Seite 5 von 15

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: So 20. Feb 2022, 21:34
von kabee
Afunker hat geschrieben: So 20. Feb 2022, 16:13 @Kabee:
Mal richtig lesen?
Sorry Helmut, ein Gesetz oder eine Verordnung kann man sich nicht durch Diskussion so verbiegen, wie man es gern hätte.

Ich bin damit raus.

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 09:10
von HorwinEK1
Afunker hat geschrieben: Sa 19. Feb 2022, 18:24 So um es mal ganz deutlich zu sagen:
1.Ich war letzte Woche auf meiner Zulassungsstelle und liess meine Wuxi M3 als LKR mit E-Kennzeichnung zu.
2.Die Damen hatten zuerst Probleme bei der Software, als es um die Eingabe Elektro bei einem Kleinkraftrad (L1E) ging.
3.Ich musste mir eine Bestätigung der Daten in der COC beim gegenüberliegenden TÜV-Süd holen.
Insbesondere deswegen, weil die Daten (noch) nicht beim KBA drin stehen und weil das ein E-Fahrzeug ist.
4.Nach Vorlage dieser Bestätigung ging es nur noch darum,
dass die Software nicht unterscheiden konnte, zwischen Verbrenner mit Standgeräusch und Elektro ohne Standgeräusch....
Als das geklärt war, wurde eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt und ich bekam ein Kennzeichen ohne HU-Stempel und mit E.
Beweis Bild:
DSC00055.JPG
Anscheinend schon :)

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Mo 21. Feb 2022, 10:47
von Peter51
"1.Ich war letzte Woche auf meiner Zulassungsstelle und liess meine Wuxi M3 als LKR mit E-Kennzeichnung zu."

LKR ??? Die Wuxi M3 bleibt auch nach einer freiwilligen Zulassung ein KKR!!!

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Sa 5. Mär 2022, 17:33
von steffo7
Da ich die meisten Infos zur freiwilligen Zulassung des EK1 und THG-Quote aus diesem Forum habe, möchte auch ich kurz meine Erfahrung weitergeben.

1. Meine Anfrage an die Zulassungsstelle bzgl. freiwillige Zulassung und Weiterbestehen der HU-"Befreiung" wurde innerhalb von zwei Tagen positiv bestätigt. Ich glaube nicht, dass dieser Schritt bei größeren Zulassungsstellen unbedingt notwendig ist.

2. eVB-Nummer telefonisch von R+V im Voraus erhalten.

3. Mit allen notwendigen Unterlagen ab zur Zulassungsstelle. Der Termin gestaltete sich doch komplizierter, einerseits durch die systembedingten Einschränkungen bei der Dateneingabe, andererseits durch das englischsprachige CoC (ich habe noch nie gesehen, dass ein Blatt Papier so oft gewendet werden muss :D ). Die Mitarbeiterinnen waren sehr nett, ingesamt war die geballte Kompetenz von 5 Personen notwendig, um die Daten so einzugeben, dass das System zufrieden war. In einem früheren Beitrag wurde bereits das Problem bei der Eingabe der Antriebsart beschrieben. Dies trat bei mir ebenfalls auf, konnte aber irgendwie gelöst werden und unter P.3 ist nun Elektro eingetragen.
Anschließend erhielt ich die Zulassungsbescheinigung, leider mit eingetragenem HU-Datum. Direkt angesprochen, wurde ausgebessert, nun steht bei "Nächste HU" einfach nichts, obwohl ich die bekannte Eintragung "00.00" vorgeschlagen hatte.
Ein "E" am Kennzeichen-Ende wurde mir angeboten, habe ich dankend abgelehnt, da ich für mich persönlich keinen Vorteil darin sehe und einer möglichen Diskussion (Verweis auf die vorhergehenden Kommentare) vorsorglich aus dem Weg gehen möchte. Das Kennzeichen sieht ohne HU-Plakette etwas nackt aus. ;)
--> Zeitaufwand: 1,5h
--> Kosten: Zulassung: 37,20 €; Nummernschild: 9,50 €

4. Mit Zulassungsbescheinigung an freundlichen R+V Mitarbeiter gewendet. Die Versicherung als Leichtkraftroller kostet mich nun in der SF-Klasse 1 inkl. Teilkasko im Jahr 62,00 €.

5. THG-Quote an elektrovorteil.de abgetreten, Formalprüfung innerhalb von 4 Std. erfolgreich bestätigt.

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Sa 5. Mär 2022, 17:38
von Evolution
Der Ablauf an der Zulassungsstelle darf man wohl als typisch bezeichnen. Irgendwie haben die Zulassungsämter noch immer Probleme mit Elektrozweiräder. Das gilt besonders, wenn sie aus China stammen. Bei mir mussten neben zwei Sachbearbeitern noch der Amtsleiter hinzugezogen werden.

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Sa 5. Mär 2022, 18:57
von Afunker
Evolution hat geschrieben: Sa 5. Mär 2022, 17:38 Der Ablauf an der Zulassungsstelle darf man wohl als typisch bezeichnen. Irgendwie haben die Zulassungsämter noch immer Probleme mit Elektrozweiräder. Das gilt besonders, wenn sie aus China stammen. Bei mir mussten neben zwei Sachbearbeitern noch der Amtsleiter hinzugezogen werden.
Bei mir auch....

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Sa 5. Mär 2022, 19:00
von Afunker
steffo7 hat geschrieben: Sa 5. Mär 2022, 17:33
Ein "E" am Kennzeichen-Ende wurde mir angeboten, habe ich dankend abgelehnt, da ich für mich persönlich keinen Vorteil darin sehe und einer möglichen Diskussion (Verweis auf die vorhergehenden Kommentare) vorsorglich aus dem Weg gehen möchte.
Naja....
Falls du mal in den Genuss einer Ladesäule in Zukunft kommen solltest
oder/und in einer Stadt parken willst, wo Fahrzeuge mit E-Kennzeichen kostenlos parken dürfen, wirst du das zu schätzen wissen.... :roll: :D

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Sa 5. Mär 2022, 20:16
von Thunder115
Da wird sicher auch noch an den Regeln gebastelt ;-)
Ziel muß sein: Parken nur beim Laden.
Bei mir in Dresden wird das schon recht konsequent durch entsprechende Beschilderung umgesetzt.
HPC-Lader max. 1h, AC-Lader 3-4h, freies Parken nur mit einem E gibt es gar nicht.

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Do 10. Mär 2022, 00:04
von Elektrobär
Ist aber wenn man abends nach Hause kommt und sein Auto dann über Nacht laden „muss“, außer man steht mitten in der Nacht auf und parkt um, auch nicht grad komfortabel.
Also für den gängigen Use-Case nach der Arbeit laden ist dieses Konzept ungeeignet.

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Fr 11. Mär 2022, 11:34
von Thunder115
Diese Sichtweise hat man aber nur, wenn man selber der erste am Ladepunkt ist, der sein Auto 18:00h ansteckt. Kommst du nach dem Einkauf um 20:00h an und der dort Parkende ist schon fertig und parkt aber weiter bis zum Morgen, bist du der, der sich darüber ärgert. Erst recht, wenn das jeden Tag so ist.