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Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Verfasst: Mo 8. Apr 2019, 23:01
von Alf
Ja sicher dürfen auch Führerscheininhaber, oder mit Mofaschein ein entsprechendes Fahrzeug führen.
Und nein, die COC wird natürlich nicht eingezogen, weil diese ja der Fahrzeugbrief, und somit Eigentum des Besitzers ist.
Man bekommt einen normalen Fahrzeugschein, welchen man, wie bei jedem anderen zugelassenen Fahrzeug auch, mitführen muß.
Die COC muß man bei Versicherungskennzeichen mitführen. Dann nicht.
Und die Versicherungsprämien richten sich nach dem Schadensfreiheitsrabatt. Ich werde jetzt als 2.Fahrzeug mit 45% geführt ( Auto 35% oder 30%...

), und das ist deutlich Preiswerter als das Versicherungskennzeichen, alles inklusive Teilkasko.
Ich bin außerdem der Meinung, das man jederzeit das Fahrzeug wieder Haftpflichtversichern kann, und das Fahrzeug in der Zulassungsstelle abmeldet.
Wenn man das Fahrzeug abmeldet, wird ja der Fahrzeugschein eingezogen.
Lohnt sich aber bei entsprechenden Rabatten nicht
Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Verfasst: So 25. Aug 2019, 14:58
von HerbyK
Hallo, darf ich mal hier einhacken zum Verständnis für mich.?
Habe den Motorrad Führerschein. Auf was muss ich achten, wenn ich einen schnelleren Roller mir zulegen würde, damit ich nicht zu hohe VS Beiträge entrichte? da gab es doch mal was mit 125èrn für 16 jährige, die waren teuer.... oder wird hier bei den e-Roller über 45 kmh nicht so unterschieden?
Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Verfasst: So 25. Aug 2019, 15:30
von MEroller
Inzwischen wird in der L3e-A1 Versicherungsklasse alles über EINEN Kamm geschert, außer die kleine aber feine Unterscheidung in "Leichtkraftroller" und "Leichtkraftrad". Letzteres ist üblicherweise einiges teurer zu versichern als ein Leichtkraftroller. Begründung meines Versichrungsfutzis: Leichtkraftrad fahren die risikobereiten Jungs, die Mädels fahren Leichtkraftroller

Da war ich dann gern ein Mädel aus Versicherungssicht, weil das fast die Hälfte vom Leichtkraftrad gekostet hat

Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Verfasst: So 25. Aug 2019, 19:52
von HerbyK
Da hätte ich auch kein Problem damit, ich war ein ganzes Berufsleben EINE MTA
Also verstehe ich das richtig, alle Roller über 45kmh sind günstig zu versichern?
Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Verfasst: So 25. Aug 2019, 21:00
von MEroller
HerbyK hat geschrieben: So 25. Aug 2019, 19:52Also verstehe ich das richtig, alle Roller über 45kmh sind günstig zu versichern?
In meinem Fall ja. Es waren aber beides L3e-A1, also die klassische 125er. Es kann auch darüber noch etwas billiger werden, ich denke das Minimum ist in der Gegend der 250er anzutreffen. Elektrisch dürfte da aber nur das sehr teure Schlachtschiff 300+kg Long Range BMW C-evolution reinpassen...
Erkundige Dich besser beim Versicherer Deines Vertrauens, um Nägel mit Köpfen zu machen

Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Verfasst: Mi 1. Jan 2020, 20:03
von DH5HAI
moin
ich hatte mal bei you tube ein video gesehen das freiwillige zulassung
bald nicht mehr möglich sein sollte. ist vom 16.03.2018 und betrifft reinland pfalz!
ich komme zwar aus niedersachsen aber trotzden intressiert es mich.
könnte sich ja schon auf ganz deutschland ausgebreitet haben!
mfg
Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Verfasst: Mi 1. Jan 2020, 22:34
von vsm
Zum Glück können Verordnungen eines Bundesministeriums nicht durch YouTube-Videos aufgehoben werden...
...und übrigens auch nicht durch ein Land.
Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Verfasst: Do 2. Jan 2020, 08:43
von Peter51
Alf hat hier Pionierarbeit geleistet und ihn habt ihr geperrt......
Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Verfasst: Do 2. Jan 2020, 09:16
von Fasemann
Seine Einträge sind ja noch da.
Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Verfasst: Do 2. Jan 2020, 20:11
von MEroller
Peter51 hat geschrieben: Do 2. Jan 2020, 08:43Alf hat hier Pionierarbeit geleistet und ihn habt ihr geperrt......
Du hast aber schon mitbekommen, welche Unruhe er hier immer wieder ins Forum gebracht hat durch seine unvergleichliche Art, zu provozieren und zu beleidigen?!