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Re: Versicherung, speziell UNU-Elektroschnecken
Verfasst: Mi 6. Feb 2019, 23:20
von vsm
tiger46 hat geschrieben: Mi 6. Feb 2019, 22:31
Alle Wette, dass diese Prozesse immer die Versicherungsnehmer gewinnen werden
Wahrscheinlich. Allerdings wäre es ja schon schön, wenn geleistet würde, bevor man ewig prozessieren muss...

Re: Versicherung, speziell UNU-Elektroschnecken
Verfasst: Do 7. Feb 2019, 14:26
von DerAutomatiker
Ich habe bei der Württembergischen trotzdem mal angefragt. "Ist der Akku meines Elektrorollers auch mitversichert bei Diebstahl des Akkus/ des gesamten Fahrzeugs?"
Antwort, kurz und bündig

:
Sehr geehrter Herr xxx
Teile die mit dem Elektroroller verbunden sind und zum Roller dazu gehören sind in der Teilkasko mitversichert.
Freundliche Grüße aus Berlin-Tempelhof
xxx xxx
Re: Versicherung, speziell UNU-Elektroschnecken
Verfasst: Do 7. Feb 2019, 18:21
von vsm
Jau, genau die gleiche Antwort habe ich von der HUK auch bekommen.
Allerdings ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht von "Verbindung", sondern "fester Verbindung" die Rede und diese gilt nach aktueller Rechtssprechung zwar für fest verbaute, nicht aber entnehmbare Akkus. Heb' die E-Mail für den Fall der Fälle gut auf.

Re: Versicherung, speziell UNU-Elektroschnecken
Verfasst: Do 7. Feb 2019, 18:26
von MEroller
"Fest Verbunden" sind nur an den Rahmen geschweißte oder geklebte Teile - alles andere lässt sich ab- oder ausbauen. Daher ist eine TK-Klausel, die sich auf "feste Verbindung" beruft, völlig fehl am Platz und vermutlich nichtig...
Re: Versicherung, speziell UNU-Elektroschnecken
Verfasst: Do 7. Feb 2019, 18:31
von vsm
Das glaube ich eher nicht, denn das findest Du in den Versicherungsbedingungen aller Versicherungen. Es wird kategorisiert nach "fester Verbindung" und "unter Verschluss aufbewahrt". Was genau eine "feste Verbindung" ist, wurde schon 1000-fach in Urteilen festgelegt.
Re: Versicherung, speziell UNU-Elektroschnecken
Verfasst: Do 7. Feb 2019, 20:20
von MEroller
Lass mich raten: als "fest verbunden" gilt, wofür man Werkzeug braucht, um es abzubauen? So ähnlich gilt es nämlich auch für die Regelung, wo hochvoltführende Kabel orange gekennzeichnet werden müssen: überall, wo man ohne Werkzeug hinkommt.
Re: Versicherung, speziell UNU-Elektroschnecken
Verfasst: Do 7. Feb 2019, 21:36
von DerAutomatiker
Eigentlich ist es ja dasselbe wie wenn jemand den Tank(inhalt) bei nem Verbrenner klauen würde.. (ja, der Tank selbst ist wieder fest verbunden aber das Benzin ja auch wie der Akku beim Roller an/abgeschlossen...? Weiss jemand wie Benzinklau gehandhabt wird?
Re: Versicherung, speziell UNU-Elektroschnecken
Verfasst: Do 7. Feb 2019, 22:52
von vsm
MEroller hat geschrieben: Do 7. Feb 2019, 20:20
Lass mich raten: als "fest verbunden" gilt, wofür man Werkzeug braucht, um es abzubauen? [...]
Auch nicht so ganz. Bei einer LKW-Plane z.B. reicht die "feste Verbindung" mit Riemen aus. Bei außen angebrachten Reserverädern oder Dachgepäckträgern auch Rändelschrauben, sofern dies die übliche Befestigung nach "allgemeiner Verkehrsanschauung" darstellt. Gibt auch ein Urteil, dass entnehmbare Autoradios als fest verbundene Teile gelten. Alles für unsere Akkus etwas undurchsichtig und allerhöchste Zeit, dass eine explizite Regelung für entnehmbare Akkus Einzug in die allgemeinen Versicherungsbedingungen hält. Ich habe das (im Namen des Forums) an den GDV weitergegeben und man will sich bei einer der kommenden Sitzungen dem Thema widmen. "Da passiert aber nichts von heute auf morgen", wurde mir noch mitgegeben.

Re: Versicherung, speziell UNU-Elektroschnecken
Verfasst: Fr 8. Feb 2019, 09:02
von Fotomanni
Läuft die Versicherung eigentlich einfach ab und ich muss ein neues Kennzeichen bestellen oder muss ich die alte kündigen? Das steht komischerweise nirgendwo.
Re: Versicherung, speziell UNU-Elektroschnecken
Verfasst: Fr 8. Feb 2019, 09:25
von blackblade
Ich habe bei der HUK das neue Versichungskennzeichen beantragt. Daraufhin hat die HUK das mit der alten Vertragsnummer zusammengezogen. Seit einer Woche habe ich das neue grüne Kennzeichen zu Hause zu liegen.
Fotomanni hat geschrieben: Fr 8. Feb 2019, 09:02
Läuft die Versicherung eigentlich einfach ab und ich muss ein neues Kennzeichen bestellen oder muss ich die alte kündigen? Das steht komischerweise nirgendwo.