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Re: Versicherung
Verfasst: Mo 21. Jan 2019, 21:21
von Wasted
Bei meiner Hausratsversicherung sind "Schäden durch Diebstahl aus Kraftfahrzeugen" bis zu 1.000 Euro abgedeckt. Eigentlich müsste dies doch beim Diebstahl des Akkus aus dem Akkufach greifen, falls nicht sogar die Teilkasko bezahlt?
Re: Versicherung
Verfasst: Di 22. Jan 2019, 04:39
von vsm
Wasted hat geschrieben: Mo 21. Jan 2019, 21:21
Bei meiner Hausratsversicherung sind "Schäden durch Diebstahl aus Kraftfahrzeugen" bis zu 1.000 Euro abgedeckt. Eigentlich müsste dies doch beim Diebstahl des Akkus aus dem Akkufach greifen, falls nicht sogar die Teilkasko bezahlt?
Wenn Du Hausrat und Teilkasko beim selben Versicherer hast, hast Du zumindest schon mal etwas mehr Rechtssicherheit. Dir kann dann ja egal sein, ob die Abteilungen intern streiten, wer den gestohlenen Akku letztendlich bezahlt.
Ich habe mittlerweile Kontakt zum GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) und die sehr unterschiedlichen Auskünfte der Versicherer angemahnt. Man hat mir zumindest schon mal zugesagt, dass das Thema der entnehmbaren Akkus auf die Agenda kommt. Außerdem habe ich einige Scans zur rechtlichen Auslegung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen bekommen, nach denen die Akkus (als Teile, die ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dienen), sofern sie unter Verschluss im Fahrzeug aufbewahrt werden, auf jeden Fall in den Leistungen der Teilkasko enthalten sein müssten. Genau diese Teile sind (eben weil sie in der Teilkasko enthalten sind) in der Hausrat ausgeschlossen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn sich die Selbstbehalte bei beiden Versicherungen unterscheiden.
Sobald es etwas Konkretes zu berichten gibt, werde ich das natürlich an dieser Stelle tun.
Re: Versicherung
Verfasst: Di 22. Jan 2019, 07:23
von Heikox
Gerne. Ich hatte meinen Händler gefragt, Er gibt mir ne Versicherung, hat aber keine Ahnung, was mit dem Akku ist. Aufs Kleingedruckte angesprochen, ob es überhaupt ne Elektroklausel gibt, kam so etwas wie Schulterzucken durchs Telefon. Er will mal reinlesen...
Re: Versicherung
Verfasst: Di 22. Jan 2019, 07:59
von blackblade
Ein paar Passagen aus den (Teilkasko) Bedingungen der HUK:
Schäden durch Kernenergie
A.1.5.9 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.
A.2.1.1 Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstö-
rung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Schadenereignisses nach A.2.2 (Teilkasko) oder A.2.3 (Vollkasko).
Bestandteile des Fahrzeugs sind mitversichert, wenn sie
• nach dem Gesetz zulässig sind und
• im Fahrzeug fest eingebaut sind oder
• am Fahrzeug fest angebaut sind.
Beispiele:
Bordelektronik, integrierte Verglasung, integrierte Fahrzeugassistenz- und Infotainmentsysteme, integrierte Innen- und Außenausstattung (ohne lose Sachen), Dach-/Heckträger, Dachkoffer.
Mitversichertes Zubehör
A.2.1.2 Folgendes Zubehör ist mitversichert, wenn es durch ein Ereignis beschädigt oder zerstört wird oder abhanden-
kommt, das gleichzeitig einen in der Kasko versicherten Schaden am Fahrzeug verursacht hat:
• Kindersitze
• Schutzhelme
• Zubehör
– dessen Mitführen gesetzlich vorgeschrieben ist oder
– dem Betrieb des Fahrzeugs oder der Pannenhilfe dient.
A.2.2.1
Versichert sind Brand und Explosion. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Schmor- und Sengschäden sind mitversichert.
