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Re: Leichtkraftroller (>45 km/h) werden auch in der Stadt überholt
Verfasst: Mi 23. Mai 2018, 06:58
von didithekid
VU18650PF hat geschrieben: Di 22. Mai 2018, 12:18
Ich spreche aber von der Leistung (bei Elektromotoren die elektrische, bei Verbrennern die mechanische) die nötig ist um Kraft/Drehmoment zu erzeugen was zum Anfahren nötig ist.
Hallo,
bei Kraftfahrzeugen gibt es in Deutschland und auch anderswo eine gesetzliche Definition wie die in den Papieren aufgeführte (Nenn-)Leistung ermittelt wird. Da geht es unabhängig von der Antriebsart um die mechanische Leistung die ein Motor in Richtung Räder abgibt. Physikalisch gesehen gibt ein Benzin-Roller (während der Fahrt) um die 25% der aus der Verbrennung des Kraftstoffes stammenden Wärmeleistung als mechanische Nutzleistung über die Motorwelle ab. Der Rest wird in Form von Wärmeleistung (auch im heißen Abgas) und zu geringem Maße auch in Schallleistung (Krach!) abgegeben. Im Leerlauf (im Stand) verbrennt der Motor zwar mit geringerer Leistung, gibt diese aber dann zu 100% als Wärme und Schall ab. Unsere Elektroroller wandeln bei blockierten Rädern natürlich ebenfalls 100% der elektrischen Leistung in Wärme um (im Controller, im Motor, in den Lampen und der Verkabelung). Bei der Fahrt kann aber (je nach Fahrzeug) 80-90% der aus dem Akku entnommenen Leistung an das Hinterrad abgegeben werden. Deren Maximalwert ist dann die Nenn-Leistung, die in den Papieren steht. Baut man eine Sicherung in den Roller ein, die anhand Akkuspannung und der Leistung in den Zulassungspapieren (falsch) dimensioniert wurde (z. B. bei 3kW-Roller mit 60V-Akku -> 50A-Sicherung), brennt diese ständig durch, weil die tatsächliche elektrische Leistung um den Verlustanteil höher ist. Das passiert natürlich nicht, wenn die 3kW-Leistung nur im Prospekt des Herstellers stehen, der zu Werbezwecken (statt der mechanischen 2,5kW Nennleistung) die maximale elektrische Aufnahmeleistung angibt, die auch der Akku vermutlich nur kurz und im Hochsommer liefern kann.
Zum Erzeugen einer Kraft oder eines Drehmomentes reicht eine (vorgespannte) Feder, die Kraft oder Drehmoment über Jahre statisch halten kann, ohne dass Leistung (gleich welcher Art auch immer) anfallen würde. Eine solche Feder verhindert bei mir, das Herunterfallen des Hauptständers während der Fahrt, ohne dass sie dabei Strom verbraucht.
PS: Diese Darstellung dient der Klarstellung missverständlicher Aussagen im Vorfeld und
nicht dem Ziel die Oberlehrerhaftigkeit des Autors unter Beweis zu sellen.
Viele Grüße
Didi
Re: Leichtkraftroller (>45 km/h) werden auch in der Stadt überholt
Verfasst: Mi 23. Mai 2018, 08:05
von achim
Danke Didi für den Vergleich mit der Feder. Obwohl vollkommen logisch, ist einem das im ersten Moment gar nicht wirklich bewusst.
Gruß,
Achim
Re: Leichtkraftroller (>45 km/h) werden auch in der Stadt überholt
