jan 2023, 05:55
von Ingmar86
Ich möchte demnächst meinen Roller ebenfalls freiwillig zulassen.
Gibt es schon Erfahrungen, ob man dann öfter von der Polizei oder Ordnungsamt kontrolliert wird? Die Roller sind ja vom tüv befreit und haben somit auch keine Plakette.
Re: freiwillige Zulassung Niu NQi Sport
Verfasst: Sa 14. Jan 2023, 19:41
von Stivikivi
Ingmar86 hat geschrieben: Do 12. Jan 2023, 05:55
Ich möchte demnächst meinen Roller ebenfalls freiwillig zulassen.
Gibt es schon Erfahrungen, ob man dann öfter von der Polizei oder Ordnungsamt kontrolliert wird? Die Roller sind ja vom tüv befreit und haben somit auch keine Plakette.
Kommt ganz auf die Polizei an. Mein freiwilliger ohne TÜV Plakette steht auf der Straße. Bisher nicht aufgeschrieben. Mein Auto mit abgelaufenen tüv der dahinter stand wurde aufgeschrieben

Re: freiwillige Zulassung Niu NQi Sport
Verfasst: Mo 16. Jan 2023, 12:09
von Chris118
Im 4. Anlauf seid dem ersten Versuch der Freiwilligen Zulassung hab ich heute endlich mein 220x130 Kennzeichen mit Sondergenehmigung bekommen. Das "E" gab es leider nicht, aber was soll's. Wirkliche Vorteile kann ich damit für den NIU tatsächlich nicht erkennen, da ich weder an der Ladesäule lade noch parken werde.
Grüße
Christian