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Re: Steuer für die Zero S?

Verfasst: Do 9. Feb 2023, 20:20
von MEroller
Beim E-Auto ja. Bei der Zero weiß ich es nicht, da das der Händler für mich gemacht hat.

Bezüglich der späteren gewichtsbasierten Steuer für steuerpflichtige E-Fahrzeuge ist das ja mal ausnahmsweise ein feiner Zug des Zolls, wenn die Abrunden, ich habe lediglich die offiziellen Berechnungsgrundlagen zitiert :D

Re: Steuer für die Zero S?

Verfasst: Fr 10. Feb 2023, 06:44
von der niederrheiner
Ohne denen was zu wollen. Der Zoll hat ordnungsgemäß Kaufmännisch gerundet.


Ohne Einzugsermächtigung für die Steuer, bekommst hier in M.-Gladb. normal gar keine Papiere.

Wobei ich mich da beim Vorgang der ZERO, tatsächlich gar nicht mehr erinnern kann, da was unterschrieben zu haben. War das erste eMotorrad für die Mitarbeiterin. Und somit alles ein wenig durcheinander. . .


Stephan