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Re: Kaufberatung - Kickscooter für alten Herrn?
Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 13:35
von derPhil
hat sich erübrigt. mit schwerer Herzinsuffizienz darf er wohl nix fahren was eine Fahrerlaubnis (Führerschein) oder ein Nummernschild/Versicherungskennzeichen braucht.
das wird ihn nicht freuen, aber ist besser für ihn und die andren Verkehrsteilnehmer.
Re: Kaufberatung - Kickscooter für alten Herrn?
Verfasst: Mi 17. Sep 2025, 16:00
von Alfons Heck
Es gibt geländegängige Rollstühle: ht tps://ww w.meyra.de/rollstuehle/produktdetails/optimus-2-optimus-2-rs-2322
Vielleicht etwas um die Mobilität über den nächsten Supermarkt hinaus zu vergrößern.
Gruß
Alfons.
Re: Kaufberatung - Kickscooter für alten Herrn?
Verfasst: Do 18. Sep 2025, 11:09
von derPhil
hoi, fettes Teil

und "NEUE 15 km/h Software" - das wäre immerhin 2.5fach die normalen 6km/h. Ist das dann immernoch Versicherungskennzeichen-frei?
hat aber auch seinen Preis das Ding. und 150kg "Leergewicht".
ich bin ja auch noch am überlegen, ob man so einen 6km/h Stuhl tunen kann. wobei man das mit den kleinen Rädern besser nicht übertreiben sollte...
Re: Kaufberatung - Kickscooter für alten Herrn?
Verfasst: Do 18. Sep 2025, 13:04
von Alfons Heck
Fahre es nicht und habe dazu auch keine weiteren Infos, nur was ich ge.escosia.tet habe.
Gruß
Alfons.
Re: Kaufberatung - Kickscooter für alten Herrn?
Verfasst: Do 18. Sep 2025, 13:32
von error
derPhil hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 11:09
hoi, fettes Teil

und "NEUE 15 km/h Software" -
das wäre immerhin 2.5fach die normalen 6km/h. Ist das dann immernoch Versicherungskennzeichen-frei?
hat aber auch seinen Preis das Ding. und 150kg "Leergewicht".
ich bin ja auch noch am überlegen, ob man so einen 6km/h Stuhl tunen kann. wobei man das mit den kleinen Rädern besser nicht übertreiben sollte...
Alles über 6 km/h gilt als Kraftfahrzeug wenn es kein Fahrrad ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__1.html
Dementsprechend wäre es ein Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz (Strafdelikt).
Ohne Fahrerlaubnis kommt dann das nächste Strafdelikt dazu.
Keine Ahnung ob es dann heißt "
Kinder haften für ihre Eltern"?

Re: Kaufberatung - Kickscooter für alten Herrn?
Verfasst: Do 18. Sep 2025, 14:11
von derPhil
es muss noch was speziell zu diesen 'Seniorenmobilen' geben?! das da bezieht sich ja offensichtlich auf Pedelecs. Die Seniorenmobile haben auch oft mehr als 0.25kW, auch bei 6km/h.
die AI sagt
einen Behindertenausweis mit "G" für gehbehindert hat mein Vater
Ich habe grad mit den freundlichen Helfern telefoniert - die haben erstmal etwas gestockt, als ich meinte ich hätte eine Frage zu Seniorenmobilen, waren dann aber der Meinung, dass die 15km/h
nicht Führerschein oder Versicherungskennzeichen erfordern. So 100%ig sicher waren die sich aber auch nicht und meinten ich solle mal im Strassenverkehrsamt anrufen. Die haben nachmittags aber geschlossen...
Re: Kaufberatung - Kickscooter für alten Herrn?
Verfasst: Do 18. Sep 2025, 14:17
von derPhil
die AI behauptet jetzt, ein Versicherungskennzeichen brauchen die 15km/h Dinger schon, trotzdem darf mein Vater sie führen... Es ist echt verwirrend. 'bin gespannt was das Strassenverkehrsamt morgen sagt...
Re: Kaufberatung - Kickscooter für alten Herrn?
Verfasst: Do 18. Sep 2025, 15:16
von error
derPhil hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 14:17
Es ist echt verwirrend. 'bin gespannt was das Strassenverkehrsamt morgen sagt...
Da gebe ich dir recht. Die Frage wäre halt was das "Gutachten des Facharztes" bedeutet bzw. welche rechtlichen Konsequenzen es hat wenn er auf "alles ohne Kennzeichen" einschränkt. Da würde ich auch noch mal nachfragen.
Das kommt ja quasi dem Entzug einer (vorhandenen) Fahrerlaubnis gleich.
Ein Fahrzeug zu versichern ist ja pauschal nix schlechtes, gerade wenn es elektrisch ist. Da ist dann Feuer, Diebstahl etc. mit abgedeckt.
Kurz: solange man im Rahmen einer OWi bleibt, hätte ich persönlich keine Schmerzen mich ggf. über irgendwelche Verordnungen und Gesetze hinwegzusetzen.
Re: Kaufberatung - Kickscooter für alten Herrn?
Verfasst: Do 18. Sep 2025, 19:13
von rainer*
Die Fuhrerscheinpflicht bei solchen Geräten hängt vom Geburtsjahr ab. Da gilt Bestandsschutz.
Re: Kaufberatung - Kickscooter für alten Herrn?
Verfasst: Do 18. Sep 2025, 23:14
von derPhil
rainer* hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 19:13
Die Fuhrerscheinpflicht bei solchen Geräten hängt vom Geburtsjahr ab.
nee, das verwechselst du mit Mofas. das is wieder was andres als Krankenfahrstühle.
error hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 15:16
Die Frage wäre halt was das "Gutachten des Facharztes" bedeutet
Das ist eigentlich ziemlich klar, auch ohne explizites Gutachten, sondern anhand der Diagnose, und "geregelt" in den
Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt 2022). Da steht vereinfacht gesagt, dass mit seinen Leiden in der Regel keine Fahreignung besteht für Fahrzeuge, die eine Fahrerlaubnis erfordern.
Für Krankenfahrstühle, auch für die über 6 bis max 15 km/h, braucht es aber keine Fahrerlaubnis
Wenn er jetz einen Aussetzer hat und 'unvermittelt' vor ein Auto rollt, ist es eigentlich fast egal, ob er das mit 6 oder 15 km/h tut - die Geschwindigkeit des Autos ist hier überwiegend massgebend...
Ich frag mich allerdings, ob man mit den 15km/h Dingern auf dem Gehweg fahren darf?