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Re: Garantieverlängerung BMW CE04
Verfasst: Mi 4. Jan 2023, 14:30
von CE04
das gilt bei uns (AT) auch wenn Du es ein wenig später kaufst also nicht unmittelbar mitbestellst.
Wurde mir so mitgeteilt bzw betrifft es auch die Serviceerweiterung für x Jahre
Re: Garantieverlängerung BMW CE04
Verfasst: Mi 4. Jan 2023, 19:26
von davidflorian
FireFox81 hat geschrieben: Mi 4. Jan 2023, 14:24
Ja ich würde ja gerne die 265 € klar machen und faszinierend ist, dass viele Händler mehr wollen, bis über 320€, aber mein Problem ist, der Roller ist älter 3 Monate, habe meinen quasi gebraucht gekauft ….
Sonderpreis 265€ gibt es bis 3 Monate nach Erstzulassung (außer BMW HH bis 6 Monate nach Erstzulassung), sonst 322€.
Re: Garantieverlängerung BMW CE04
Verfasst: Do 5. Jan 2023, 22:42
von FireFox81
Unter den Umständen ist davon auszugehen, dass die Garantieverlängerung für 299€ schon ein Angebot wäre gegenüber dem Basispreis von 322€.
Re: Garantieverlängerung BMW CE04
Verfasst: Fr 5. Mai 2023, 08:40
von Snief
Moin, moin,
leider hab ich bei BMW keine weiteren Infos dazu gefunden (online, vielleicht aber auch zu doof zum finden).
Diese Anschlussgarantie ist (immer noch) jederzeit innerhalb der 3-jährigen Werksgarantie abschließbar?
Geht das nur bei einer Niederlassung direkt und ist dann auch an diese gebunden oder ist das eine allgemeine Leistung, die unabhängig von der Niederlassung/Werkstatt ist und ggf. sogar online geordert werden kann?
Da der Roller ja noch keine 3 Jahre auf dem Markt ist, kann letztlich ja niemand sagen, ob nach 3, 4 oder im 5. Jahr Mängel auftreten, für die diese Anschlussgarantie hilfreich wäre. Und bei dem Gesamtpreis wären es mir diese 300+x € schon auch wert.
Re: Garantieverlängerung BMW CE04
Verfasst: Fr 5. Mai 2023, 08:56
von davidflorian
Moin, wende dich in der Niederlassung Hamburg an
Renate.Jaenicke@bmw.de. Sie wird dir weiterhelfen können.
Re: Garantieverlängerung BMW CE04
Verfasst: Mi 10. Mai 2023, 11:28
von Snief
Zur Info:
Diese "Anschlussgarantie" wird jetzt über Real Garant abgewickelt - und zwar die "BMW/MINI Repair Inclusive Reparaturkostenversicherung". Die Versicherungsbedingungen kann man im Internet einsehen:
https://realgarant.com/de-de/riavb/
In meinen Augen eine Menge an Ausschlüssen, die den Sinn etwas in Frage stellen...

Re: Garantieverlängerung BMW CE04
Verfasst: Mi 10. Mai 2023, 20:33
von Kadett 1
Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen und nicht die Wohlfahrt.

Re: Garantieverlängerung BMW CE04
Verfasst: Mi 10. Mai 2023, 21:56
von Norbert
Kadett 1 hat geschrieben: Mi 10. Mai 2023, 20:33
Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen und nicht die Wohlfahrt.
Genau.
Wenn es kein Risiko ist, das einen ruinieren würde, rechnet sich das im Schnitt nie.
Wenn das z.B. 300€ kostet, dann hat man im Schnitt vielleicht 250€ an Auszahlung. Wenige 1-2k€ oder mehr, ganz viele gar nichts oder unter den 250€.
Die Bank gewinnt immer!
Gruß,
Norbert
Re: Garantieverlängerung BMW CE04
Verfasst: Mi 10. Mai 2023, 22:16
von Kadett 1
Ich habe auch schon das Risiko bei einem Neuwagen in kauf genommen und nach der ersten Inspektion und entsprechender Laufleistung (war dann eingefahren) auf die Werksgarantie verzichtet. Ich "beschraube" i.d.r alles selbst. Bei der Bmw werde ich es mir noch überlegen, die Elektronik inkl. TFT und natürlich des Akkus stellen aus meiner Sicht schon ein erhöhtes Risiko da. Einen Satz Bremsen möchte ich auf jedenfall haben aber dafür ist noch ein Jahr Zeit, ich warte die Entwicklungen in dem Thema ab.
Re: Garantieverlängerung BMW CE04
Verfasst: Do 11. Mai 2023, 09:16
von Snief
Das eine Versicherung wie diese i.d.R. immer eher psychologische Hilfestellung ist, ist schon klar.
Passagen wie diese
Code: Alles auswählen
Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:
a) alle Teile, die einem erhöhten natürlichen Verschleiß unterliegen, wie Seilzüge, Kupplungsscheibe (Mitnehmerscheibe), Anpressplatte, Kupplungsbeläge, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Bremstrommeln, Bereifung, Leuchtmittel, Xenon-Brenner, Glühbirnen, Keilriemen, vom Antrieb die Riemen, Ketten, Kettenräder und Ritzel, Kupplung, Funkfernbedienung, RDC Sensoren, Gummikomponenten (Aufhängungsteile, Lenkergriffe etc.);
b) Teile die bei Wartungs- oder Pflegearbeiten regelmäßig ausgetauscht werden;
c) sämtliche Einstellarbeiten, Probefahrten, Funktionskontrollen, Programmierarbeiten, Softwareupdates und Resets ohne schadenverursachendes Teil;
d) Betriebs- und Hilfsstoffe wie Kraftstoffe, Chemikalien, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel, Filter; dieser Ausschluss gilt für isolierte Schäden an diesen Stoffen, nicht jedoch in den Fällen, in denen aufgrund eines Aggregataustausches ein Ersetzen oder Einfüllen dieser Stoffe notwendig wird;
e) Batterien, Batterien des Elektro-Antriebs (Pflege/Nachladen/Tausch);
f) Verglasung (Windschild, Scheinwerfer etc.);
g) Nachziehen von Schrauben und Muttern am gesamten Kraftrad; Rahmen-, Karosserie- und Zierteile, Kratzer, Lackbeschädigungen, Lackoberfläche komplett, Rost, Scharniere, Spiegel, Beleuchtung inkl. Gläser, Gepäckhalterungen;
h) Dichtungen und Abdichtarbeiten jeglicher Art (Ausnahmen: Simmerringe/Wellendichtringe, Ventilschaftabdichtungen und Zylinderkopfdichtungen);
schließen ja aber nahezu alles aus, was überhaupt auftreten kann. Zumal danach weitere Listen nicht versicherter Leistungen auftauchen, wie z.B.
Code: Alles auswählen
d) durch unmittelbare Einwirkung von Verschmorung, Korrosion, Brand oder Explosion, ungeachtet dessen, ob die Ursache dafür im Innenraum des Motorrades entstanden ist oder sich von außen auf das Fahrzeug auswirkte;
e) die unmittelbar oder mittelbar durch Eintritt oder Eindringen von Wasser entstehen;
Wenn das TFT-Display kaputt ist, dann wäre das wohl gedeckt - zumindest finde ich den Ausschluss dafür nicht. Das mit dem "Satz Bremsen" kannst du dann auch vergessen, Kadett1...
