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Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: Di 23. Jun 2026, 13:20
von Hoppla*19
Letzter Nachtrag:
Ich habe mir das Einverständnis des Kundenberaters, seinen Namen nennen zu dürfen, eingeholt. Es ist am Motorrad Martin GmbH Standort Oy-Mittelberg der Herr Maximilian Schneider. Ein sehr angenehmer Zeitgenosse!

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: Di 23. Jun 2026, 13:57
von MEroller

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: Di 23. Jun 2026, 15:28
von Wizzibizzi
Hoppla*19 hat geschrieben: Di 23. Jun 2026, 13:20 Letzter Nachtrag:
Ich habe mir das Einverständnis des Kundenberaters, seinen Namen nennen zu dürfen, eingeholt. Es ist am Motorrad Martin GmbH Standort Oy-Mittelberg der Herr Maximilian Schneider. Ein sehr angenehmer Zeitgenosse!
Sehr schön, danke für's Teilen! Ich werde zwar sicher nicht in den Allgäu fahren für das "unlimitieren" des Akkus, aber mich wundert es schon dass ein offizieller BMW Motorradhändler etwas machen darf, was BMW offiziell aus "Marketinggründen" ja nicht zulassen will. Also entweder ist dieser Händler dann wirklich nur schlauer als alle Anderen, oder er riskiert, sich mit der BMW-Zentrale "anzulegen"... was davon mag wohl richtig sein? Ich meine, selbst wenn er das nur an Maschinen macht die er selbst verkauft - irgendwann wird so eine Maschine mal bei einem anderen BMW-Partner landen und dann ggfs. Probleme machen in den Standard-Prozessen. Aber gut zu wissen, dass es ja offenbar mit relativ einfachen Mitteln machbar ist. Das könnte man wiederum als Argument nutzen gegenüber dem BMW HQ... :roll:

Gruß, Wizzibizzi

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: Di 23. Jun 2026, 15:42
von davidflorian
Herr Schneider hat mir die Möglichkeit schriftlich bestätigt.

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: Di 23. Jun 2026, 16:26
von Der mit dem Strom fährt
Steht denn nichts in den Papieren drin, wie gedrosselt wurde?
Bei meinem Verbrenner stand das nämlich drin. Ist nur ein paar Jahre her. Vielleicht auch ein paar mehr Jahre.

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: Di 23. Jun 2026, 17:05
von PhilGHP
Wizzibizzi hat geschrieben: Di 23. Jun 2026, 15:28
Hoppla*19 hat geschrieben: Di 23. Jun 2026, 13:20 Letzter Nachtrag:
Ich habe mir das Einverständnis des Kundenberaters, seinen Namen nennen zu dürfen, eingeholt. Es ist am Motorrad Martin GmbH Standort Oy-Mittelberg der Herr Maximilian Schneider. Ein sehr angenehmer Zeitgenosse!
Sehr schön, danke für's Teilen! Ich werde zwar sicher nicht in den Allgäu fahren für das "unlimitieren" des Akkus, aber mich wundert es schon dass ein offizieller BMW Motorradhändler etwas machen darf, was BMW offiziell aus "Marketinggründen" ja nicht zulassen will. Also entweder ist dieser Händler dann wirklich nur schlauer als alle Anderen, oder er riskiert, sich mit der BMW-Zentrale "anzulegen"... was davon mag wohl richtig sein? Ich meine, selbst wenn er das nur an Maschinen macht die er selbst verkauft - irgendwann wird so eine Maschine mal bei einem anderen BMW-Partner landen und dann ggfs. Probleme machen in den Standard-Prozessen. Aber gut zu wissen, dass es ja offenbar mit relativ einfachen Mitteln machbar ist. Das könnte man wiederum als Argument nutzen gegenüber dem BMW HQ... :roll:

Gruß, Wizzibizzi
Dafür würde ich sehr wohl ins Allgäu fahren. :mrgreen:
Und klar kann ein Händler sowas machen, wenn er die TÜV Abnahme für das Verfahren usw. selbst regelt. Es gibt am Markt unglaublich viele Fahrzeugmodifikationen, die man entweder per ABE oder Einzelabnahme genehmigt kriegt. Das ist eine riesen Branche. Es spricht nichts dagegen, dass ein Höndler die unsinnige Akkurestriktion entfernt und es per TÜV legalisiert. Und es ist nur eine Frage der Zeit, bis man dann den CE 04 legal (ent)drosseln kann, unter Umgehung der steifen Herstellerregelung. Wetten?! :ugeek:

