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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mi 27. Jul 2022, 16:53
von Peter51
Ich habe meinen E-Max 110S schon 2018 in Schleswig-Holstein freiwillig zugelassen. Es gab einwenig hin und her, aber ein TÜV Gutachten brauchte ich nicht.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mi 27. Jul 2022, 17:27
von Jemand
ramrod1708 hat geschrieben: Mi 27. Jul 2022, 15:39
Was hat die Zulassung gekostet? Wie lange hat das gedauert?
Achso, die Frage war noch offen: Es hat 42 Euro gekostet auf der Zulassungsstelle (Wunschkennzeichen), dann 32 Euro für TÜV, 19 Euro für das kleine Kennzeichen bei eBay. Versicherung (HPF + TK 150€) kostet mich im Jahr 42 Euro, da ich noch eine alte Schadensfreiheitsklasse hatte.
Dauer auf der Zulassungsstelle: ca. 40 Minuten.
Somit komme ich auf Zulassungskosten in Höhe von knapp unter 100 Euro. THG-Prämie werde ich dann die Tage beantragen.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mi 27. Jul 2022, 17:34
von Stivikivi
Jemand hat geschrieben: Mi 27. Jul 2022, 17:27
ramrod1708 hat geschrieben: Mi 27. Jul 2022, 15:39
Was hat die Zulassung gekostet? Wie lange hat das gedauert?
Achso, die Frage war noch offen: Es hat 42 Euro gekostet auf der Zulassungsstelle (Wunschkennzeichen), dann 32 Euro für TÜV, 19 Euro für das kleine Kennzeichen bei eBay. Versicherung (HPF + TK 150€) kostet mich im Jahr 42 Euro, da ich noch eine alte Schadensfreiheitsklasse hatte.
Dauer auf der Zulassungsstelle: ca. 40 Minuten.
Somit komme ich auf Zulassungskosten in Höhe von knapp unter 100 Euro. THG-Prämie werde ich dann die Tage beantragen.
Du glücklicher

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mi 27. Jul 2022, 23:37
von yakamoto
Moin, ich lese hier permanent von Problemen bzgl. Kennzeichen Beleuchtung...
Also bei uns in Hamburg war den Sachgebietsleiter und der Sachbearbeiterin klar, dass neue Fahrzeuge ab BJ 2019 alle eine KennzeichenBeleuchtunghaben. Die VIN hatte ich Fotografiert, wollten die aber gar nicht sehen, da ja auf dem COC & eVB...
Ich hatte nur Stress, da noch ein Versicherungskennzeichen bestand, was ich vor der FREIWILLIGEN ZULASSUNG nachweislich bei der Versicherung zurückgegeben musste.
Danach lief alles glatt und mein reserviertes Wunschkennzeichen 240x130 , mit dem ich bereits von der Versicherung zur Zulassungsstelle gefahren bin, wurde anstandslos gespiegelt.
Die Kosten waren auch überschaubar...
Somit kann ich nur sagen,
in Hamburg (LBV Hamburg-Mitte) läuft es ganz gut und die sind fit in dem Thema.
PS: E-Kennzeichen gibt es hier für L1e-B nicht, da sie die Gesetzesgrundlage kennen

und daher später auch keine Überraschungen zu erwarten sind.
Die fälschlicherweise ausgegeben E-Kennzeichen sollen bis Ende des Jahres alle zurückgegeben werden bzw. dazu schriftlich aufgefordert werden. Nichtrückgabe endet in "Abmeldung von Amtswegen" also amtliche Zwangsstilllegung...
Ich bin soweit zufrieden
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Do 28. Jul 2022, 10:06
von Afunker
yakamoto hat geschrieben: Mi 27. Jul 2022, 23:37
PS: E-Kennzeichen gibt es hier für L1e-B nicht, da sie die Gesetzesgrundlage kennen

und daher später auch keine Überraschungen zu erwarten sind.
Die fälschlicherweise ausgegeben E-Kennzeichen sollen bis Ende des Jahres alle zurückgegeben werden bzw. dazu schriftlich aufgefordert werden. Nichtrückgabe endet in "Abmeldung von Amtswegen" also amtliche Zwangsstilllegung...
Das mag bei dir im Stadtstaat Hamburg der Fall sein.
Bundesrecht bricht Landesrecht und alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.... (siehe GG)
Meine Beschwerdemail (jeder darf sich mit Bitten und Beschwerden an seine Volksvertreter wenden) ist raus....
....und von wegen Zwangsstillegung:
Dafür müssen triftige Gründe sprechen z.B. bei Nichtbezahlen der Versicherung und/oder der KFZ-Steuer.
Aber nicht eine Rücknahme aufgrund eines "Fehlverhaltens" oder "Irrtums" seitens der Behörde....(soweit mir bekannt)
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Do 28. Jul 2022, 10:11
von Neuhauser
Man könnte meinen, dies wäre ein Forum für Verwaltungsrecht-Dozenten.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Do 28. Jul 2022, 10:35
von Stivikivi
Afunker hat geschrieben: Do 28. Jul 2022, 10:06
yakamoto hat geschrieben: Mi 27. Jul 2022, 23:37
PS: E-Kennzeichen gibt es hier für L1e-B nicht, da sie die Gesetzesgrundlage kennen

und daher später auch keine Überraschungen zu erwarten sind.
Die fälschlicherweise ausgegeben E-Kennzeichen sollen bis Ende des Jahres alle zurückgegeben werden bzw. dazu schriftlich aufgefordert werden. Nichtrückgabe endet in "Abmeldung von Amtswegen" also amtliche Zwangsstilllegung...
Das mag bei dir im Stadtstaat Hamburg der Fall sein.
Bundesrecht bricht Landesrecht und alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.... (siehe GG)
Meine Beschwerdemail (jeder darf sich mit Bitten und Beschwerden an seine Volksvertreter wenden) ist raus....
....und von wegen Zwangsstillegung:
Dafür müssen triftige Gründe sprechen z.B. bei Nichtbezahlen der Versicherung und/oder der KFZ-Steuer.
Aber nicht eine Rücknahme aufgrund eines "Fehlverhaltens" oder "Irrtums" seitens der Behörde....(soweit mir bekannt)
Als einzelner kommst du da nicht an. Das GG ist das Papier nicht wert auf dem es gedruckt ist.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Do 28. Jul 2022, 10:36
von Afunker
Das Gefühl habe ich bei manchen hier im Forum auch schon bekommen....
Nur: Soll man das so unkommentiert stehen lassen? Andere lesen das (auch über Suchmaschinen) und übernehmen das was da steht, ungeprüft.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Do 28. Jul 2022, 10:37
von Neuhauser
Stivikivi hat geschrieben: Do 28. Jul 2022, 10:35
Das GG ist das Papier nicht wert auf dem es gedruckt ist.
Zeig mir ein besseres. Alternativ hilft nur Auswandern.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Do 28. Jul 2022, 10:42
von Afunker
Stivikivi hat geschrieben: Do 28. Jul 2022, 10:35
Als einzelner kommst du da nicht an. Das GG ist das Papier nicht wert auf dem es gedruckt ist.
Wieder einer, der die Obrigkeit wie seit Kaisers Zeiten für richtig hält....(ich sage nur Carl Zuckmayers "Hauptmann von Köpenick")
In einem Rechtsstaat wie Deutschland, sollte so etwas seit 1949 der Vergangenheit angehören.
Wer sich nicht wehrt, ist verloren. Dann machen die Behörden mit den nächsten so weiter. Bis dann mal.... (Volkszählung als Beispiel)