Verfasst: Mi 23. Mai 2018, 15:09
von VU18650PF
Schönes Beispiel mit der Feder, da knüpfte ich mal an.....
Allerdings muss die Feder aber auch irgendwie gespannt worden sein.
Beispiel:
Eine alte Uhr die mit Federspannung läuft, wird mit einem Rädchen aufgezogen (eine Feder wird gespannt), dazu wird Leistung benötigt. Es wird eine Arbeit (drehen des Rädchens) für eine gewisse Zeit verrichtet.
Desto mehr Leistung ich beim Spannen der Feder aufbringe, desto mehr Drehmoment erzeugt die Feder hinterher.
Zurück zum Beschleunigen:
Desto schneller ich Leistung generieren kann, desto schneller habe ich Drehmoment und desto schneller komme ich vom Fleck.
Elektromotor:
Gas geben = Strom = Leistung (P = U x I) = Magnetische Kräfte = Drehmoment = Beschleunigung
Verbrennungsmotor:
Gas geben = Mechanische Leistung (P = M x 2 x Pi x n) , Kupplung oder beim Automatikgetriebe Drehmomentwandler = Drehmoment = Beschleunigung.
Und ja Michael, die mechanische Leistung und der Wikungsgrad des Elektromotors/Antriebstranges ist 0 im Moment des Anfahrens.
Aber im Bezug auf Beschleunigung ist die Leistung die aufgebracht werden muss um Drehmoment zu generieren beim Elektromotor augenblicklich da, deshalb gibt es beim Verbrenner auch Launch Control.
Ja Michael, auch wegen dem Schlupf.
Re: Leichtkraftroller (>45 km/h) werden auch in der Stadt überholt
Verfasst: Mi 23. Mai 2018, 15:40
von didithekid
Hallo Michael,
wie Recht Du mit deiner Argumentation hast, wird auch anhand dieser ganzen Diskussion deutlich.
Es wird in begrenzter Zeit sehr viel Energie in diese Diskussion gesteckt und heraus kommt nix, weil offenbar an einer Stelle die Bewegung blockiert ist. Und ohne Bewegung ist die Nutzleistung (die aus einem System herauskommt) eben nach wie vor Null.
Viele Grüße
Didi
Re: Leichtkraftroller (>45 km/h) werden auch in der Stadt überholt
Verfasst: Mi 23. Mai 2018, 17:18
von VU18650PF
Hallo Didi,
das sehe ich anders, zumindest ist das Missverständnis zwischen dem was Michael bzw ich gemeint habe geklärt.
Auch dein Beispiel mit der Feder finde ich gut, da dadurch noch deutlicher wird was Michael und ich gemeint haben, dies ist für mich eine Bewegung in die richtige Richtung.
Wie ich finde gehört die Thematik Beschleunigung zum Thema (Leichtkraftroller (>45 km/h) werden auch in der Stadt überholt), was man von deinem letzen Beitrag jetzt nicht unbedingt sagen kann.
Hallo,
bei Kraftfahrzeugen gibt es in Deutschland und auch anderswo eine gesetzliche Definition wie die in den Papieren aufgeführte (Nenn-)Leistung ermittelt wird. Da geht es unabhängig von der Antriebsart um die mechanische Leistung die ein Motor in Richtung Räder abgibt. Physikalisch gesehen gibt ein Benzin-Roller (während der Fahrt) um die 25% der aus der ......
Dies ist in einer Diskussion zu einem bestimmten Thema nicht nur Stillstand oder Bockade sondern ehr ein Rückschritt.
Das nächste mal gibt es Pfannkuchenrezepte von mir....

