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Re: vom Verbrenner zum E-Roller ?
Verfasst: Sa 18. Okt 2025, 00:01
von Afunker
Ascheloche hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 20:11
Huhu
nun sind auch die Papiere (COC) vorhanden.
Kennzeichen reserviert. >
Hoffentlich mit Buchstaben E?
Termin zur Zulassung am kommenden Dienstag. >
Hast du nach § 3 Absatz 3+4 FZV zugelassen?
Freue mich
Re: vom Verbrenner zum E-Roller ?
Verfasst: Sa 18. Okt 2025, 00:22
von Ascheloche
Afunker hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 00:01
Ascheloche hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 20:11
Huhu
nun sind auch die Papiere (COC) vorhanden.
Kennzeichen reserviert. >
Hoffentlich mit Buchstaben E? Ja ist so reserviert
Termin zur Zulassung am kommenden Dienstag. >
Hast du nach § 3 Absatz 3+4 FZV zugelassen? Nein da ich ja noch nicht da war, Vorteil wenn ich dieses beachte?/color]
Re: vom Verbrenner zum E-Roller ?
Verfasst: Sa 18. Okt 2025, 01:14
von Afunker
Ascheloche hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 00:22
Nein da ich ja noch nicht da war, Vorteil wenn ich dieses beachte?/color]
Hat nur den Vorteil: Kein TÜV/HU alle 2 Jahre....
Aber du musst auf der Zulassungsstelle einen schriftlichen Antrag auf freiwillige Zulassung nach § 3 Absatz 3+4 FZV stellen.
Ohne den, bekommst du im Fahrzeugschein, die nächste HU vermerkt.
Mit Antrag kostet dich das einmalig so 70 € beim TÜV für Übereinstimmungsgutachten.
Dafür später nie wieder 80-100 € für die HU alle 2 Jahre....> Gespart...
Du kümmerst dich selbst um alles wie Reifen, Bremsen usw. und du kannst das in der Werkstatt deiner Wahl machen lassen.
Re: vom Verbrenner zum E-Roller ?
Verfasst: Sa 18. Okt 2025, 11:12
von Ascheloche
Afunker hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 01:14
Ascheloche hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 00:22
Nein da ich ja noch nicht da war, Vorteil wenn ich dieses beachte?
Hat nur den Vorteil: Kein TÜV/HU alle 2 Jahre....
Aber du musst auf der Zulassungsstelle einen schriftlichen Antrag auf freiwillige Zulassung nach § 3 Absatz 3+4 FZV stellen.
Ohne den, bekommst du im Fahrzeugschein, die nächste HU vermerkt.
Mit Antrag kostet dich das einmalig so 70 € beim TÜV für Übereinstimmungsgutachten.
Dafür später nie wieder 80-100 € für die HU alle 2 Jahre....> Gespart...
Du kümmerst dich selbst um alles wie Reifen, Bremsen usw. und du kannst das in der Werkstatt deiner Wahl machen lassen.
Huhu
habe versucht mich einzulesen…
wenn ich das richtig verstanden habe, sind mit dieser Möglichkeit Fahrzeuge gemeint bis 45 km/h.
Auch wenn der Roller Nqix 500 ein Leichtkraftrad ist, und da fällt er aber der Zulassungspflicht. Und kann also von der Regelung nicht gemeint sein.
Oder sehe ich da was falsch?
Re: vom Verbrenner zum E-Roller ?
Verfasst: Sa 18. Okt 2025, 14:28
von Afunker
Lese das nochmals genau durch den § 3 Absatz 3 Satz 1 c und d...
Da steht etwas von Leichtkrafträdern und 2 oder 3-rädrigen Kleinkrafträdern, die einer Zulassung nicht bedürfen.
Weiter steht unter § 3 Absatz 4:
" Auf Antrag können die nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2 zulassungsfreien Fahrzeuge zugelassen werden."
Das wurde u.a. in der FZV vom Gesetzgeber eingefügt,
weil es z.B. (unabhängig von einem elektrischen Antrieb) Motorroller, Motorräder mit und ohne Beiwagen, Trikes gibt,
die zwar in der EU zulassungsfähig mit einer CoC sind, aber dem KBA nicht bekannt sind. (wie bei meiner Wuxi aus China)
Oder die du selbst importiert hast und in D (EU) zulassen willst, eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) dafür haben willst
(ist Vorrausetzung zur Teilnahme am Strassenverkehr), aber von der HU-Pflicht ausgenommen wirst/werden willst.
Oder zweite Sache die vorliegen könnte, wäre ein FzG, dass zwar eine CoC hat, in D bisher nicht regulär zum Strassenverkehr zugelassen war.
Bevor du den Behördenapparat in Gang setzt, würde ich mich vorab bei der Zulassungsstelle über den § 3 Absatz 3 und 4 informieren,
wie der dort mit deiner Niu behandelt wird und evtl. eine kleine Bestätigung vom TÜV (und nur von dem wird das akzeptiert!) vorlegen musst!?
Re: vom Verbrenner zum E-Roller ?
Verfasst: Sa 18. Okt 2025, 23:14
von guewer
Ich glaub', ihr redet aneinander vorbei. Und Ascheloche hat Recht: Einen Leichtkraftroller mit 80 km/h kann man nicht "freiwillig zulassen". Da ist die Zulassung einfach Pflicht, und man muß alle 2 Jahre eine HU machen. Kostet aber nicht 80-100 €, sondern nur
50, weil die AU bei Elektro nicht anfällt.
Afunker hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 01:14
Dafür später nie wieder
80-100 € für die HU alle 2 Jahre....> Gespart...
Ascheloche hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 11:12
Auch wenn der Roller Nqix 500 ein Leichtkraftrad ist, und da fällt er aber der Zulassungspflicht. Und kann also von der Regelung nicht gemeint sein.
Oder sehe ich da was falsch?
Nein, das siehst du absolut richtig.
Re: vom Verbrenner zum E-Roller ?
Verfasst: So 19. Okt 2025, 00:25
von Ascheloche
Huhu
Dank an guewer
Re: vom Verbrenner zum E-Roller ?
Verfasst: So 19. Okt 2025, 00:47
von Schnabelwesen
Ganz genau genommen sind Leichtkrafträder/-roller zulassungsfrei. Daher bezahlt man keine Steuern. Da sie aber kennzeichenpflichtig sind, müssen sie praktisch doch zugelassen werden. Das hat wohl historische Gründe (und führt leider auch dazu, dass es keine THG-Zertifikate dafür gibt).
Alle zwei Jahre zur HU müssen sie auch, wie schon erwähnt.
Schöne Grüße, Bertolt
Re: vom Verbrenner zum E-Roller ?
Verfasst: So 19. Okt 2025, 06:09
von Fasemann
HU für 50 € ist aber auch schon paar Tage her

Re: vom Verbrenner zum E-Roller ?
Verfasst: So 19. Okt 2025, 09:28
von RobZ
Aber auch nicht so weit weg wie immer postuliert. 67€ kostete es bei der Dekra zuletzt