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Re: Zero S 2024 Erfahrungsberichte eines Motorradneulings

Verfasst: Fr 26. Jul 2024, 14:53
von vaderAT
rückwärts-funktion habe ich mir auch sofort per cypher geholt - gerade bei leicht abschüssigen parkplätzen in den städten mehr als nur praktisch ;)

Re: Zero S 2024 Erfahrungsberichte eines Motorradneulings

Verfasst: Fr 26. Jul 2024, 15:13
von Afunker
Aufeome hat geschrieben: Do 25. Jul 2024, 20:29 Hey,
Hier mal noch ein paar Bilder:

IMG_8268.JPGIMG_8275.JPGIMG_8274.JPG

So das solls erst einmal gewesen sein ;)

LG Nick
Nick,
auch du hast den § in der FZV nicht gesehen/gelesen, wonach man jedes KFZ auch freiwillig zulassen kann.... (§ 3 Absatz 2+3)
Dann entfällt die HU-Prüfung alle 2 Jahre und für das Kennzeichen braucht es dann nur die längliche Variante. (trotz Buchstabe E am Schluss)
Prüfungsgebühr alle 2 Jahre (fast 100 €uronen) gespart....
Nur "dumme" Fragen bei einer Kontrolle (wann gibt es die mal für ein E-Motorrad?), muss man sich dann gefallen lassen.

Wenn ein E-Motorrad wie die Zero S (und auch andere Modelle des Herstellers) weiter so gebaut wird,
dürften technische Probleme, die relevant bei der HU sind, kaum bis gar nicht auftauchen.
Wenn, sind es Verschleissteile, die es auch bei Verbrennern gibt, aber beim E-Zweirad eher seltener....
Meine Wuxi M3 fahre ich seit 5 Jahren und demnächst werden Bremsbeläge und Scheiben fällig, evtl. noch die Reifen.
Übrigens: B196 habe ich auch seit 2 Jahren und möchte auch mal eine Zero S wie deine aus 2024 kaufen/fahren.....

Re: Zero S 2024 Erfahrungsberichte eines Motorradneulings

Verfasst: Fr 26. Jul 2024, 15:48
von Peter51
Wie kommst du denn darauf? L3e - A1 oder A2 müssen alle 2 Jahre zum TÜV.

Re: Zero S 2024 Erfahrungsberichte eines Motorradneulings

Verfasst: Sa 27. Jul 2024, 01:15
von Stivikivi
Peter51 hat geschrieben: Fr 26. Jul 2024, 15:48 Wie kommst du denn darauf? L3e - A1 oder A2 müssen alle 2 Jahre zum TÜV.
Nur wenn man eine Special Zero hat dann nicht.

Re: Zero S 2024 Erfahrungsberichte eines Motorradneulings

Verfasst: Sa 27. Jul 2024, 06:27
von Afunker
Peter51 hat geschrieben: Fr 26. Jul 2024, 15:48 Wie kommst du denn darauf? L3e - A1 oder A2 müssen alle 2 Jahre zum TÜV.
Das hat nichts mit dem Führerschein zu tun....

Die Zero S ist zwar ein L3E Fahrzeug, hat aber 11 KW Nennleistung und ist somit ein Leichtkraftrad.
Ein Leichtkraftrad kann auf Antrag freiwillig zugelassen werden und ist dann HU-frei.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht dann unter "nächste HU" 0000 und im Kennzeichen fehlt dann die HU-Plakette....
Da beisst die Maus den Faden nicht ab.....

Re: Zero S 2024 Erfahrungsberichte eines Motorradneulings

Verfasst: Sa 27. Jul 2024, 07:44
von Peter51
Da hat deine Zulassungsstelle bestimmt wieder etwas falsch gemacht. Ausgenommen von der TÜV-Pflicht sind nur 45er Roller und auch freiwillig zugelassene 45er mit Kuchenblech ohne TÜV-Plakette.

