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Re: CE 04 Styling, Tuning, Modifikationen

Verfasst: Mi 12. Okt 2022, 20:42
von Foxy87
Kadett 1 hat geschrieben: Mi 12. Okt 2022, 16:24 Kein Problem ich bin heute sehr gut gelaunt weil alles klappt und sich das Gerät gut fahren lässt 8-) :lol:
Nope, sieht mMn nicht gut aus, richtig abgehackt und nicht simmig. Sieht original für mich zehn mal besser aus. Aber es muss ja immer dem Erbauer gefallen :P

Re: CE 04 Styling, Tuning, Modifikationen

Verfasst: Mi 12. Okt 2022, 20:47
von Kadett 1
Kein Problem...Ich würde mir dann an deiner Stelle noch einen Gummischnuddel bis zum Asphalt und einen Biltzableiter montieren. ;)

Re: CE 04 Styling, Tuning, Modifikationen

Verfasst: Mi 12. Okt 2022, 20:49
von Norbert
Moin,

wie ich das optisch finde verkneife ich mir mal aber ich würde mich fragen, wie ich von hinten aussehe nach der ersten Fahrt bei Nässe...

Gruß,
Norbert

Re: CE 04 Styling, Tuning, Modifikationen

Verfasst: Mi 12. Okt 2022, 20:54
von Kadett 1
Bei mir in der trockensten Region Rheinhessens (Fast wie Californien) 8-) regnet es kaum, wenn doch fahre ich mit dem Auto oder wenn es ungewiss ist mit dem chinesischen das kann das ab.

Re: CE 04 Styling, Tuning, Modifikationen

Verfasst: Mi 12. Okt 2022, 21:10
von Foxy87
Kadett 1 hat geschrieben: Mi 12. Okt 2022, 20:47 Kein Problem...Ich würde mir dann an deiner Stelle noch einen Gummischnuddel bis zum Asphalt und einen Biltzableiter montieren. ;)
Das würde dann optisch eher zu deiner Konstruktion passen :lol: :lol:

Re: CE 04 Styling, Tuning, Modifikationen

Verfasst: Mi 12. Okt 2022, 21:23
von Faktotum

Hakuna Matata.

Radabdeckung
Laut StVZO ist für Motorräder eine Radabdeckung vorgeschrieben, die mindestens 150mm über der Achsmitte beginnt und dabei die Lauffläche komplett abgedeckt). Nach EG-Recht ist allerdings keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben. Ergibt sich aus der Veränderung jedoch eine Verkehrsgefährdung, kann der Prüfer die Radabdeckung einfordern.

So und nach dem dies ermessen ist suche ich mir im Zweifelsfall einen der das gut findet und fertig.
Da muss ich mal kurz was dazu schreiben.

Die Begriffe "Laut StVZO" und "EG-Recht" sind so nicht ganz korrekt.
Aus eigener Erfahrung muss es heißen: Fahrzeuge die eine deutsche Zulassung bzw. eine EU Zulassung haben.
Das heißt die Regelungen für z.B. die Randabdeckung beziehen sich auf den Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I, Spalte K: e1*xyx/2013*xyxy.
Wobei das e1 für die EU Zulassung steht.
Das heißt die Reifenabdeckungsregel gilt nur für StVZO Zulassung, Zweiräder bis ca. 1998.

Re: CE 04 Styling, Tuning, Modifikationen

Verfasst: Mi 12. Okt 2022, 21:32
von Kadett 1
Ich hab das auch nur "Zusammengeklaut" aus dem Netz. :mrgreen:

Re: CE 04 Styling, Tuning, Modifikationen

Verfasst: Sa 15. Okt 2022, 10:17
von Kadett 1
Ich habe etwas nachgearbeitet. Der Hauptgrund war nicht das ich oder die Sitzbank Wasser/Schmutz angekommen habe bei Nässe sondern das der misst halt auch Richtung unter die Sitzbank bzw. Motorabdeckung usw. gelangt. Ein Stück Titanblech eines defekten Akrapovic Schalldämpfers konnte ich überreden hier leise Dienst zu tun.

Wenn ich endlich dazu komme meine Pulverbeschichtungsgerät zu benutzen wird das schon matt gepulvert.

Re: CE 04 Styling, Tuning, Modifikationen

Verfasst: Sa 15. Okt 2022, 10:32
von PhilGHP
Sehr sauber, und sehr sauber gemacht. So eine Art von Recycling ist Klasse.
Selbst wenn ich meinen Roller wie üblich manuell und sanft reinige, kriege ich es nicht so sauber hin. Da bin ich neidig.
Das Blech hat Sinn, klar. Aber dem Rücken hilft es natürlich auch nichts. Schon der Roller auf meinem Benutzerbild saut einen hinten komplett ein, genau wie abgebildet. Das fliegt in splineförmigen Linien hinten rauf und vor. Ist halt so, was solls. Regenjacken wurden erfunden.

Re: CE 04 Styling, Tuning, Modifikationen

Verfasst: Sa 15. Okt 2022, 10:38
von Kadett 1
Danke, danke . Ich kann solche Werkstoffe nicht wegwerfen... :lol:
Auch das Alu für den Kzh . war aus der Abfallkiste. Irrgendwann kann man es mit der richtigen Idee benutzen hat geklappt.