Seite 31 von 41

Re: Mach 1 1700 mit Straßenzulassung

Verfasst: Mo 21. Jul 2014, 17:50
von Ganter Ingo™
Hallo Harry.

Wieviele Akkusets fährst Du denn da insgesamt spazieren? Einen im normalen Akkfach und zwei in der Box? Dann wiegen alle Akkusets ja zusammen so viel wie Du auf die Waage bringst. :mrgreen:

Re: Mach 1 1700 mit Straßenzulassung

Verfasst: Di 22. Jul 2014, 11:16
von Hyper777
Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Beim Versuch Blinker an meinem Mach 1 nachzurüsten habe ich gestern den 12V Ausgang des Controllers gehimmelt.
Ich hatte die hinteren Blinker bereits verbaut und war gerade dabei die vorderen zu verkabeln, dabei merkte ich, dass vorne lediglich 3-4 Volt Spannung ankommen. Bei den hinteren Blinkern liegen hingegen ordnungsgemäß etwa 11,5 Volt an.

Als ich versuchte herauszufinden warum vorne nicht mehr Spannung ankommt, habe ich irrtümlich den 12V Ausgang kurzgeschlossen. Resultat war ein Geräusch aus dem Controller sowie Schmorgeruch. Nun liegt keinerlei Spannung an den 12V Kabeln mehr an. Der 48V Ausgang funktioniert weiterhin ohne Probleme.
Das Fahren des Scooters ist also weiterhin möglich allerdings ohne jegliche Beleuchtung oder Hupe.

Bekommt man den 12V Ausgang des Controller wieder flott? (Jemand schon mal erfolgreich gemacht?)

Einen Ersatzcontroller kann ich bei S&S problemlos bestellen, allerdings weis ich immer noch nicht warum vorne nicht mehr Spannung anliegt.
Hat jemand eine Ahnung, wo ich den Fehler suchen muss?

Bin für jede Hilfe dankbar.

Anmerkung: Habe via Ebay.com ein Blinkerrelais gekauft das optisch identisch zu dem von Harry verlinkten ist. (An dieser Stelle nochmals vielen Dank für die hervorragende Anleitung.) Lediglich die Farbe ist nicht orange sondern blau. Leider scheint dieses nicht lastunabhängig zu sein. Die hinteren Blinker leuchteten permanent, also beim Kauf umbedingt auf Lastunabhängigkeit achten.

Re: Mach 1 1700 mit Straßenzulassung

Verfasst: Di 22. Jul 2014, 18:31
von Harry
Hallo Hyper,

unter dem Thema Rolektro BT250 hat schon jemand den Controller repariert.

Unbedingt den 12V-Ausgang mit einer Sicherung schützen. Mir ist so, als hätte ich das auch geschrieben.
Das Relais kannst Du noch nutzen, in dem Du 2 Stück 5W Glühbirnen im Akkukasten mit blinken lässt. Ich habe es so gemacht, weil es trotz LED-Eignung auch nicht blinkte.

Re: Mach 1 1700 mit Straßenzulassung

Verfasst: Mi 23. Jul 2014, 08:05
von Hyper777
Hallo Harry,

vielen Dank für deine Antwort. Du hast Recht, dass mit der Sicherung hast du bereits erwähnt, wird auch noch eingefügt allerdings hatte ich vorerst keine passende Sicherung zur Hand, deshalb wollte ich es vorerst ohne Verkabeln.

Interessant zu lesen, das auch dein Relais trotz LED-Eignung nicht passt, mir war nämlich so als hätte dies auch in der Artikelbeschreibung des von mir gekauften Relais gestanden.

Re: Mach 1 1700 mit Straßenzulassung

Verfasst: Mi 23. Jul 2014, 17:42
von renekreher
Hallo Leute bin jetzt auch Stolzer Besitzer eines Mach1. Ich habe nur ein Problem ich kann die Hand nicht raushalten beim abiegen da bin ich neulich fast auf die Fresse geflogen weil da eine kleine Unebenheit reicht und das Rad vorn"spring rum" könnt ihr ähnliches berichten oder könnt ihr problemlos mit einer hand draußen Fahren? von daher würde mich eine Blinkerumrüstung auch sehr interessieren

Re: Mach 1 1700 mit Straßenzulassung

Verfasst: Mi 23. Jul 2014, 23:04
von renekreher
und mal noch ne frage kann es sein das bei bergabfahrten ohne gas die akkus geladen werden?

