Re: Neptun
Verfasst: Mo 27. Nov 2017, 12:58
Umso wichter sind möglichst exakt arbeitende Tachometer, mit geringer Voreilung. Andernfalls würde man bei angezeigten 45km/h (nach ECE-R 39 umgesetzt in Deutschland in StVZO §57 - 10% von der tatsächlichen Geschwindigkeit + 4km/h) nicht mal 40km/h real fahren.Trinity-ev.de hat geschrieben: Mo 27. Nov 2017, 09:22 …Insofern dürfen die Fahrzeuge bei Abnahme nicht schneller als Strich 45km/h laufen.
Es war kein „Kumpel“ sondern einfach ein Mensch, den ich kennengelernt habe, als ich ehrenamtlich als Ersatzfahrer für eine lokale „Tafel“ eingesprungen bin. Bei der Warenausgabe kommt man halt schon mal ins Gespräch mit der Klientel und erfährt warum sie dort auf Lebensmittelspenden angewiesen sind. Ich kenne diese Person nicht näher (das könnte ich mir gar nicht leisten, weil es mich runterziehen würde) noch habe ich Ermittlungen über den Hintergrund vorgenommen, ich habe nur seine Darstellung, verkürzt hier wiedergegeben.prof7bit hat geschrieben: Mo 27. Nov 2017, 08:44 …ich weiß nicht wie der Fall bei Deinem Kumpel gelagert war…
Ich kenne diesen „Trick“ aus Gesprächen von Schöffen der Jugendstrafkammern. Diesen kann man nur Anwenden, sofern das Fahrzeug über die Eltern versichert ist und man so die Unkenntnis über Tunigmaßnahmen des Fahres (den Jugendlichen/Heranwachsenden) „konstruieren“ kann (wohl wissend, das es eher umgekehrt ist, der Jugendliche tuned und die Eltern haben keine Ahnung). So kann Staat, Kläger, Versicherung, etc. das Gesicht wahren ohne das den Jugendlichen/Heranwachsenden die Chance zu verbauen, ohne Perspektive ins Erwachsenenleben zu starten, sofern eine Einsicht beim Beklagten zu erkennen ist. Dieses Entgegenkommen bei solchen Vergehen kannst Du allenfalls von einer Jugendstrafkammer erwarten. Da ist mit 21 Jahren (in Ausnahmefällen 25 Jahren) Schluß. Dann kann Dir auch die volle Härte des Gesetztes drohen. Nur bei „Trunkenheitsfahrten, unbefugter Benutzung oder Fahrerflucht bis zu 5.000 Euro je Fall [können Versicherer diese] vom Fahrer regressieren“. Bei Vorsatz ist der Versicherer leistungsfrei - das heißt, Du darfst die Kosten voll tragen. Vom Vorsatz gehen die Gerichte in letzter Zeit bei getunten Fahrzeugen aus, dabei ist es unerheblich, ob eine kleine „Programmierungsoptimierung“ nur die Voreinlung des Tachos ausgleichenn soll und „ausversehen“ eine etwas erhöhte Maximalgeschwindigkeit ermöglicht oder die Abgasreinigung im beim Verbrenner statt die Abgsae zu reinigen einen Nachbrenner zur Schuberhöhung bereitstellt, der den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer grillt.prof7bit hat geschrieben: Mo 27. Nov 2017, 08:44 … Ich kenns halt so daß der Regress auf 5000€ begrenzt ist …
Das glaube ich Dir gerne, bis zu diesen Kommentar:prof7bit hat geschrieben: Mo 27. Nov 2017, 08:44 …denn niemand hier hat die Absicht seine Betriebserlaubnis erlöschen zu lassen und ich am allerwenigsten.
prof7bit hat geschrieben: Mo 27. Nov 2017, 08:54 …Aber die Höchstgeschwindigkeit muss definitiv noch etwas feinjustiert werden um die erlaubten 45km/h + Toleranz voll auszuschöpfen.