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Re: EC Nummer

Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 16:02
von chrispiac
Den „Zirkus“ bei achim hatte ja die Zulassungstelle losgetreten und nicht der TÜV von sich aus. Vielleicht möchte Freedom ja auch den NIU freiwillig Zulassen und kommt mit der (Über-) Prüfung ebenfalls einer Auflage der Zulassungsbehörde nach. Man weiß ja nicht, was der Auftragsgeber gefordert hat.

Re: EC Nummer

Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 16:46
von e-Bay-Nutzer
Um ein Fahrzeug zulassen zu können braucht man eine einwandfreie Dokumentation der Fahrzeugpapiere. Und dazu gehört für eingeführte Fahrzeuge eine COC.
Ohne diese ist bei der Zulassungsbehörde schlicht Schicht.
Für alles gibt es auch, man mag es kaum glauben, in Deutschland Vorschriften, z.B. die Fahrzeugzulassungsverordnung..... :lol:

Re: EC Nummer

Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 17:10
von achim
Hatte das irgend jemand bestritten?

Re: EC Nummer

Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 17:21
von chrispiac
achim hat geschrieben: Mo 23. Okt 2017, 17:10 Hatte das irgend jemand bestritten?
Nö und so viel Phantasie/Vernunft, eine HU für die Zulassung im Sinne der Verkehrssicherheit zu Fordern ohne dass das in irgendeinen zutreffenden Gesetz steht, traue ich deutschen Zulassungsbehörden auch nicht zu.

Re: EC Nummer

Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 18:04
von e-Bay-Nutzer
Da hat aber jemand nichts verstanden....
Das war allerdings auch nicht zu erwarten.

Re: EC Nummer

Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 18:29
von Eule
e-Bay-Nutzer hat geschrieben: Mo 23. Okt 2017, 18:04 Da hat aber jemand nichts verstanden....
Das war allerdings auch nicht zu erwarten.
Klingt irgendwie aff...äh ALFig ;)

Re: EC Nummer

Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 19:44
von gervais
chrispiac hat geschrieben: Mo 23. Okt 2017, 16:02Vielleicht möchte Freedom ja auch den NIU freiwillig Zulassen und kommt mit der (Über-) Prüfung ebenfalls einer Auflage der Zulassungsbehörde nach.
Ausgeschlossen. Wie kommst Du bloß darauf ? Eine HU Pflicht besteht nur für zulassungspflichtige Fahrzeuge. Wenn auch die Zulassungsstelle nicht alles weiß, aber die FZV ist denen hinreichend bekannt.

Re: EC Nummer

Verfasst: Do 26. Okt 2017, 13:54
von chrispiac
gervais hat geschrieben: Mo 23. Okt 2017, 19:44
chrispiac hat geschrieben: Mo 23. Okt 2017, 16:02Vielleicht möchte Freedom ja auch den NIU freiwillig Zulassen und kommt mit der (Über-) Prüfung ebenfalls einer Auflage der Zulassungsbehörde nach.
Ausgeschlossen. Wie kommst Du bloß darauf ? Eine HU Pflicht besteht nur für zulassungspflichtige Fahrzeuge. Wenn auch die Zulassungsstelle nicht alles weiß, aber die FZV ist denen hinreichend bekannt.
Ach ja? Und wie kommt es dann zu den Problemen von achim weiter oben im Thread? Ist nicht auf eigenen Mist gewachsen. Ich stelle mich vorsichtshalber mal auf eine einmalige TÜV Vorstellung ein, wenn ich im nächsten Jahr den NIU freiwillig anmelden möchte. Anders kann ich mir die TÜV Vorstellung von freedom als Threadstarter und die Cart-Erfahrung von achim nicht erklären.

Re: EC Nummer

Verfasst: Do 26. Okt 2017, 15:38
von gervais
chrispiac hat geschrieben: Do 26. Okt 2017, 13:54Ach ja? Und wie kommt es dann zu den Problemen von achim weiter oben im Thread? Ist nicht auf eigenen Mist gewachsen. ...und die Cart-Erfahrung von achim nicht erklären.
Ein Kart mit >45km/h, 50 ccm ist im Gegensatz zum E-Roller NIU kein L1e , sondern eher L5e, L7e und damit zulassungspflichtig. Eine freiwillige Zulassung ohne HU Pflicht kommt da nicht in Betracht.

Netter Versuch :D

Re: EC Nummer

Verfasst: Do 26. Okt 2017, 16:31
von kabee
chrispiac hat geschrieben: Do 26. Okt 2017, 13:54 Ich stelle mich vorsichtshalber mal auf eine einmalige TÜV Vorstellung ein, wenn ich im nächsten Jahr den NIU freiwillig anmelden möchte.
Das wird wohl nicht nötig sein. Nach Auskunft des hiesigen Dienststellenleiters ist das Thema "freiwillige Zulassung" inzwischen so weit verbreitet, dass es da zu keinen Nachfragen kommt. Aber: Es handelt sich um ein Importfahrzeug, was zum ersten Mal zugelassen wird. Stand 1. September taucht das Fahrzeug mit seinem Datensatz auch noch nicht in der Datenbank der Zulassungsstellen auf. Da wird die Zulassungsstelle - sei es aus Pflichtbewusstsein oder aus Neugier - ziemlich sicher die Vorführung anordnen um die VIN zu verifizieren.

Warum möchtest du den NIU eigentlich freiwillig zulassen? Nach meinem Kenntnisstand gibt es für diese Fahrzeugkategorie (noch) kein E-Kennzeichen und die Ersparnis bei der Versicherung macht sich eh erst nach Jahren bemerkbar. Ich hab hier auch schon ein Kennzeichen mit "E" liegen und reserviert. Wenn ich Nachricht bekomme, dass die Zulassung mit E-Zusatz für den NIU möglich ist, werde ich es tun. Das lohnt sich aber nur, weil ich dann für alle meine Fahrzeuge Flottenkonditionen bekomme. Ansonsten gibt es wohl noch so ein Pickerl, was z. B. auch für ausländische Fahrzeuge ausgegeben wird. Damit darf man dann wohl auch die lokalen Privilegien für E-Fahrzeuge nutzen - habe ich allerdings noch nie gesehen.