Seite 5 von 6

Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Verfasst: Mi 22. Aug 2018, 17:29
von Alf
Danke Volker, ich habe seit 2014 hier einen Verbrenner stehen, welcher durch den TÜV mußte weil mein Sohn dran rumgeschraubt hatte, und ordentlich dafür büßen musste. Um wieder als Mofa zugelassen zu werden mußten die Fußrasten entfernt werden, inklusive Gutachten der Werkstatt. Hat gekostet, und seitdem steht der hier.
Deshalb bin ich nicht ganz Ahnungslos. Allerdings habe ich die Gesetzbücher nicht im Blick, sondern ich kümmere mich nur dann darum, wenn es mich betrifft.
Polemische Anschuldigungen nehme ich mit Humor entgegen....... :lol:

Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Verfasst: Mi 22. Aug 2018, 18:09
von Fotomanni
Alf hat geschrieben: Mi 22. Aug 2018, 17:29Deshalb bin ich nicht ganz Ahnungslos. Allerdings habe ich die Gesetzbücher nicht im Blick, sondern ich kümmere mich nur dann darum, wenn es mich betrifft.
Seit Dezember 2016 dürfen Mofas Zweisitzer sein. Die Änderung war notwendig wegen einer Angleichung an EU-Recht.

Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Verfasst: Mi 22. Aug 2018, 19:16
von matzidp8
Alf hat geschrieben: Mi 22. Aug 2018, 17:29 Polemische Anschuldigungen nehme ich mit Humor entgegen....... :lol:
Polemiker ich, ach nö das will ich net.🤣
Humor...Genau als Humor verstehen, so war es auch gemeint. Chillen👍

Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Verfasst: Mi 22. Aug 2018, 19:50
von matzidp8
Wir sitzen gerade im Biergarten, meinen Kumpel seine Tochter ist jetzt auch 15 geworden.

So nun die Überlegung, Sie hat einen gebrauchten Verbrenner, der 50er Papiere (Sind noch von 1999) hat. Und vom TÜV eine Bescheinigung der Drosselung.

Jetzt die Frage, es könnte doch später nun einfach mein Kumpel die Drossel ausbauen. Und mit den 50er Papieren das Teil versichern oder? Ohne wieder zum TÜV oder Zulassungsstelle zu gehen müssen?

Wenn dies so wäre, was ich jetzt nicht Glaube, momentan unsere Streitfrage, dann könnte er sich jetzt therotisch einfach ein Zweitkennzeichen als 50er holen und hin und her switchen (Drossel läst sich leicht entfernen). Was meiner Meinung nach höchst illegal wäre.

Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Verfasst: Mi 22. Aug 2018, 20:39
von vsm
Der Versicherung ist die Drosselung wahrscheinlich egal, weil Mofa und Moped im Allgemeinen das selbe kosten. Ich würde eher ein Kennzeichen für Moped inkl. Fahrer unter 23 holen, mit dem beide fahren. Der Polizei ist die Drosselung natürlich nicht egal, wenn die Tochter fährt (hier macht es aber mit Sicherheit nichts aus, dass in den Versicherungspapieren <= 45 km/h steht, Hauptsache das Ding ist tatsächlich gedrosselt während sie fährt und sie führt das TÜV-Gutachten mit sich). Wird der Vater angehalten, sollte er alle Papiere außer dem TÜV-Gutachten vorzeigen.

Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Verfasst: Mi 22. Aug 2018, 21:00
von matzidp8
Ich denke auch so ähnlich, ausser das es der Versicherung denke nicht egal ist. Hier wollen die wissen ob 25er oder 50er.

Somit bräuchte man 2 Kennzeichen, und hier liegt dann der Hacken der das verhindert. Ein Fahrzeug zur gleichen Zeit zweimal versichert, wäre illegal. Da man dann bei Schaden doppelt ab kassieren könnte.

Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Verfasst: Do 23. Aug 2018, 21:16
von Alf
Fotomanni » Mi 22. Aug 2018, 18:09

Alf hat geschrieben: ↑
Mi 22. Aug 2018, 17:29
Deshalb bin ich nicht ganz Ahnungslos. Allerdings habe ich die Gesetzbücher nicht im Blick, sondern ich kümmere mich nur dann darum, wenn es mich betrifft.

Seit Dezember 2016 dürfen Mofas Zweisitzer sein. Die Änderung war notwendig wegen einer Angleichung an EU-Recht.
Wo steht das denn? Quellen wären nett..... ;)

Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Verfasst: Do 23. Aug 2018, 21:28
von Fotomanni
Alf hat geschrieben: Do 23. Aug 2018, 21:16 Wo steht das denn? Quellen wären nett..... ;)
Quellen gibt es reichlich. Aber ich bin gerne behilflich: http://lmgtfy.com/?q=mofa+gesetzes%C3%A4nderung+2017

Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Verfasst: Do 23. Aug 2018, 23:20
von Nibbler
Fotomanni hat geschrieben: Do 23. Aug 2018, 21:28
Alf hat geschrieben: Do 23. Aug 2018, 21:16 Wo steht das denn? Quellen wären nett..... ;)
Quellen gibt es reichlich. Aber ich bin gerne behilflich: http://lmgtfy.com/?q=mofa+gesetzes%C3%A4nderung+2017
Nach dem Klick auf den link musste ich erst mal googeln was lmgtfy bedeutet :lol: ich kannte weder das Tool noch die Abkürzung.

Wo ich schon dabei war: das Ganze wurde ergänzt in Paragraph 4 der Fahrerlaubnis Verordnung (FeV). Auch hier hilft Google allerdings recht einfach und schnell.

Re: NIU N1s als MOFA 25km/h für 15jährige

Verfasst: Fr 24. Aug 2018, 05:19
von vsm
Nibbler hat geschrieben: Do 23. Aug 2018, 23:20 [...]Wo ich schon dabei war: das Ganze wurde ergänzt in Paragraph 4 der Fahrerlaubnis Verordnung (FeV). Auch hier hilft Google allerdings recht einfach und schnell.
Das hatte ich auch bereits in meiner ursprünglichen Antwort auf Alfs Skepsis (eine Seite zurück) nicht unerwähnt gelassen:
vsm hat geschrieben: Mi 22. Aug 2018, 16:02
Alf hat geschrieben: Mi 22. Aug 2018, 15:43 Wegen der Zulassung zum Mofa als Zweisitzer wage ich mal die Rechtmäßigkeit zu bezweifeln, [...]
Brauchste nicht. Es ist nämlich keine Zulassung als "Mofa" (nach § 4 FeV Abs. 1 Nr 1), sondern als "zweirädriges Kraftfahrzeug der Klasse L1e-B, dessen Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist" (nach § 4 FeV Abs. 1 Nr 1b). Das ist seit 2014 (?) möglich...