Re: Freiwillige Zulassung EK1
Verfasst: So 20. Feb 2022, 21:34
Sorry Helmut, ein Gesetz oder eine Verordnung kann man sich nicht durch Diskussion so verbiegen, wie man es gern hätte.
Ich bin damit raus.
Sorry Helmut, ein Gesetz oder eine Verordnung kann man sich nicht durch Diskussion so verbiegen, wie man es gern hätte.
Anscheinend schonAfunker hat geschrieben: Sa 19. Feb 2022, 18:24 So um es mal ganz deutlich zu sagen:
1.Ich war letzte Woche auf meiner Zulassungsstelle und liess meine Wuxi M3 als LKR mit E-Kennzeichnung zu.
2.Die Damen hatten zuerst Probleme bei der Software, als es um die Eingabe Elektro bei einem Kleinkraftrad (L1E) ging.
3.Ich musste mir eine Bestätigung der Daten in der COC beim gegenüberliegenden TÜV-Süd holen.
Insbesondere deswegen, weil die Daten (noch) nicht beim KBA drin stehen und weil das ein E-Fahrzeug ist.
4.Nach Vorlage dieser Bestätigung ging es nur noch darum,
dass die Software nicht unterscheiden konnte, zwischen Verbrenner mit Standgeräusch und Elektro ohne Standgeräusch....
Als das geklärt war, wurde eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt und ich bekam ein Kennzeichen ohne HU-Stempel und mit E.
Beweis Bild:
DSC00055.JPG
Bei mir auch....Evolution hat geschrieben: Sa 5. Mär 2022, 17:38 Der Ablauf an der Zulassungsstelle darf man wohl als typisch bezeichnen. Irgendwie haben die Zulassungsämter noch immer Probleme mit Elektrozweiräder. Das gilt besonders, wenn sie aus China stammen. Bei mir mussten neben zwei Sachbearbeitern noch der Amtsleiter hinzugezogen werden.
Naja....steffo7 hat geschrieben: Sa 5. Mär 2022, 17:33
Ein "E" am Kennzeichen-Ende wurde mir angeboten, habe ich dankend abgelehnt, da ich für mich persönlich keinen Vorteil darin sehe und einer möglichen Diskussion (Verweis auf die vorhergehenden Kommentare) vorsorglich aus dem Weg gehen möchte.