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Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Verfasst: Do 1. Okt 2020, 15:41
von el bosso
Bodo 1800 hat geschrieben: Do 1. Okt 2020, 13:01
Beschädigung der Scheibe, links oben abgeknicktes Pastik ( ca. 9 cm x ca 12 cm schrägabgeklappt ) und es hing nur noch an der inneren Folie.
So, nun mal euch das mal aus wenn ihr mit einer Scheibe ohne ABE fahrt und nicht wisst was passiert mit der Scheibe wenn das Senario eintritt.
Innere Folie? Haben das alle Scheiben? Kenne ich nur von unserer alten Haustür, aber da war die Folie zwischen zwei Scheiben in der Mitte - Sicherheitsglas oder Verbundglas, was weiß ich.

Wäre ja nicht unblöd eine Scheibe folieren zu lassen, oder? Also vorn mein ich..

Habe auch mal was in China bestellt, und auf dem Teil steht so eine Art Fahrgestellnummer J1... . Kannst du in China anscheinend einfach anschrauben oder gegen Original tauschen, aber Papiere oder irgendwas gibt es dazu nicht.

Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Verfasst: Do 1. Okt 2020, 16:03
von Bergziege
ich frag mich ja, warum mein Händler drauf bestanden hat, dass ich den Roller erst abholen kann, wenn ich die Versicherungskennzeichen mitgebracht habe, wenn er mir eh einen Roller mit Windschild aber dieses ohne ABE verkauft hat…

Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Verfasst: Do 1. Okt 2020, 16:28
von achim
Lustige Diskussion, vor allem unter Berücksichtigung dass es sich um 45km/h Gehhilfen handelt. Wenn da dann ne Böe k0ommt ist schon manche Scheibe zersprungen.
In der Parxis interessier es kein Schwein was für eine Scheibe, Gepäckträger oder Topcase da angebaut war. Ärger kriegt man mit lautem Auspuff ect. Wird die Vmax. nicht überschritten und ist er nicht lauter als das Original, interessiert auch das in der Praxis niemanden. Versicherungskritisch wird es erst wenn das angebaute Teil unfallursächlich war und bei entspr. Schadenssummen. Im übrigen wurde, wenn ich richtig informiert bin, der max. Regress der Versicherungen gegen den Halter auf 5.500 Euro begrenzt. Finanziell also auch kein Risiko.
Am besten fährt man aber eh wenn man die Karre im Originalzustand lässt.

Gruß,
Achim

Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Verfasst: Do 1. Okt 2020, 18:29
von eno
achim hat geschrieben: Do 1. Okt 2020, 16:28 Lustige Diskussion, vor allem unter Berücksichtigung dass es sich um 45km/h Gehhilfen handelt. Wenn da dann ne Böe k0ommt ist schon manche Scheibe zersprungen.
In der Parxis interessier es kein Schwein was für eine Scheibe, Gepäckträger oder Topcase da angebaut war. Ärger kriegt man mit lautem Auspuff ect. Wird die Vmax. nicht überschritten und ist er nicht lauter als das Original, interessiert auch das in der Praxis niemanden. Versicherungskritisch wird es erst wenn das angebaute Teil unfallursächlich war und bei entspr. Schadenssummen. Im übrigen wurde, wenn ich richtig informiert bin, der max. Regress der Versicherungen gegen den Halter auf 5.500 Euro begrenzt. Finanziell also auch kein Risiko.
Am besten fährt man aber eh wenn man die Karre im Originalzustand lässt.

Gruß,
Achim
Wie es bei Gehhilfen ist, weiß ich nicht.
Bei meinem BMW-Motorrad hatte ich ein kleines Zusatzwindschild (von einem größeren BMW-Zubehörhändler) montiert und bei der "richtigen" Hauptuntersuchung, hat der TÜV-Prüfer zwar auf das Vorzeigen der ABE verzichtet (die ich dabei hatte), achtete aber auf die Kennzeichnung der kleinen Scheibe.
Unter "richtiger" HU verstehe ich, wenn man als Fahrer direkt zu einer Prüfstelle hin fährt....

Bei einer HU im Rahmen einer Inspektion o.ä. habe ich dagegen schon einige Kinken erlebt. Da wurde bei dem Motorrad z.B. nicht mal fest gestellt, dass die Abblendlicht-H7-Lampe verdreht und schief in der Halterung war. (Wie die Scheinwerferprüfung bestanden wurde, kann ich mir nicht erklären)

Soll zwar nicht sein, aber da ist man nach meiner Erfahrung (auch mit anderen Fz) schon eher mal etwas "toleranter".

Von daher gehe ich davon aus, dass, wenn ich mit meiner bestellten 70km/h-NIU-Gehilfe (die schon beim Händler sein soll) zum "echten" TÜV fahre, solche Dinge durchaus überprüft werden können.

Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Verfasst: Do 1. Okt 2020, 18:46
von kabee
Wenn man sonst im Leben alles erlebt hat, macht man halt sowas...

Re: Wetterschutzscheibe ohne ABE = Betriebserlaubniss des Rollers erloschen

Verfasst: Di 6. Okt 2020, 10:07
von Bodo 1800
Hier habe ich einen Händler gefunden, der den Artikel genau bescheibt und
direkt darunter das schreibt, ohne das mann bis zum Ende der Seite runterscrollen muss um das noch halb versteckt zu erfahren.


Kein Original-NIU Produkt! Ohne E-Prüfzeichen, ohne Straßenzulassung!



https://www.quad-company.de/roller/ersa ... serie-klar

Also, Augen auf

Gute Fahrt