Re: Fernlicht einstellen
Verfasst: So 13. Okt 2024, 21:00
Du musst gar nichts abbauen. Die Schraube ist vom Vorderrad hoch hinter der Verkleidung am Scheinwerfer fühlbar und mit einem 8er auch bedienbar.
Grundsätzlich ist mMn die Fahrzeugbeleuchtung Bestandteil der Zulassung. Zudem muss sie fest mit dem Fz verbunden sein (mit Ausnahmen z. B. bei Fahrrädern). Deshalb sind z. B. Kopfleuchten keine zugelassene (und geeignete) Fahrzeugbeleuchtung. In der STVZO sollte das aber genauer stehen.Pinkunu hat geschrieben: Fr 13. Nov 2020, 17:21 Die StVZO regelt die Beleuchtung am Roller. Über den Helm schweigt sie sich aus. Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Das sieht auch Louis so bei der Info über einen Helm mit integriertem Licht. Die Info ist natürlich keine rechtskräftige Aussage, aber doch ein starkes Indiz.Screenshot_20201113-171352_Ecosia.jpg
Richtig. Die vorhandene Beleuchtung am Roller allein ist ja bereits zulässig, Punkt. Aber für viele nicht ausreichend vom Licht, und hier ging es primär nicht um besseres Gesehenwerden, sondern um eine Zusatzbeleuchtung der Fahrbahn für eine bessere eigene Sicht. Wegen der Zulassungsvorschriften scheiden Geräte wie Suchscheinwerfer oder eben Fahrradzusatzleuchten als Anbau am Roller komplett aus. Mit einer Helmleuchte ohne definierte Richtung dürfte man ggf. viele andere Verkehrsteilnehmer blenden, aber das kann man mit einer Taschenlampe vom Fahrbahnrand aus auch. Das geht dann eher in Richtung "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr", aber in dieser Richtung geht auch die Ordnungsmacht meines Wissens niemals vor, selbst nicht bei schon unter Körperverletzung laufenden extrem hellen Fahrradscheinwerfern, die ich hier regelmäßig in den Himmel und die Augen des Gegenverkehrs gerichtet sehe, weil ein leider nicht zu vernachlässigender Anteil Radfahrer das nötige Problembewusstsein auch nicht ansatzweise besitzt, wie ich bei der regelmäßigen Ansprache von Radfahrer zu Radfahrer häufig feststellen muss.Jogybaer hat geschrieben: Mo 4. Nov 2024, 23:29 ...Deshalb sind z. B. Kopfleuchten keine zugelassene (und geeignete) Fahrzeugbeleuchtung.