Re: Leichtkraftroller (>45 km/h) werden auch in der Stadt überholt
Verfasst: Mi 23. Mai 2018, 17:33
von tcj
VU18650PF hat geschrieben: Mi 23. Mai 2018, 15:09
Desto mehr Leistung ich beim Spannen der Feder aufbringe, desto mehr Drehmoment erzeugt die Feder hinterher.
Zurück zum Beschleunigen:
Desto schneller ich Leistung generieren kann, desto schneller habe ich Drehmoment und desto schneller komme ich vom Fleck.
Um die Diskussion mal in eine ganz andere neue Richtung zu bringen, die aber auch nix mit dem Ausgangsthema zu tun hat:
Es heißt "Je ..., desto" und nicht "Desto ..., desto"
Wenn Klugscheißen, dann auch richtig.
SCNR
Re: Leichtkraftroller (>45 km/h) werden auch in der Stadt überholt
Verfasst: Mi 23. Mai 2018, 17:41
von VU18650PF
Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr stimmt's.

Re: Leichtkraftroller (>45 km/h) werden auch in der Stadt überholt
Verfasst: Mi 23. Mai 2018, 22:46
von didithekid
VU18650PF hat geschrieben: Mi 23. Mai 2018, 17:18
Dies ist in einer Diskussion zu einem bestimmten Thema nicht nur Stillstand oder Bockade sondern ehr ein Rückschritt.
Genau,
als ich das Thema "Leichtkraftroller (>45 km/h) werden auch in der Stadt überholt" hier gestartet und berichtet habe,
dass meine Beschleinigung geringer ist, als die vieler Autos, hätte ich mir auch nicht träumen lassen, dass ich hiermit eine eigentlich themenfremde und auch in gewisser Weise fruchtlose Diskussion über die
Leistung bei Raddrehzahl Null heraufbeschwören würde.
Aber man lernt ja dazu, wie vielfältig sich Diskussionen um eigentlich einfache physikalische Zusammemhäge entwickeln können.
Zurück zum Thema - physikalisch betrachtet:
Mein Roller und ich haben eine Masse von 260 kg und eine Antriebsleistung von maximal 5kW (im mittleren und oberen Drehzalbereich des Radnabenmotors)
Ein Auto mit Nennleistung 200 kW bei 6000 U/min und einer Masse von 1.700 kg überholt mich beim Beschleunigen (nach Grün werden, der Ampel) bevor ich die vorgeschriebene Höchsgescheindigkeit von 50 km/h erreicht habe.
Ich glaube nicht, dass ich es schaffe so viel abzuspecken, dass das nie wieder vorkommt.
Viele Grüße
Didi
Re: Leichtkraftroller (>45 km/h) werden auch in der Stadt überholt
Verfasst: Mi 23. Mai 2018, 23:52
von Eule
didithekid hat geschrieben: Mi 23. Mai 2018, 22:46
Ein Auto mit Nennleistung 200 kW bei 6000 U/min und einer Masse von 1.700 kg überholt mich
Der Sprit wird zunehmend teurer. Da bleiben die Pferdchen des öfteren im Stall und werden auf Diät gesetzt. Deine Chancen steigen...
Re: Leichtkraftroller (>45 km/h) werden auch in der Stadt überholt
Verfasst: Do 24. Mai 2018, 11:36
von wiewennzefliechs
didithekid hat geschrieben: Mi 23. Mai 2018, 22:46
Ein Auto mit Nennleistung 200 kW bei 6000 U/min und einer Masse von 1.700 kg überholt mich beim Beschleunigen (nach Grün werden, der Ampel) bevor ich die vorgeschriebene Höchsgescheindigkeit von 50 km/h erreicht habe.
Aber nur, wenn der Fahrer das will und nicht pennt. Und ich wage jetzt mal zu behaupten, dass Fahrer, die beim Anfahren an einer Ampel (vernünftigerweise)
nicht das Maximum an Motorleistung aus ihren Autos herausprügeln (das ist nämlich normalerweise nur in ganz anderen Situationen gefragt), zumindest hier in Berlin deutlich in der Mehrzahl sind. Und dann gibt es noch die, die pennen. Einige von denen versuchen nach dem Aufwachen, den verlorenen Boden wieder gutzumachen. Nachdem man denen zunächst davongefahren ist, überholen sie einen irgendwann doch. Andere wissen auch nach dem Aufwachen noch nicht, wozu das Gaspedal gut ist und wo man den 2. Gang findet. Das sind dann die, bei denen man besonders aufpassen muss, dass man ihnen nicht hinten drauf fährt bzw. die einen daran hindern, eine Grünphase zu nutzen, die man ohne die Schnarchnase locker gepackt hätte. Diesen beiden Sorten begegne zumindest ich wesentlich häufiger als denen, die mich auf Deibel komm raus überholen wollen. Und ich habe nur 2 kW unterm Hintern, nicht 5 kW.
Davon abgesehen, finde ich 5 kW etwas knapp für 260 kg Fahrzeugmasse. Bei einem L3e-Fahrzeug würde ich zumindest bei der Spitzenleistung (@VU: der mechanischen!

) auf 2-stellige Kilowatts Wert legen (@VU: wobei beim Anfahren natürlich nicht die Leistung, sondern das von einem so starken Motor erzeugte, entsprechend höhere Drehmoment wichtig ist

) . Leichtkraftroller dürfen ja bis 11 kW (Dauer-)Leistung haben. D. h. noch nicht einmal das Gesetz hat etwas gegen eine höhere Leistung (@VU: beim Anfahr-Drehmoment gibt es sogar gar keine gesetzliche Beschränkung, nur eine naturgesetzliche

).
Gruß
Michael