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Re: Freiwillige Zulassung in München

Verfasst: Di 30. Aug 2022, 21:33
von Benim
Erfahrung für München Land (Grasbrunn):

Zulassungsstelle wollte Betriebserlaubnis (CoC), eVB, Kaufvertrag, wenn vorhanden Versicherungskennzeichen, Personalausweis, Gutachten für die Kennzeichenbeleuchtung haben. Zulassungsstelle besteht auch tatsächlich auf ein Gutachten für Kennzeichenbeleuchtung und "dass ein Kennzeichen angebracht werden kann". Selber nachgucken wollen sie nicht, sie seien ja keine Sachverständige. Klar - ob ein Lämpchen vorhanden ist und ein Kennzeichen Platz hat, so etwas sieht ja nicht jeder.

DEKRA macht solche Gutachten nicht, also weiter zum TÜV Süd. Zuerst telefonisch: ich müsste mit ca. 70-100 € rechnen, so etwas würde nach Zeitaufwand gemacht. Im Anschluss für zwei Fahrzeuge je 20€ bezahlt, bei einem Arbeitsaufwand von 0,5 Minuten nachgucken (1x "genau den gleichen hatte ich heute schon einmal") und 5 Minuten Daten abtippen.

So, nun zum zweiten Mal zur Zulassungsstelle. Eine Identifizierung gab es nicht - vielleicht weil der TÜV im 20€-Gutachten bereits die VIN stehen hatte? Mit dem Kaufvertrag aus 2022 konnte man auch nichts anfangen, wohl aber mit einer Kopie einer Originalrechnung des Neufahrzeugs von 2015. Vorgang problemlos innerhalb von 15 Minuten erledigt, Fahrzeugschein und Brief bekommen. Ausnahmegenehmigung für Leichtkradkennzeichen kostete 15€ und ich hatte keine Lust, mich hier noch herumzustreiten. Ärgerlich: Die Ausnahmegenehmigung steht nicht im Fahrzeugschein, sondern auf einem Blatt Papier. Das habe ich nun mitzuführen, und zwar im Original oder in beglaubigter Kopie. So etwas muss doch nicht sein, oder? Könnte man doch einfach in den Fahrzeugschein eintragen, oder etwa nicht?

Re: Freiwillige Zulassung in München

Verfasst: Di 30. Aug 2022, 22:33
von freesty
Was ist das für eine Ausnahmegenehmigung?

Re: Freiwillige Zulassung in München

Verfasst: Mi 31. Aug 2022, 11:26
von Benim
Ausnahmegenehmigung:
1. Folgende Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
werden unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs genehmigt:
-§ 10 Abs. 2 FZV i.V.m. Anlage 4 zur FZV
Für das hintere amtliche Kennzeichen darf ein Kennzeichen gemäß Abschnitt 1 Nr. 1 Buchstabe d der Anlage 4 zu 8 10 Abs. 2 FZV (verkleinertes zweiteiliges Kennzeichen, Größtmaß: B 255 mm, H 130 mm) verwendet werden

Die Ausnahmegenehmigung oder eine beglaubigte Ablichtung davon, sind ständig im Fahrzeug mitzuführen und Kontrollorganen auf Verlangen vorzuzeigen

Re: Freiwillige Zulassung in München

Verfasst: Mi 31. Aug 2022, 13:25
von freesty
aha. Wie sonst sollte eine freiwillige Zulassung möglich sein, wenn nicht mit diesem Kennzeichen?

Re: Freiwillige Zulassung in München

Verfasst: Mi 31. Aug 2022, 17:37
von Mächschen
Mit einem 20 cm hohem Kennzeichen, man kann es sich im Grunde genommen aussuchen, solange es passt.

Re: Freiwillige Zulassung in München

Verfasst: Mi 31. Aug 2022, 18:19
von Fasemann
Gerade wo ihr nur 1 Buchstaben habt, ich habe keine Genehmigung für irgendwas 😂 bekommen oder bezahlt.

Re: Freiwillige Zulassung in München

Verfasst: Do 1. Sep 2022, 09:41
von Mächschen
Ist das 240 breit?

Re: Freiwillige Zulassung in München

Verfasst: Do 1. Sep 2022, 10:45
von Fasemann
Ja, das gute alte Trekkerschikd.

Re: Freiwillige Zulassung in München

Verfasst: Do 1. Sep 2022, 13:30
von Mächschen
Das müsste doch auch auf 220 oder vielleicht sogar auf 210 passen, sieht besser aus...

Re: Freiwillige Zulassung in München

Verfasst: Do 1. Sep 2022, 21:38
von Stivikivi
Mächschen hat geschrieben: Do 1. Sep 2022, 13:30 Das müsste doch auch auf 220 oder vielleicht sogar auf 210 passen, sieht besser aus...
Passt auch. 220 x 130 optimal.