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Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: Mi 24. Jun 2026, 09:10
von Wizzibizzi
davidflorian hat geschrieben: Mi 24. Jun 2026, 06:57 „Dann müsste man eben einen offenen kaufen und ihn mit dieser speziellen Art drosseln lassen.“

Ob die Aufhebung der Batteriebegrenzung auch bei den ab Werk gedrosselten 11kW Modellen funktioniert, ist noch zu klären.

Das hätte der Tüv abzunehmen?
....das ist ja genau die Frage. Was der Tüv da dann allerdings abnehmen sollte, wäre mir dann wieder ein Rätsel. Die Fahrzeugklasse ändert sich ja nicht, es bleibt der gleiche A1-Roller der er vorher war, nur fährt er jetzt (ohne irgendeine mechanische Veränderung) eben weiter mit einer Ladung. Da gibt es m.M.n. nichts, was den Tüv oder die Behörden angeht.

Gruß, Wizzibizzi

Re: CE 04 Drosselung entfernen

Verfasst: Mi 24. Jun 2026, 11:15
von Der mit dem Strom fährt
Ja doch. Wenn der Roller anders gedrosselt wird, geht das den Tüv schon was an. Immerhin wird etwas am Fahrzeug geändert.
Zumal die Art der Drosselung ja eingetragen wird (zumindest war das bei mir vor fast 30 Jahren)