Seite 6 von 12
Re: Recht auf Wandlung / Neues Fahrzeug etc?! MQI GT EVO
Verfasst: Mo 25. Jul 2022, 22:25
von Mr XKL
Chris2022 hat geschrieben: Mo 25. Jul 2022, 22:11
Naja dann geb ich den Roller zurück und dann? Dann hab ich keinen Roller mehr
Wäre Niu ein wirklich potenter Hersteller dem etwas daran gelegen wäre das der Endkunde zufrieden ist, würden Sie das Fahrzeug gegen ein mangelfreies austauschen!
Na wenn das dein Ziel ist, sind doch die bisherigen geschilderten Gegebenheiten nicht schlecht dafür…
Du hast eine Frage nicht beantwortet: Hast du eine private Rechtsschutzversicherung?
Es macht doch keinen Sinn, wenn du zwar löblich nix auf deinen Händler kommen lässt, aber unter dem Strich fährst du ein „lebensgefährliches“ Gerät…zwei mal erfolglos das Abstellen desselben Mangels gefordert…das eröffnet dir als Kunden nach deutschem Recht die Türe zum Austausch gegen ein mangelfreies Fahrzeug oder die Rückabwicklung ganz weit…denn das ist ein erheblicher Mangel, so stellt es sich mir dar.
Wenn du also mit einem Austausch gegen ein mangelfreies Fahrzeug liebäugelst, musst DU das initiieren - von sich aus, wird der Händler das nicht machen…
Scheinbar merkt ja dein Dealer auch, dass du zögerlich agierst, also, suche einen Anwalt auf und lass dich zunächst beraten…im Übrigen: Wenn du anfängst, auf eigene Faust an deinem Roller rumzubasteln, bringst du dich rechtlich gesehen in eine schlechtere Sitution…
Grüße
Re: Recht auf Wandlung / Neues Fahrzeug etc?! MQI GT EVO
Verfasst: Mo 25. Jul 2022, 23:22
von himo
Chris2022 hat geschrieben: Mo 25. Jul 2022, 22:11
Naja dann geb ich den Roller zurück und dann? Dann hab ich keinen Roller mehr
Wäre Niu ein wirklich potenter Hersteller dem etwas daran gelegen wäre das der Endkunde zufrieden ist, würden Sie das Fahrzeug gegen ein mangelfreies austauschen!
Ich vermute der Weg wird sein
Alter Roller -> Geld
Geld -> neuer Roller
Wobei dann immer noch nicht sicher ist ob du ein mängelfreies Exemplar bekommst.
Ich vermute die Chance ist 50:50
Re: Recht auf Wandlung / Neues Fahrzeug etc?! MQI GT EVO
Verfasst: Di 26. Jul 2022, 08:09
von Chris2022
himo hat geschrieben: Mo 25. Jul 2022, 23:22
Chris2022 hat geschrieben: Mo 25. Jul 2022, 22:11
Naja dann geb ich den Roller zurück und dann? Dann hab ich keinen Roller mehr
Wäre Niu ein wirklich potenter Hersteller dem etwas daran gelegen wäre das der Endkunde zufrieden ist, würden Sie das Fahrzeug gegen ein mangelfreies austauschen!
Ich vermute der Weg wird sein
Alter Roller -> Geld
Geld -> neuer Roller
Wobei dann immer noch nicht sicher ist ob du ein mängelfreies Exemplar bekommst.
Ich vermute die Chance ist 50:50
Das mit dem neuen Roller und wieder mängelt hat der Händler auch gesagt.....
By the Way: rein vom Verbraucherrrcht, hab ich jetzt schon den Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug zu bestehen. Da 2. nachgebessert wurde, muss ich ein 3. Nachbesserung auch nicht mehr an diesem Fahrzeug dulden! Arbeite im Vertrieb

