Nurmaguck hat geschrieben: Do 31. Mär 2022, 17:57
Hi. Ich hab meine Odin bei NMD24 Ende Februar bezahlt! Aber nun die gute Nachricht an alle die noch warten-meine kam heute tatsächlich an! Der Karton und der Metallrahmen sah ein bisschen lädiert aus, aber auf den ersten Blich ist alles in Ordnung! Jetzt geht die Zulassungstortour los! Es geht nur mit Termin(der heutige Urlaubstag war also fürn A…) Ich hoffe dass ich dann wenigstens mit dieser Konformitätserklärung( ich denke dass das die VoC ist, oder?) reicht!? Der Bramte hat schon durchblicken lassen dass ihm die Rechnung von NMD24 ohne Seriennummer usw nicht wirklich gefällt


Bin gespannt wie lang ich noch warten muss bis ich fahren darf
Ja, dank der Corona-Pandemie geht's bei den Zulassungsstellen nur noch mit Terminvergabe

. Meinereiner musste 10 Tage warten.
Die Zeit konnte ich aber nutzen um im Vorfeld mit den Sachbearbeitern (per Mail und telefonisch) der Zulassungsstelle die ganze Prozedur abzuklären.
Beim Zulassen (in Deutschland) auf Folgendes achten:

Ihr wollt eine
Erstzulassung für ein in Deutschland gekauftes
Neufahrzeug der
L3e-A1 Klasse* mit CoC (als E-Fahrzeug) haben, um eine Zulassungsbescheinigung Teil I (ugs. Fahrzeugschein) zu erhalten.
*) Das ist wichtig dem Sachbearbeiter mitzuteilen, weil bei der Erstzulassung eines neuen "Motorrades" davon ausgegangen wird, dass es sich um ein vollwertiges >11kW Bike handelt..... und da ist davon auszugehen, dass die Anforderungen an die Rechnung (bspw. Fahrgestellnummer) und die zugehörigen Bescheinigungen höher sind.
Dafür benötigt die Zulassungsstelle von Euch:
1. Eine von einem Deutschen Händler ausgestellte Rechnung.
2. Die CoC, mit der Fahrgestellnummer.
3. Von der Versicherung eine EVBN.
Natürlich noch Euren Personalausweis.
Das sollte reichen. Zu 1.) Auf meiner Rechnung stand die Fahrgestellnummer nicht drauf und der Sachbearbeiter war damit vollstens zufrieden.
Wichtig ist, dass daraus hervorgeht, dass Ihr nicht selbst der Importeur seid und es sich um ein Neufahrzeug (und kein Gebrauchtes) handelt.

Die SEPA-Einzugsermächtigung für die Steuer braucht ihr nicht.... ist ja als E-Fahrzeug (noch) steuerfrei.
Wenn Ihr eine Zulassungsbescheinigung Teil II (ugs. Fahrzeugbrief) wollt, bspw. weil Ihr irgendwelche Sachen dort eintragen lassen wollt, geht das nicht so einfach, da müsstet ihr dann das Fahrzeug zusätzlich noch vorführen. Kann man im Bedarfsfall später immer noch machen

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Wenn Ihr selbst importiert (@ pinky), wird es etwas komplizierter. Da müsstet Ihr selbst bei der Zulassungsstelle nochmal nachhaken.
Ich empfehle Euch auch im Vorfeld bei der Zulassungsstelle anzurufen** und dort ein Kennzeichen zu reservieren. Die "ganz kurzen" Buchstaben/Ziffern Kombinationen (1 + 2), die ihr ja benötigt, damit das "E" auch noch gut aufs Nummernschild passt, lassen sich NICHT vom Endverbraucher über das Wunschkennzeichen-Portal reservieren, das geht nur via Zulassungsstelle (kostet aber genausoviel).
Wenn Ihr dann das Kennzeichen schon kennt, könnt Ihr Euch gleich ein Nummernschild anfertigen lassen und es zum vereinbarten Termin bei der Zulassungsstelle mitbringen.
Nach der ganzen Zulassungsprozedur (inkl. Zahlung der Gebühren, bei uns ∑ 43,-€ inkl. Kennzeichenreservierung) erhaltet Ihr dann einen Fahrzeugschein und einen TÜV-Aufkleber auf dem Nummernschild.... and Bob's your uncle

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Nachtrag: **) kann sich schwierig gestalten, da viele Verwaltungen eine "Vermittlung" vorgeschaltet haben, welche die Anrufer nicht durchstellen darf (kann?) und Euch nur erklärt, dass ihr das mit dem Sachbearbeiter im Termin klären könnt.
Aaaber: Die einzelnen Ressorts der Verwaltungen haben i.d.R. eMail-Adressen, die ihr direkt anschreiben könnt. Dort könnt Ihr Euer anliegen schildern, die Antworten eigentlich recht schnell.... oder rufen gleich zurück, wenn Ihr eure Tel. Nr. in der Mail hattet.