bobsapp hat geschrieben: Fr 23. Feb 2018, 12:48
Hallo, ich habe auch Interesse ein Hawk zu kaufen, und wenn ich es kaufe, werde ich ich hier auch ein Bericht schreiben.... oder ist man nur mit 572 Beiträge im ernst genommen (ich habe leider weniger als 1% davon) ...? …
Hallo bobsapp/bob,
Nein, wir nehmen Berichte von Neulingen durchaus Ernst. Nur ist es klar, das ein Neugefährt in der Regel anfangs keine/kaum Probleme macht, diese aber nach einiger Zeit auftreten (können). Ich bin zumindest froh, wenn es noch risikofreudige Einsteiger gibt, die Neulingen im Markt eine Chance geben. Nur kenne ich leider auch Beispiele von Firmen, die ähnlich gestartet sind und inzwischen wieder vom Markt verschwunden sind.
Andererseits gibt es Beispiele von Firmen, wo Elektroroller ein Segment, darstellen, wie z. B. Emco, die auch noch Badausrüster und Architektur anbieten. Insofern könnte ein Gardienenhersteller/-improteur durchaus das nötige Knowhow aufbauen, um in Deutschland Elektroroller verkaufen. Interessant ist halt, das er bisher der mir bisher einzig bekannte ist, der die Originalmodelle aus China unter gleichen Namen verkauft. Andere ändern Teile für den EU Markt und verkaufen die Roller mit eigenen Namen (zu höheren Preisen). Dafür bekommt man aber auch eine deutschsprachige Bedienungsanleitung (und keine Englische) was
geltendem Recht entsprechen würde und wird nicht fernmündlich an die Wettbewerber verwiesen, wo es die Dokumentation zum Download gibt, was geltendem Wettbewerbsrecht widerspricht und dort die Anleitung auf ein Modell mit anderer Betriebsspannung und der Möglichkeit mit Paralleleakkubetrieb entspricht - ich weiß nicht, ob das auf die Futuraroller auch zutrifft.
Wenn sich diese Vorwürfe vor Gericht erhärten sollten und Futura da nicht nachbessert, braucht nur ein Wettbewerber zu klagen und dann wird es „ungemütlich“. Scheinbar scheint bisher niemand die Notwenigkeit zu sehen, gegen dieses Gebaren gerichtlich vorzugehen. Sollte sich ein Verbraucher aber genötigt sehen, mit Hilfe der Verbraucherberatung wegen fehlender genauer deutschsprachigen Anleitung gegen Futura zu klagen (§ 434 Absatz 2 Satz 2 BGB - die sogenannte IKEA Klausel), sehe ich nach dem bisher hier im Forum geschilderten Erfahrungen für den Kläger gute Chancen. Aber wo kein Kläger, da kein Prozess.
Wenn alles schön und gut ist und alle Zufrieden, dann frage ich mich, wozu wir überhaupt einen eigenen Bereich für Futura aufgemacht haben? Es scheint ja niemand Probleme damit zu haben, die Ersatzteilversorgung scheint zu funktionieren, Wartung scheint wohl auch nicht nötig zu sein, um die Garantieversprechungen erfüllt zu bekommen und die gegebenfalls nötigen Fachwerkstätten scheinen wohl überall „um die Ecke“ zu exisitieren und die Arbeiten an den für die Werkstatt wohl unbekannten Fahrzeuge werden wohl anstandslos überall angenommen. Da frage ich mich wirklich, warum Andere viel Geld in ein Servicnetz stecken, Verträge mit Werkstätten schließen und es wohl manchmal Probleme bei der Ersatzteilbeschaffung gibt.
Ich warte wirklich auf die ersten Meldung hier, wenn nach einem Unfall wal wirklich relevante Teile defekt sind und von einer Fachwerkstatt repariert werden müssen. Wenn das nicht klappt, ist Futura keine nennenswerte Alternative für mich.
Normalerweise sehen viele Käufer nur den günstigen Preis gegenüber anderen Angeboten und kaufen Kurzentschlossen. Dann dürfen sie sich aber auch nicht wundern, wenn sie einen Fahrzeug mit Blei/Gel-Akkus bekommen, wo der Akku nicht entnehmbar ist. Die werden sich freuen, wenn sie dann im Hochhaus wohnen und aus dem 5. Stock ein Verlängerungskabel herunterlegen müssen… bis die Frau im 3. die Primelchen im Blumenkasten mit der Heckenschere trimmt und die ewig störende Leitung kappt

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