Re: Mach 1 1700 mit Straßenzulassung

Verfasst: Do 24. Jul 2014, 18:06
von Lampenputzer
Geht Rekuperation nicht nur bei Nabenmotoren? Der Mach hat aber doch einen Kettenantrieb.

Bei einer längeren Talfahrt im Freilauf hat die Batterie aber Zeit, sich etwas zu erholen.

Re: Mach 1 1700 mit Straßenzulassung

Verfasst: Do 24. Jul 2014, 18:52
von Ganter Ingo™
Lampenputzer hat geschrieben:Geht Rekuperation nicht nur bei Nabenmotoren?
Nein. Jedenfalls nicht bei unseren Revoluzzern.
Lampenputzer hat geschrieben:Bei einer längeren Talfahrt im Freilauf hat die Batterie aber Zeit, sich etwas zu erholen.
Genau das ist es. Mehr aber auch nicht. Bei meinem Rolektro BT250 hatte ich das damals auch angenommen. Harry hat mich aber eines Besseren belehrt.

Also Energierückgewinnung wie bei der DB mit den ICE oder den neueren E-Lokomotiven ist bei unseren E-Scootern nicht.

Re: Mach 1 1700 mit Straßenzulassung

Verfasst: Do 24. Jul 2014, 20:35
von Harry
Hallo Rene!

Willkommen im Forum!

Jeder Elektromotor wird zum Generator wenn er mechanisch gedreht wird. Also bergab ohne „Gas“ zu geben und natürlich darf auch kein Freilauf eingebaut sein. Bei unseren eScootern sind nur einfache Controller eingebaut, die rekupieren nicht können, deshalb werden bergab die Akkus nicht geladen.

Handzeichen geben beim Abbiegen sind bei höherer Geschwindigkeit ein echtes Risiko, man sollte vorher auf Schritttempo abbremsen.
LED-Blinker sind ein Sicherheitsgewinn. Um sie aber bei Sonnenschein sehen zu können, sollte man 3W-Power-LEDs nehmen.

Re: Mach 1 1700 mit Straßenzulassung

Verfasst: Do 24. Jul 2014, 21:25
von Ganter Ingo™
Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren

Das Abbiegen sollte rechtzeitig vor dem Abbiegevorgang und deutlich durch Handzeichen angekündigt werden. Das Abbiegen ohne Richtungszeichen ist grundsätzlich als grob verkehrswidrig anzusehen. Dies kann dazu führen, dass bei einem Verkehrsunfall die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges nicht zum Tragen kommt und der Radfahrer den Schaden vollumfänglich auszugleichen hat.

Von diesem Grundsatz gibt es aber Ausnahmen, z.B. kann im Interesse der Sicherheit, wie bei Glatteis oder Schnee, ganz auf ein Armzeichen verzichtet werden.

Das Handzeichen kann, je nach Verkehrssituation und Straßenverhältnissen, auch kurz ausfallen. Während des Abbiegens hat der Radfahrer keine Anzeigepflicht mehr. Nach einer Entscheidung des OLG Hamm kann dem Radfahrer kein Vorwurf gemacht werden, der beim Einordnen zur Mitte und auch danach die linke Hand ausgestreckt hatte und die Hand dann wieder an die Lenkstange gelegt hat. Ein Radfahrer, der darauf angewiesen ist, die Lenkstange mit beiden Händen zu halten, ist nicht verpflichtet, während des ganzen Abbiegevorganges den Arm auszustrecken (OLG Hamm, Urteil vom 08.06.1989 - 27 U 2/89).

Wer sich auf einer Linksabbiegerspur eingeordnet hat, braucht nicht die ganze Zeit den Arm auszustrecken, da durch die Einordnungsspur die Absichten des Radfahrers klar sind. Wird von einer weiträumigen, vielbefahrenen Straße abgebogen, sollte ein längeres Richtungszeichen erfolgen.

Problematisch ist häufig die Frage nach der Rechtzeitigkeit des Anzeigens. Hier gibt es keine feste Regel. Rechtzeitig ist die Ankündigung, wenn der Straßenverkehr die Abbiegeabsicht wahrnehmen und die eigene Fahrweise entsprechend anpassen kann. Die Rechtzeitigkeit hängt von der Verkehrsdichte und vor allem von der Geschwindigkeit des Radfahrers ab.

Wer links abbiegen will und dabei die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand überqueren möchte, braucht sich nicht einzuordnen. Wer über eine Radwegführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- und Einmündungsbereich folgen. (§ 9 StVO)