muss mich täglich mit Recht auseinandersetzen
Re: Recht auf Wandlung / Neues Fahrzeug etc?! MQI GT EVO
Verfasst: Di 26. Jul 2022, 09:11
von STW
Tja - da viele Fragen hier nicht beantwortet worden sind (Topcase ? Reifen richtig montiert? ...), kann man natürlich prima mit "das ist das Recht" und "das steht mir zu" argumentieren, aber was ich auf dem Video gesehen habe entspricht "dem Stand der Technik", wenn gleichzeitig ein Topcase oder sonstige Anbauten drauf sind, oder eine, nennen wir es mal ungünstige Gewichtsverteilung, vorliegt. Vor Gericht könnte das auch in einer Richtung zerpflückt werden, die Dir nicht gefällt.
Lass Dir das Geld vom Händler wiedergeben, wenn der das freiwillig anbietet - der hat es auch nicht anders verdient.
Re: Recht auf Wandlung / Neues Fahrzeug etc?! MQI GT EVO
Verfasst: Di 26. Jul 2022, 11:52
von Matrix3937
Ich denke, das Lenkerflattern ist kein EVO spezielles Problem. Selbst bei der Vespa taucht es auf.
https://www.youtube.com/watch?v=PM7zIteBJCc
Re: Recht auf Wandlung / Neues Fahrzeug etc?! MQI GT EVO
Verfasst: Di 26. Jul 2022, 13:13
von Mr.Eight
Und auch Lenkerflattern bei NIU ist nicht neu.
viewtopic.php?f=63&t=18013&hilit=lenker+flattern
Da haben wir schon zig Seiten gefüllt. In kein EVO Problem.
Und auch dort steht schon geschrieben, das andere Hersteller das Problem haben.
Wenn man es genau betrachtet, ist das ein Leichtkraftrad.
Lenkerflattern kann schon durch die Kleidung verursacht werden. Lernte ich recht schnell in meiner Motorrad Karriere. Deshalb die vielen Gurte an der Kombi. Wenn die Klamotten flattern gehen die Schwingungen auch an das Bike über. Da der Roller im Gegensatz zu einem anständigen Motorrad deutlich weniger wiegt, reichen schon kleinere Einflüsse.
Und sobald eine Hand am Lenker ist wird das auch schnell wieder ruhig. Es ist eben nur ein Roller. Wie STW schon sagt... kleine Einflüsse verändern schon die Physik an so einem Leichtkraftrad.
Daher... Topcase, Kleidung, das eigene Gewicht, Sitzposition... wenn das nicht alles optimal ist... da sind schon viele Faktoren dabei. Das muß nicht einmal etwas mit dem Roller zu tun haben.
Dazu gehe ich mal davon aus, das die Testfahrer bei NIU auch gut und gerne 25% weniger Gewicht haben. Auch ein Punkt.
Lösungen wären auch Lenkergewichte... sie machen den Minilenker etwas breiter und die Masse schwingt nicht mehr so schnell auf.
Wenn also eine Hand den Lenker beruhigt ist in meinen Augen bei so einem Roller alles in Ordnung. Leider kann ich aktuell die Filme nicht herunterladen... Youtube wäre die bessere Alternative.
Re: Recht auf Wandlung / Neues Fahrzeug etc?! MQI GT EVO
Verfasst: Di 26. Jul 2022, 17:33
von Chris2022
Infos noch einmal kurz zusammengetragen:
Kein Topcase
2. Reifen + Felge (gewuchtet) erste Reifen/Felge brachte das Wuchten auch keine Abhilfe!
Gewicht ca 84 Kilo vlt mal morgens 83
Egal welche Kleidung und wie man das Gewicht verlagert das Wackeln ist immer da!
Selbst mit einer Hand zt. schon sehr unruhig! Ich bitte bei 50Km/H muss es möglich sein mal mit einer Hand zu fahren!
Mein Händler ist es ganz schmaler (vlt 70 Kilo) bei Ihm war das Wackeln auch nicht weniger! Ergo damit hat es auch nichts zutun, wer unter 70 Kilo wiegt, hat als Mann auf jeden fall ein anderes Problem als Lenkerwackeln

Re: Recht auf Wandlung / Neues Fahrzeug etc?! MQI GT EVO
Verfasst: Di 26. Jul 2022, 17:55
von Stivikivi
Chris2022 hat geschrieben: Di 26. Jul 2022, 17:33
Infos noch einmal kurz zusammengetragen:
Kein Topcase
2. Reifen + Felge (gewuchtet) erste Reifen/Felge brachte das Wuchten auch keine Abhilfe!
Gewicht ca 84 Kilo vlt mal morgens 83
Egal welche Kleidung und wie man das Gewicht verlagert das Wackeln ist immer da!
Selbst mit einer Hand zt. schon sehr unruhig! Ich bitte bei 50Km/H muss es möglich sein mal mit einer Hand zu fahren!
Mein Händler ist es ganz schmaler (vlt 70 Kilo) bei Ihm war das Wackeln auch nicht weniger! Ergo damit hat es auch nichts zutun, wer unter 70 Kilo wiegt, hat als Mann auf jeden fall ein anderes Problem als Lenkerwackeln
Kann nicht jeder Hulk sein sorry

Re: Recht auf Wandlung / Neues Fahrzeug etc?! MQI GT EVO
Verfasst: Di 26. Jul 2022, 22:52
von SvenR.
Die originalen Reifen sind Müll, die haben sicher Schwankungen in der Fertigung, dadurch bei einigen weniger, bei anderen mehr. Durch den tiefen Durchstieg ist jeder Roller sehr anfällig.
Ich habe die Michelin citygrip 2 gewählt, da die im Vespa Forum gut gegen das Flattern geholfen haben. Wie schon geschrieben, mein EVO fährt sich jetzt wie ein Fahrrad. Tempomat bei 50 - 60 rein und da flattert nicht mehr. Die Dämpfung ist besser, er geht super in die Schräge.

Re: Recht auf Wandlung / Neues Fahrzeug etc?! MQI GT EVO
Verfasst: Mi 27. Jul 2022, 17:54
von Chris2022
Hast du mal ein Link zum Reifen. Hast du nur vorne getauscht?