Re: Freiwillige Zulassung in München
Verfasst: Di 30. Aug 2022, 21:33
Erfahrung für München Land (Grasbrunn):
Zulassungsstelle wollte Betriebserlaubnis (CoC), eVB, Kaufvertrag, wenn vorhanden Versicherungskennzeichen, Personalausweis, Gutachten für die Kennzeichenbeleuchtung haben. Zulassungsstelle besteht auch tatsächlich auf ein Gutachten für Kennzeichenbeleuchtung und "dass ein Kennzeichen angebracht werden kann". Selber nachgucken wollen sie nicht, sie seien ja keine Sachverständige. Klar - ob ein Lämpchen vorhanden ist und ein Kennzeichen Platz hat, so etwas sieht ja nicht jeder.
DEKRA macht solche Gutachten nicht, also weiter zum TÜV Süd. Zuerst telefonisch: ich müsste mit ca. 70-100 € rechnen, so etwas würde nach Zeitaufwand gemacht. Im Anschluss für zwei Fahrzeuge je 20€ bezahlt, bei einem Arbeitsaufwand von 0,5 Minuten nachgucken (1x "genau den gleichen hatte ich heute schon einmal") und 5 Minuten Daten abtippen.
So, nun zum zweiten Mal zur Zulassungsstelle. Eine Identifizierung gab es nicht - vielleicht weil der TÜV im 20€-Gutachten bereits die VIN stehen hatte? Mit dem Kaufvertrag aus 2022 konnte man auch nichts anfangen, wohl aber mit einer Kopie einer Originalrechnung des Neufahrzeugs von 2015. Vorgang problemlos innerhalb von 15 Minuten erledigt, Fahrzeugschein und Brief bekommen. Ausnahmegenehmigung für Leichtkradkennzeichen kostete 15€ und ich hatte keine Lust, mich hier noch herumzustreiten. Ärgerlich: Die Ausnahmegenehmigung steht nicht im Fahrzeugschein, sondern auf einem Blatt Papier. Das habe ich nun mitzuführen, und zwar im Original oder in beglaubigter Kopie. So etwas muss doch nicht sein, oder? Könnte man doch einfach in den Fahrzeugschein eintragen, oder etwa nicht?
Zulassungsstelle wollte Betriebserlaubnis (CoC), eVB, Kaufvertrag, wenn vorhanden Versicherungskennzeichen, Personalausweis, Gutachten für die Kennzeichenbeleuchtung haben. Zulassungsstelle besteht auch tatsächlich auf ein Gutachten für Kennzeichenbeleuchtung und "dass ein Kennzeichen angebracht werden kann". Selber nachgucken wollen sie nicht, sie seien ja keine Sachverständige. Klar - ob ein Lämpchen vorhanden ist und ein Kennzeichen Platz hat, so etwas sieht ja nicht jeder.
DEKRA macht solche Gutachten nicht, also weiter zum TÜV Süd. Zuerst telefonisch: ich müsste mit ca. 70-100 € rechnen, so etwas würde nach Zeitaufwand gemacht. Im Anschluss für zwei Fahrzeuge je 20€ bezahlt, bei einem Arbeitsaufwand von 0,5 Minuten nachgucken (1x "genau den gleichen hatte ich heute schon einmal") und 5 Minuten Daten abtippen.
So, nun zum zweiten Mal zur Zulassungsstelle. Eine Identifizierung gab es nicht - vielleicht weil der TÜV im 20€-Gutachten bereits die VIN stehen hatte? Mit dem Kaufvertrag aus 2022 konnte man auch nichts anfangen, wohl aber mit einer Kopie einer Originalrechnung des Neufahrzeugs von 2015. Vorgang problemlos innerhalb von 15 Minuten erledigt, Fahrzeugschein und Brief bekommen. Ausnahmegenehmigung für Leichtkradkennzeichen kostete 15€ und ich hatte keine Lust, mich hier noch herumzustreiten. Ärgerlich: Die Ausnahmegenehmigung steht nicht im Fahrzeugschein, sondern auf einem Blatt Papier. Das habe ich nun mitzuführen, und zwar im Original oder in beglaubigter Kopie. So etwas muss doch nicht sein, oder? Könnte man doch einfach in den Fahrzeugschein eintragen, oder etwa nicht?