Re: Econelo DTR
Verfasst: Fr 4. Nov 2022, 12:35
Oje. Wenn die Zulassungsstellen kein Wissen über alle Mitarbeiter ausgestreut bekommen, sollen sie doch zumindest einzelne Mitarbeiter für die Spezialfälle ausbilden. Einen für Landmaschinen und eben einen für freiwillige Zulassungen. Ein L1e-Fahrzeug kann kein Kennzeichen mit einem E hintendran zugeteilt bekommen.
Berechtigt zu einem E-Kennzeichen gemäß Fahrzeugzulassungsverordnung (FZA §9a): "Auf Antrag wird für ein Fahrzeug im Sinne des § 2 Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes ein Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge zugeteilt". Im Elektromobilitätsgesetz geregelt (EMOG) steht dann gleich in in §1, dass es nur für folgende Fahrzeuge gilt: Klassen M1, N1, L3e, L4e, L5e und L7e. Kein L1e aufgeführt, keine Berechtigung zu E-Kennzeichen. Es ist eben kein Fahrzeug im Sinne des §2 Nr. 1 EmoG.
rainer*
Berechtigt zu einem E-Kennzeichen gemäß Fahrzeugzulassungsverordnung (FZA §9a): "Auf Antrag wird für ein Fahrzeug im Sinne des § 2 Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes ein Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge zugeteilt". Im Elektromobilitätsgesetz geregelt (EMOG) steht dann gleich in in §1, dass es nur für folgende Fahrzeuge gilt: Klassen M1, N1, L3e, L4e, L5e und L7e. Kein L1e aufgeführt, keine Berechtigung zu E-Kennzeichen. Es ist eben kein Fahrzeug im Sinne des §2 Nr. 1 EmoG.
rainer*