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Re: Fernlicht einstellen

Verfasst: So 13. Okt 2024, 21:00
von Pfriemler
Du musst gar nichts abbauen. Die Schraube ist vom Vorderrad hoch hinter der Verkleidung am Scheinwerfer fühlbar und mit einem 8er auch bedienbar.

Re: Fernlicht einstellen

Verfasst: So 13. Okt 2024, 21:03
von rauti72
Klasse, probiere ich morgen mal.
8er Imbus?
oder 8er Mauli?

Re: Fernlicht einstellen

Verfasst: Mo 14. Okt 2024, 09:20
von Nobelhobel
Du brauchst dazu einen 8er Maulschlüssel. Obwohl ich da eine Ratsche empfehlen würde. Leider ist nicht genug Platz für eine klassische 1/4'' Knarre. Es sei denn du hast ein Wera Toolcheck. Da ist eine Ratsche für Schraubendreher-Bits dabei. Mit einem PH2 kannst du die Schraube auch drehen aber für einen klassischen Schraubendreher ist da nicht genug Platz.

Re: Fernlicht einstellen

Verfasst: Mo 14. Okt 2024, 11:20
von Pfriemler
Ringschlüssel oder optimal Ring-Ratsche. (Ein normaler billigster gekröpfter gehört ebenso wie ein 4er Inbus für die Halterungen des hohen Schildes zum Bordwerkzeug.)
Aber es sind nicht viel Umdrehungen nötig. Der Unterschied von SehNix zu BlendAlle ist kaum eine Umdrehung, gefühlt.

Re: Fernlicht einstellen

Verfasst: Mo 4. Nov 2024, 23:29
von Jogybaer
Pinkunu hat geschrieben: Fr 13. Nov 2020, 17:21 Die StVZO regelt die Beleuchtung am Roller. Über den Helm schweigt sie sich aus. Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Das sieht auch Louis so bei der Info über einen Helm mit integriertem Licht. Die Info ist natürlich keine rechtskräftige Aussage, aber doch ein starkes Indiz.Screenshot_20201113-171352_Ecosia.jpg
Grundsätzlich ist mMn die Fahrzeugbeleuchtung Bestandteil der Zulassung. Zudem muss sie fest mit dem Fz verbunden sein (mit Ausnahmen z. B. bei Fahrrädern). Deshalb sind z. B. Kopfleuchten keine zugelassene (und geeignete) Fahrzeugbeleuchtung. In der STVZO sollte das aber genauer stehen.

Re: Fernlicht einstellen

Verfasst: Di 5. Nov 2024, 22:49
von Pfriemler
Jogybaer hat geschrieben: Mo 4. Nov 2024, 23:29 ...Deshalb sind z. B. Kopfleuchten keine zugelassene (und geeignete) Fahrzeugbeleuchtung.
Richtig. Die vorhandene Beleuchtung am Roller allein ist ja bereits zulässig, Punkt. Aber für viele nicht ausreichend vom Licht, und hier ging es primär nicht um besseres Gesehenwerden, sondern um eine Zusatzbeleuchtung der Fahrbahn für eine bessere eigene Sicht. Wegen der Zulassungsvorschriften scheiden Geräte wie Suchscheinwerfer oder eben Fahrradzusatzleuchten als Anbau am Roller komplett aus. Mit einer Helmleuchte ohne definierte Richtung dürfte man ggf. viele andere Verkehrsteilnehmer blenden, aber das kann man mit einer Taschenlampe vom Fahrbahnrand aus auch. Das geht dann eher in Richtung "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr", aber in dieser Richtung geht auch die Ordnungsmacht meines Wissens niemals vor, selbst nicht bei schon unter Körperverletzung laufenden extrem hellen Fahrradscheinwerfern, die ich hier regelmäßig in den Himmel und die Augen des Gegenverkehrs gerichtet sehe, weil ein leider nicht zu vernachlässigender Anteil Radfahrer das nötige Problembewusstsein auch nicht ansatzweise besitzt, wie ich bei der regelmäßigen Ansprache von Radfahrer zu Radfahrer häufig feststellen muss.

Eigene Anbauten am Helm sind aber aus einem anderen Grund passe: Selbst Aufkleber sind von den meisten Helmherstellern verboten, weil sie die Struktur des Helmes schädigen könnten (Stichwort Weichmacher), und die Rennleitung moniert immer Anbauten wie Helmkameras als potentielle Gefährdungen des Fahrers, wiederum ignorierend dass die meisten Halterungen und Kameras bei einem Sturz als erstes desintegrieren, ohne dabei nennenswert Widerstand zu verursachen.

Re: Fernlicht einstellen

Verfasst: Mi 6. Nov 2024, 01:41
von Norbert
Aus Frankreich gab es mal Berichte über massiven Ärger wegen reflektierender Aufkleber am Helm weil nicht zugelassen.