Ich habe wegen meiner speziellen Anfrage ein neues Thema eröffnet, hier geht es weiter:
viewtopic.php?f=34&t=14781
Hi vsm.
Dank dir für die Ausformulierung der Paragraphen.
Ja, auf der von mir verlinkten Bescheinigung stehen die Daten so drauf, jedoch interessiert das anscheinend meine Zulassungstelle nicht.
Dort heißt es, großes Nummernschild = alle 2 Jahre zum TÜV
Was die HSN betrifft.
Eben darum ging es mir, wo bekomme ich die her um eine entsprechende EVB Nummer von der Versicherung zu bekommen.
Auf der CoC steh jedenfalls keine HSN drauf.
Einmal steht als Marke "SHANSU" drauf, Modell CP-4 und weiter unten wird der Hersteller als Zhejiang Shengqi Industry and Trade Co. LTD aufgeführt.
Was mich auch stutzig macht ist, dass in der CoC bei den Gewichtsangaben steht:
2.1.1. Mass in running order (Gewicht in fahrbereitem Zustand) = 61kg
2.1.2. Actual mass (was auch immer das heißen soll) = 143kg
2.1.3. Technically permissible maximum laden mass (zul. Gesamtgewicht???) = 173kg
2.1.3.1 Technically permissible maximum on front axl (zul Gewicht Vorderachse) = 50kg
2.1.3.2 Technically permissible maximum on reart axl (zul Gewicht Hinterachse) = 123kg
Überall werden die Dinger mit 150kg Zuladung beworben.
Wie ich das sehe darf ich das Teil mit meinen zarten 125kg gar nicht fahren da 125kg und 61kg ja schon 186kg ergibt, oder?
Nachtrag:
Ich habe heute mit dem KBA telefoniert und mir dort die HSN besorgt, diese wäre die 0901 als "Sammel HSN" für ZHEJIANG SHENGQI Fahrzeuge (nur Kleinkrafträder, Rolle etc), Quads z.B. haben wieder eine andere HSN.
Weiterhin habe ich dort nach der HU Pflicht erkundigt - Auskunft war das Zulassungsgeschichten Ländersache wäre.
Beim Verkehrsministerium RLP hatte ich angerufen wo mein Anliegen in einen Referatsauschschuss weitergeleitet wir, von denen natürlich heute niemand da ist.
Danach hatte ich nochmal auf meiner Kreis Zulassungsstelle angerufen und mit dem gleichen Herrn telefoniert mit den ich am Montag am Hörer hatte und dem ich danach die Zul.Bescheinigung Teil 1 die ich oben verlinkt hatte, zugeschickt hatte.
Er meint die wäre komplett falsch ausgeschrieben und er bleibt dabei, dass der Chopper HU pflichtig sei nach Zulassung, ungeachtet was in FZV §3 oder STVO §29 stünde.
Schließlich gäbe es ja auch Landmaschinen und/oder Stapler die Bauart bedingt unter 45km/h sind, die auch freiwillig zugelassen werden können und dann auch der HU Pflicht unterliegen.
Vllt. ist ja hier einer aus RLP der die Prozedur schon hinter sich hat und mir Tips geben kann.
VG