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: Di 23. Jun 2026, 17:15
von Wizzibizzi
PhilGHP hat geschrieben: Di 23. Jun 2026, 17:05 Dafür würde ich sehr wohl ins Allgäu fahren. :mrgreen:
Und klar kann ein Händler sowas machen, wenn er die TÜV Abnahme für das Verfahren usw. selbst regelt. Es gibt am Markt unglaublich viele Fahrzeugmodifikationen, die man entweder per ABE oder Einzelabnahme genehmigt kriegt. Das ist eine riesen Branche. Es spricht nichts dagegen, dass ein Höndler die unsinnige Akkurestriktion entfernt und es per TÜV legalisiert. Und es ist nur eine Frage der Zeit, bis man dann den CE 04 legal (ent)drosseln kann, unter Umgehung der steifen Herstellerregelung. Wetten?! :ugeek:
...warte mal.... verwechsele ich jetzt etwas, oder du?! Es geht hier doch um eine nachträgliche Drosselung einer offenen CE04, unter Beibehaltung der vollen Akkukapazität der ungedrosselten Version - nicht um "Entdrosseln"?! Deshalb - und nur deshalb - ist das Thema ja so spannend für mich, meine ist ab Werk gedrosselt, aber eben mit beschnittener Akkukapazität.

Und nein: Der Markt für die CE04 ist sicher alles Andere als "riesig". Und BMW hat mir selbst ja ganz klar geschrieben dass die nachträgliche Drosselung offiziell freigegeben ist, es aber keine Freigabe für den anderen Weg (gedrosselt -> entdrosselt) geben wird. Und wenn ich nicht alles in den falschen Hals bekommen habe, reden wir hier von einer nachträglichen Drosselung, nichts Anderes. Oder?

Gruß, Wizzibizzi

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: Di 23. Jun 2026, 18:01
von PhilGHP
Wizzibizzi hat geschrieben: Di 23. Jun 2026, 17:15
PhilGHP hat geschrieben: Di 23. Jun 2026, 17:05 Dafür würde ich sehr wohl ins Allgäu fahren. :mrgreen:
Und klar kann ein Händler sowas machen, wenn er die TÜV Abnahme für das Verfahren usw. selbst regelt. Es gibt am Markt unglaublich viele Fahrzeugmodifikationen, die man entweder per ABE oder Einzelabnahme genehmigt kriegt. Das ist eine riesen Branche. Es spricht nichts dagegen, dass ein Höndler die unsinnige Akkurestriktion entfernt und es per TÜV legalisiert. Und es ist nur eine Frage der Zeit, bis man dann den CE 04 legal (ent)drosseln kann, unter Umgehung der steifen Herstellerregelung. Wetten?! :ugeek:
...warte mal.... verwechsele ich jetzt etwas, oder du?! Es geht hier doch um eine nachträgliche Drosselung einer offenen CE04, unter Beibehaltung der vollen Akkukapazität der ungedrosselten Version - nicht um "Entdrosseln"?! Deshalb - und nur deshalb - ist das Thema ja so spannend für mich, meine ist ab Werk gedrosselt, aber eben mit beschnittener Akkukapazität.

Und nein: Der Markt für die CE04 ist sicher alles Andere als "riesig". Und BMW hat mir selbst ja ganz klar geschrieben dass die nachträgliche Drosselung offiziell freigegeben ist, es aber keine Freigabe für den anderen Weg (gedrosselt -> entdrosselt) geben wird. Und wenn ich nicht alles in den falschen Hals bekommen habe, reden wir hier von einer nachträglichen Drosselung, nichts Anderes. Oder?

Gruß, Wizzibizzi
Im Ergebnis die volle Akkukapazitat bei einem gedrosselten Roller, wenn ich es richtig verstanden habe, und das wäre schon sehr cool für jemand mit A1 Führerschein. Dann müsste man eben einen offenen kaufen und ihn mit dieser speziellen Art drosseln lassen.

Mit riesigem Markt meine ich die gesamte Umbauindustrie, die ja genau so funktioniert, dass jemand eine Modifikation für ein Fahrzeug entwickelt und die Legalisierung dabei mit denkt.
Das bezog sich auf die Frage, ob sich so ein Händler mit BMW anlegen würde. Ich glaube nein. Da würden sich sonst viele Umbauer mit Herstellern anlegen. Wenn BMW selbst die Möglichkeiten für sowas nicht anbietet, heisst das nicht, daß es nicht durch andere Firmen angeboten werden kann. Die müssen dann auch die Legalisierung ermöglichen, das ist aber gängige Praxis.
Garantiefragen sind da dann oft Grauzone, aber das Thema führt denke ich zu weit.