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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Verfasst: Sa 16. Jul 2022, 23:55
von davidflorian
410€ über Verivox:
https://www.mydealz.de/deals/thg-quote- ... de-2016777
Oder 450€ bei Eigenwerbung mit zweitem Account (400€ + 50€ Werbeprämie) plus eventuell 21€ Shoop (
https://www.shoop.de/cashback/geld-fuer-eauto) Cashback (= 471€)
Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Verfasst: So 17. Jul 2022, 00:31
von Norbert
Moin,
das hat ein Nutzer doch schon den Haken im Kommentar beschrieben:
Achtung laut AGB bindet ihr euch 2 Jahre!
Wie hoch die Auszahlung für 2023 wohl sein wird, wenn man sich solch eine AGB zurecht legt?
Auszug:
7. Abtretung THG-Quote; Abtretungszeitraum; Ausschluss der Doppeltvermarktung
1. Durch die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs tritt der Nutzer das Recht zur Vermarktung der THG-Quote des angemeldeten Elektrofahrzeugs für den Abtretungszeitraum (Ziff. 7.2.) an den Anbieter ab („abgetretene THG-Quote“).
2. Für Anmeldungen von Elektrofahrzeugen ab dem 01.01.2022 ist der Abtretungszeitraum das laufende Kalenderjahr der Anmeldung und das darauffolgende Kalenderjahr.
3. Der Nutzer ist verpflichtet, die THG-Quote eines angemeldeten Elektrofahrzeugs für den Abtretungszeitraumes weder an einen Dritten zu verkaufen noch das Recht zur Vermarktung der THG-Quote an einen Dritten abzutreten.
Also 410€ fix. Für dieses Jahr und 2023. Nächstes Jahr bekommst Du da also auch 410€, während man woanders vielleicht 90% von dem Kurs von 600€ bekommt. Oder Du nimmst 80%, was vor Monaten schon ein mieses Angebot gewesen wäre.
Und das mit der Werbung mit Zweitaccount ist ne Superidee. Nennt sich auch Betrug.
Edit: Lt. Shoop:
Das Freunde-werben-Freunde-Programm ist nicht mit dem Cashback kombinierbar.
Gruß,
Norbert
Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Verfasst: So 17. Jul 2022, 10:47
von davidflorian
Moin Norbert,
ich lasse mich natürlich von einem realen Familienmitglied werben.
Zu den zwei Jahren hat ein MyDealzer bereits in den AGB entdeckt:
8. Verlängerung der Anmeldung, Abmeldung, Neuanmeldung
5. Der Nutzer kann angemeldete Fahrzeuge vor Ablauf des Abtretungszeitraums (Ziff. 7.2.) abmelden. Die Abmeldung ist nur bis zum 31.12. des Kalenderjahres der Anmeldung möglich. Im Falle einer Abmeldung verkürzt sich der Abtretungszeitraum für das Elektrofahrzeug und endet abweichend von Ziff. 7.2. am 31.12. des Kalenderjahres der Anmeldung.
https://geld-fuer-eauto.de/Agb
Ich gehe aber davon aus, dass dieses Jahr noch mehr als 450€ drin sind.
Einen schönen Sonntag
David
Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Verfasst: So 17. Jul 2022, 13:09
von Norbert
Moin,
Das Familienmitglied muss dann aber ein E-Fahrzeug auf sich angemeldet haben.
Du willst den Roller dann Ende des Jahres abmelden? Für aktuell 35€ mehr?
Gruß,
Norbert
Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Verfasst: So 17. Jul 2022, 14:08
von davidflorian
„Das Familienmitglied muss dann aber ein E-Fahrzeug auf sich angemeldet haben.“
Falsch. Registrierung für Account = Vertragsschluss - siehe Ziff. 2.1.1
„Du willst den Roller dann Ende des Jahres abmelden? Für aktuell 35€ mehr?“
35€ mehr? Ich weiß noch nicht, ob ich das Angebot eingehe und wenn, habe ich für die Abmeldung bis zum 31.12. Zeit.
Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Verfasst: Mo 18. Jul 2022, 07:49
von Stivikivi
Die interessante Frage ist doch wer es überprüft wenn man nach Beantragung der Quote das Fahrzeug verkauft. Vor allem interessant wenn man gleich 2 oder 3 Jahre seine Quote abgetreten hat. Wenn der neue Käufer das nicht weiß und nichts beantragt gut. Falls doch könnte es du du geben für den ersten Besitzer.
Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Verfasst: Mo 18. Jul 2022, 07:58
von Kadett 1
So wie ich es bei anderen Anbietern gelesen habe muss der Fahrzeugschein jährlich eingescannt werden. Es macht also wenig Sinn sich an einen Anbieter mehrere Jahre zu binden. Ganz schlaue können ja auch das alte Bild einsenden. Ob das Umweltbundesamt aber so dämlich ist und die Daten nicht abgleicht mit dem KBA glaub ich nicht.
Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Verfasst: Mo 18. Jul 2022, 08:02
von Stivikivi
Kadett 1 hat geschrieben: Mo 18. Jul 2022, 07:58
So wie ich es bei anderen Anbietern gelesen habe muss der Fahrzeugschein jährlich eingescannt werden. Es macht also wenig Sinn sich an einen Anbieter mehrere Jahre zu binden. Ganz schlaue können ja auch das alte Bild einsenden. Ob das Umweltbundesamt aber so dämlich ist und die Daten nicht abgleicht mit dem KBA glaub ich nicht.
Würde dann Sinn machen wieso der Vorbesitzer seinen Teil 1 nicht rausgegeben hat. Aber eingescannt hatte er ihn sowieso schon da ich den Scan erhalten habe.
Hoffe daher doch das, das Umweltbundesamt das ganze abgleicht aber Unfähigkeit ist heutzutage ja echt nichts mehr neues in Behördenkreisen... Bin also gespannt echt..
Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Verfasst: Mo 18. Jul 2022, 08:34
von Kadett 1
Besteht da Unklarheiten ob die Quote schon gezahlt wurde? Hast du ein von der Zulassung gestempeltes Coc? Ich würde mal sagen wenn das Teil angemeldet ist muss er dir alles mitgeben. Wenn nicht ist der Teil 1 Fahrzeugschein entwertet und einen Ecke abgeschnitten bzw. gestempelt dann kann er sich das Ding an den Hut nageln.

Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Verfasst: Mo 18. Jul 2022, 08:42
von Stivikivi
Kadett 1 hat geschrieben: Mo 18. Jul 2022, 08:34
Besteht da Unklarheiten ob die Quote schon gezahlt wurde? Hast du ein von der Zulassung gestempeltes Coc? Ich würde mal sagen wenn das Teil angemeldet ist muss er dir alles mitgeben. Wenn nicht ist der Teil 1 Fahrzeugschein entwertet und einen Ecke abgeschnitten bzw. gestempelt dann kann er sich das Ding an den Hut nageln.
Also der NGT ist ja ne 125er da geht das ja nur mit richtiger Zulassung. Die COC ist glaube ich gestempelt muss gleich nochmal schauen. THG hat er definitiv beantragt für 2022. Unklar ob auch bereits für 2023 und 2024. Aber da sollte es ja nicht mehr berechtigt sein und würde spätestens bei meiner Einreichung Probleme geben.