A.2.2.3
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung auf das Fahrzeug durch Naturgewalten. Naturgewalten sind Sturm,
Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch.
Eingeschlossen sind
…
• Überspannungsschäden durch Blitzschlag. Beispiel: Blitz schlägt in Gebäude ein und verursacht einen Schaden an einem Elektrofahrzeug, das während des Ladevorgangs an das Stromnetz des Gebäudes angeschlossen ist.
A.2.6
Was leisten wir im Schadenfall?
A.2.6.1
Leistung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
Wann zahlen wir den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert?
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert, den Restwert des Fahrzeugs ziehen wir ab. Sie lassen Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren? Dann gilt „Leistung bei Beschädigung“.
Dies gilt sinngemäß auch für mitversicherte Teile.
Definition von Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Neupreis
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen. Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen.
Ich würde sagen, solange der Akku im Roller ist und nicht durch Isotopenzerfall Strom erzeugt, ist er mit versichert.
tom
Re: Versicherung
Verfasst: Di 22. Jan 2019, 15:24
von Willi
Die Versicherungen warten anscheinend ziemlich lange, ehe sie mit ihren Mopedkennzeichenpreisen rausrücken (der 1. März ist ja nur noch gut fünf Wochen hin). Wann sind denn erfahrungsgemäß die meisten aus der Hefe gekommen (und wann darf man gar auf einen Online-Vergleich hoffen)?
Re: Versicherung
Verfasst: Di 22. Jan 2019, 17:57
von vsm
Ich habe heute die Post von der HUK bekommen, dass die Verlängerungen bald anstehen. Preise sind gleich geblieben.
Re: Versicherung
Verfasst: Di 22. Jan 2019, 18:42
von chrispiac
vsm hat geschrieben: Di 22. Jan 2019, 17:57
Ich habe heute die Post von der HUK bekommen, dass die Verlängerungen bald anstehen. Preise sind gleich geblieben.
Bei mir kam heute auch ein entsprechender Brief zur Verlängerung bei der HUK. Spätestens am 1.Februar werden auch die Angebote auf den Internetportalen erscheinen. Der Versand dauert nur wenige Tage, daher braucht man über einen Monat vor dem neuen Vertragsjahr nicht in Panik auszubrechen.
Re: Versicherung
Verfasst: Mi 23. Jan 2019, 22:56
von Peter51
Die Tarife der HUK lauten:
mindestens 23 Jahre alt:
Haftpflicht: 37,- Euro
Haftpflicht & Teilkasko: 63,- Euro Selbstbeteiligung 150,- Euro, bei Diebstahl 300,- Euro
jünger als 23 Jahre:
Haftpflicht: 76,- Euro
Haftpflicht & Teilkasko: 125,- Euro Selbstbeteiligung 150,- Euro, bei Diebstahl 300,- Euro
Re: Versicherung
Verfasst: Do 24. Jan 2019, 07:53
von Heikox
Wasted hat geschrieben: Mo 21. Jan 2019, 21:21
Bei meiner Hausratsversicherung sind "Schäden durch Diebstahl aus Kraftfahrzeugen" bis zu 1.000 Euro abgedeckt. Eigentlich müsste dies doch beim Diebstahl des Akkus aus dem Akkufach greifen, falls nicht sogar die Teilkasko bezahlt?
Der Akku "kostet" aber > 1500 Euro
Re: Versicherung
Verfasst: Do 24. Jan 2019, 10:07
von Willi
Heikox hat geschrieben: Do 24. Jan 2019, 07:53
Der Akku "kostet" aber > 1500 Euro
Die Versicherung ersetzt m. M. n. nicht den Neuwert. Wie bei fast jedem Ding, ist es auch bei Akkus so: In dem Moment, wie man damit aus dem Laden raus ist und es einmal benutzt hat, sind schon 20% weg.
Davon abgesehen glaube ich, daß die Akkupreise auf absehbare Zeit fallen werden. Für überhöht halte ich sie jetzt schon.