Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mi 27. Jul 2022, 09:01
Ich habe mir ein 180x130 bestellt. Mal sehen, ob ich damit heute durchkomme
#emobilisieren
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180 ist mutigJemand hat geschrieben: Mi 27. Jul 2022, 09:01 Ich habe mir ein 180x130 bestellt. Mal sehen, ob ich damit heute durchkomme
Ich hatte extra auf der Zulassungsstelle angerufen und die sagten mir "so klein wie möglich, hauptsache es passt alles drauf". Ich weiß nur nicht, ob die wussten, dass es 180 gibt... Aber was spricht eigentlich dagegen? Die Buchstaben sind ja nicht kleiner oder so und viel mehr Platz brauche ich auch nicht, da es ja kein TÜV Zeichen gibt. Naja, mal schauen, was passiert.
Die können sich das E auf dem Kennzeichenin in den Ar... schieben. Ich möchte aber weiterhin im Besitz eines Fahrzeugbriefs und Scheins bleiben. Das ich beim M1 Pro klein beigebe, geht mir schon gegen den Strich, aber bei meinem längst angemeldeten Roller werde ich so ein Verhalten nicht akzeptieren.MEroller hat geschrieben: Mi 27. Jul 2022, 08:02 Das E wurde schon einigen Forenmitgliedern (auch den Pionieren der freiwilligen Zulassung, weit vor dem derzeitigen THG-Craze) für L1e E-Roller aberkannt, und die Bedingungen aus dem EMoG für das E wurden hier im Forum auch schon ausgebreitet, die zur Aberkennung geführt haben...
Hat bei dir das persönliche vorführen nicht ausgereicht wegen der DIN?Neuhauser hat geschrieben: Mi 27. Jul 2022, 11:19 Hatte ich auch, die Zulassungsstelle in München wollte das am Telefon auch.
Also hab ich das eingeholt und bei der Zulassung hieß es: "Oh, die brauchen Sie nicht. Da hat sich jemand nicht ausgekannt, das brauchen nur die E-Scooter, weil die in der Regel keine Beleuchtung haben. Bei Ihnen steht ein "K" in der CoC, das heißt, es ist konform mit den Voraussetzungen für das Anbringen eines Kennzeichens." - was sie damit meinte, weiß ich leider nicht, sie wollte dann aber eine Bestätigung über die FIN, weil ein Brief ausgestellt werden musste.
Hätte wahrscheinlich schon, ich war aber nicht mit dem Roller da. Am Ende hatte ich Glück, weil sie das Kennzeichen-Gutachten als FIN-Bestätigung akzeptiert haben, nachdem sie beim Gutachter nachgefragt haben, ob er bei der Beleuchtungsprüfung die FIN gecheckt hat. Ich wüsste beim M+ nicht mal, wo man die findet.Stivikivi hat geschrieben: Mi 27. Jul 2022, 11:24Hat bei dir das persönliche vorführen nicht ausgereicht wegen der DIN?Neuhauser hat geschrieben: Mi 27. Jul 2022, 11:19 Hatte ich auch, die Zulassungsstelle in München wollte das am Telefon auch.
Also hab ich das eingeholt und bei der Zulassung hieß es: "Oh, die brauchen Sie nicht. Da hat sich jemand nicht ausgekannt, das brauchen nur die E-Scooter, weil die in der Regel keine Beleuchtung haben. Bei Ihnen steht ein "K" in der CoC, das heißt, es ist konform mit den Voraussetzungen für das Anbringen eines Kennzeichens." - was sie damit meinte, weiß ich leider nicht, sie wollte dann aber eine Bestätigung über die FIN, weil ein Brief ausgestellt werden musste.
Bei welcher Zulassung warst du?Stivikivi hat geschrieben: Mi 27. Jul 2022, 11:11 Also es gab Probleme ich soll für 30 Euro eine Bescheinigung vom TÜV einholen das die Kennzeichen Beleuchtung vorhanden und ausreichend das Kennzeichen beleuchtet. Gibst da jetzt irgendeinen Punkt wo ich angreifen kann?
Bestätigung vom Hersteller reicht denen nicht.