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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Verfasst: Fr 13. Mai 2022, 18:51
von der niederrheiner
Die Finanzverwaltung RheinlandPfalz schreibt was über die Versteuerungder Prämie.
https://www.lfst-rlp.de/unsere-themen/s ... %3D.Ycd5Ha
Diese ist nicht nötig.
Zitat „...Mangels „Anschaffung“ unterliegt die THG-Quote nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Die Prämienzahlung im Privatvermögen unterliegt daher als nicht steuerbare Leistung nicht der Einkommensteuer..."
Hat halt alles seine Ordnung.
Stephan
Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Verfasst: Fr 13. Mai 2022, 19:01
von Norbert
Moin,
wow, darauf haben alle gewartet!
Wichtig ist vor allem auch dieser Satz:
Nach bundeseinheitlich abgestimmter Verwaltungsauffassung gilt für die Besteuerung der Prämien aus der THG-Quote folgendes:
Also amtlich und überall so gültig.
Gruß,
Norbert
Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Verfasst: Fr 13. Mai 2022, 19:45
von MEroller
Ja, das hat geld-fuer-auto vorhin auch per Email weitergegeben. Der Wille ist da. Schauen wir mal, was wirklich daraus wird.
Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Verfasst: Fr 13. Mai 2022, 22:40
von reizzentrum
Es wird noch besser:
Halter privater Elektrofahrzeuge brauchen auf ihre Erlöse aus der Treibhausgasminderungsquote keine Steuer zu zahlen. Die Freigrenzen fallen komplett weg.
Und:
Code: Alles auswählen
Eingeschlossen sind dabei batterieelektrische Leichtkrafträder und E-Motorräder mit Zulassungsbescheinigung Teil 1 und einer höheren Endgeschwindigkeit als 45 km/h. Die Höhe der Einsparung wird angenommen, muss also nicht nachgewiesen werden und wird jedes Jahr neu berechnet. Als Teilnehmer gilt der im Fahrzeugschein eingetragene Halter.
https://www.heise.de/news/Elektromobili ... 91736.html
Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Verfasst: Fr 13. Mai 2022, 22:50
von Norbert
reizzentrum hat geschrieben: Fr 13. Mai 2022, 22:40
Es wird noch besser:
Halter privater Elektrofahrzeuge brauchen auf ihre Erlöse aus der Treibhausgasminderungsquote keine Steuer zu zahlen. Die Freigrenzen fallen komplett weg.
Und:
Code: Alles auswählen
Eingeschlossen sind dabei batterieelektrische Leichtkrafträder und E-Motorräder mit Zulassungsbescheinigung Teil 1 und einer höheren Endgeschwindigkeit als 45 km/h. Die Höhe der Einsparung wird angenommen, muss also nicht nachgewiesen werden und wird jedes Jahr neu berechnet. Als Teilnehmer gilt der im Fahrzeugschein eingetragene Halter.
https://www.heise.de/news/Elektromobili ... 91736.html
Moin,
der erste Teil ist ja genau das worum es in dem PDF geht!
Dein zweites Zitat ist der Grund, warum es diesen ganzen Thread überhaupt gibt oder was meinst Du, wovon hier die ganze Zeit geredet wird?
Was ich zitiert hatte ist der Beleg, daß das amtlich und bundesweit einheitlich nun so gilt. Als Gerücht gibt es das ja schon länger.
Gruß,
Norbert
Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Verfasst: Sa 14. Mai 2022, 01:36
von Holger76
Rudi de Niro hat geschrieben: So 8. Mai 2022, 08:31
Ist dieses Jucify seriös? Wass passiert mit den Daten und was im nächsten Jahr? Wer hat von denen schon seine Prämie erhalten und wie lange dauerte dies nach Einreichen aller nötigen Unterlagen?
Außer leere Versprechungen und email hab ich noch nichts bekommen, ich rechne aber auch nicht damit, somit ist es mir egal ob was kommt
Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Verfasst: Sa 14. Mai 2022, 09:15
von der niederrheiner
Norbert hat geschrieben: Fr 13. Mai 2022, 19:01
Moin,
wow, darauf haben alle gewartet!
. . .
Gruß,
Norbert
Siehst. Dann isses ja gut daß das jetzt geklärt ist. . .
Stephan
Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Verfasst: Sa 14. Mai 2022, 10:37
von HorwinEK1
MEroller hat geschrieben: Fr 13. Mai 2022, 10:26
Leider war zum Zeitpunkt der Themenerstellung das noch tatsächlich so, dass elektrische Zweiräder abgelehnt wurden, weshalb wir aus Nachverfolgbarkeitsgründen nichts an den Ausgangsposts ändern sollten.
Was das aktuelle Vorgehen angeht ist das schon häufig genug hier genannt worden, da braucht es nicht noch mehr Durcheinanderbringung des Forums, als es mit dem ankleben dieser Zwei Themen in jedem Unterforum ganz oben, unübersehbar, schon geschehen ist...
Kann jemand mir bitte das aktuelle Vorgehen nochmal kurz zusammenfassen, ohne dass ich die fast 40 Seiten durchgehen muss?
Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Verfasst: Sa 14. Mai 2022, 12:03
von Fasemann
Zuerst die freiwillige Zulassung komplett durchziehen, dann mit dem Fahrzeugschein die Quote beim Anbieter beantragen und warten.
Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Verfasst: Sa 14. Mai 2022, 15:42
von der niederrheiner
Genau. Alles andere erklärt einem dann der jeweilige Anbieter.
Stephan