Re: Zero S 2024 Erfahrungsberichte eines Motorradneulings

Verfasst: Sa 27. Jul 2024, 08:26
von didithekid
Hallo,

ich glaube hier liegt lediglich eine Verwechselung zwischen den Begriffen "Kleinkraftrad" und "Leichtkraftrad" vor.
Ein Kleinkraftrad kann (in D) freiwillig zugalassen werden, wenn die EU-Klasse L1e (bis 45 km/h) ist.
Bei der ZERO S handelt es sich um die Fahrzeugklasse L3e A1 (bis 11 kW, bis 125 ccm und Mindestgewicht je kW)
Ein Leichtkraftrad nach L3e A1 muss zwar nicht alle technischen Zulassungskriterien eines großen L3e-Kraftrads (Motorrads) erfüllen und es fällt keine auch KFZ-Steuer an, aber es muss mit amtlichem Kennzeichen zugelassen werden (bei der Zulassungsstelle). Es muss in Deutschland dann auch alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (und Abgasuntersuchung, sofern Abgase emittiert werden), erkennbar daran, dass eine HU-Plakette auf dem Nummernschild ist, die bei freiwillig zugelassenen L1e-Fahrzeugen fehlt.
Die Zeiten in denen ein 100 km/h-Fahrzeug in Deutschland noch ohne TÜV-Untersuchung durchkam, sind schon lange vorbei.
Lediglich vom deutschem Steuerrecht her, wird da noch von "Zulassungsfreiheit" bei Hubräumen bis 125ccm gesprochen.

Zitat: Der Untersuchungspflicht unterliegen alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger (§ 29 StVZO). Ausgenommen sind daher Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen, aber auch Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (Roller, S-Pedelecs und Leichtfahrzeuge bis 45 km/h), sowie Selbstfahrende Arbeitsmaschinen.


Viele Grüße
Didi

Re: Zero S 2024 Erfahrungsberichte eines Motorradneulings

Verfasst: Sa 27. Jul 2024, 10:21
von Stivikivi
Das hatten wir schon mehrfach jetzt.

A1 Maschinen sind Zulassungsfrei aber Kennzeichenpflichtig. Zulassungsfrei ist hier nur Bürokratie Wahn. Im Endeffekt hat man Bei der A1 auch keinen Brief nur COC und Schein.

Alles was schneller fahren kann hat immer TÜV zu machen außer die Zulassung macht es anders aber darauf kann man sich dann 1. Nicht berufen, 2. Wirds bei nem Unfall auch echt interessant wenn so ne 125er 6 Jahre zugelassen ohne TÜV rumgurkt und darin verwickelt ist.

Re: Zero S 2024 Erfahrungsberichte eines Motorradneulings

Verfasst: Sa 27. Jul 2024, 18:12
von Aufeome
Jetzt bin ich maximal verwirrt. Es ist richtig das es keinen Fahrzeugbrief dazu gab und nur so ein COC-Teil. Ich habe die Zero aber nicht selbst zugelassen. Das hat der Händler auf meine Bitte hin mit veranlasst. Bis auf den TÜV gibt es da noch andere Nachteile?

VG Nick

Re: Zero S 2024 Erfahrungsberichte eines Motorradneulings

Verfasst: Sa 27. Jul 2024, 19:47
von Stivikivi
Aufeome hat geschrieben: Sa 27. Jul 2024, 18:12 Jetzt bin ich maximal verwirrt. Es ist richtig das es keinen Fahrzeugbrief dazu gab und nur so ein COC-Teil. Ich habe die Zero aber nicht selbst zugelassen. Das hat der Händler auf meine Bitte hin mit veranlasst. Bis auf den TÜV gibt es da noch andere Nachteile?

VG Nick
TÜV ist was ganz normales und du hast auch keine andere Chance wenn du Sie fahren willst.

Auf Antrag was die wenigsten machen kann man auch noch den Brief ausstellen lassen.

Einfach normal zur Zulassung gehen Papiere mitnehmen und Kennzeichen mitsamt TÜV und Plakette und fahren.