Re: vom Verbrenner zum E-Roller ?
Verfasst: Mo 20. Okt 2025, 19:00
Huhu
ich war heute beim Kraftverkehrsamt und habe meinen 500er zugelassen. Gleichzeitig die Fragestellung einer Freiwilligen Zulassung nach Paragraph 3 und 4 des FVZ.
Ein Fahrzeug, welches eine KBA Nummer hat, fällt definitiv nicht unter Paragraph 3 bzw 4.
Selbst wenn man das außer Acht lassen sollte, dann würde zur Berücksichtigung zum einen das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges zur Rate gezogen, welches eine bestimmte Masse nicht überschreiten darf. (ich glaube, das lag bei 125 Kilo). Aber auch die Höchstgeschwindigkeit, welche nicht wesentlich höher als 45 km/h sein darf. Und zum Schluss als Elektrofahrzeug die maximale KW Zahl, welche ich jetzt aber wieder vergessen habe.
ich war heute beim Kraftverkehrsamt und habe meinen 500er zugelassen. Gleichzeitig die Fragestellung einer Freiwilligen Zulassung nach Paragraph 3 und 4 des FVZ.
Ein Fahrzeug, welches eine KBA Nummer hat, fällt definitiv nicht unter Paragraph 3 bzw 4.
Selbst wenn man das außer Acht lassen sollte, dann würde zur Berücksichtigung zum einen das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges zur Rate gezogen, welches eine bestimmte Masse nicht überschreiten darf. (ich glaube, das lag bei 125 Kilo). Aber auch die Höchstgeschwindigkeit, welche nicht wesentlich höher als 45 km/h sein darf. Und zum Schluss als Elektrofahrzeug die maximale KW Zahl, welche ich jetzt aber wieder vergessen habe.