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Re: 125er für B196 Neuling mit großer Reichweite
Verfasst: Di 21. Jan 2025, 18:52
von guewer
Wahrscheinlich kann man auch so mit dem Händler in einem persönlichen Gespräch klären, was nun Sache ist. Wenn er nicht innerhalb von sagen wir verbindlichen 6 Wochen liefern kann, tritt man vom Kaufvertrag zurück. Ein seriöser Händler wird sich damit einverstanden erklären.
Re: 125er für B196 Neuling mit großer Reichweite
Verfasst: Mi 22. Jan 2025, 06:04
von guewer
Afunker hat geschrieben: Di 21. Jan 2025, 11:50
Ein
Anwalt wird zuerst von einer Rechtsschutzversicherung oder
Verbraucherschutzzentrale bezahlt.
Das will ich sehen, wie die Verbraucherzentrale den Anwalt für dein Fristsetzungsschreiben vorfinanziert. - Geschieht
never ever, weil der Rücktritt mehr oder weniger deine
Privatangelegenheit ist.
Re: 125er für B196 Neuling mit großer Reichweite
Verfasst: Mi 22. Jan 2025, 07:14
von Nova
Wanderer hat geschrieben: Mi 15. Jan 2025, 10:34
Nur damit das klar ist: ich möchte hier kein Händler-Bashing betreiben. Ich gehe davon aus, dass der Händler auch nichts für die Probleme kann.
Trotzdem bin ich mit der aktuellen Situation unzufrieden und auch etwas frustriert.
Viele Grüße
Rolf
Hast du schon Geld bezahlt?
Re: 125er für B196 Neuling mit großer Reichweite
Verfasst: Mi 22. Jan 2025, 10:30
von Afunker
guewer hat geschrieben: Mi 22. Jan 2025, 06:04
Afunker hat geschrieben: Di 21. Jan 2025, 11:50
Ein
Anwalt wird zuerst von einer Rechtsschutzversicherung oder
Verbraucherschutzzentrale bezahlt.
Das will ich sehen, wie die Verbraucherzentrale den Anwalt für dein Fristsetzungsschreiben vorfinanziert. - Geschieht
never ever, weil der Rücktritt mehr oder weniger deine
Privatangelegenheit ist.
Warum habe ich vorher "
oder" geschrieben?
Ausserdem: Ist jemand mittellos, ohne Rechtsschutzversicherung,
kann man sich auch an die Rechtshilfe des Amtsgerichtes wenden und einen Beratungshilfeschein holen.... (vergass ich)
Re: 125er für B196 Neuling mit großer Reichweite
Verfasst: Mi 22. Jan 2025, 12:47
von guewer
Afunker hat geschrieben: Mi 22. Jan 2025, 10:30
Ausserdem: Ist jemand mittellos, ohne Rechtsschutzversicherung,
kann man sich auch an die Rechtshilfe des Amtsgerichtes wenden und einen Beratungshilfeschein holen.... (vergass ich)
Auch dabei: "Viel Spass!" beim Behördenspiessrutenlauf. Dein Antrag wird mit 99 prozentiger Sicherheit abgelehnt.
Das glauben immer genau die, die damit noch nie irgendetwas zu tun hatten.
Aber bevor man sich eine doch relativ unwichtige Versicherung wie eine Rechtsschutz- zulegt, sollte man
a) eine Unfall-
b) eine Berufsunfähigkeits-
c) eine Haftpflicht-
d) Hausrat-
e) eine Risikolebensversicherung
haben.
Erst dann, wenn noch Geld quasi noch frei verfügbar ist, sollte man an den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung denken. Diese Reihenfolge kennen nur viele nicht. Weil "Rechtsschutzversicherng ist ja GAAANZ wichtig, den ich lass' mir von meinem bösen Nachbarn nichts gefallen.".
Re: 125er für B196 Neuling mit großer Reichweite
Verfasst: Mi 22. Jan 2025, 12:52
von Schnabelwesen
Liebe Leute, könnt ihr das Gespräch bitte mal unter Rechtliches oder sonst wo weiterführen? Mit dem konkreten Fall hat das ja erst dann was zu tun, wenn es für den Betroffenen konkret und ausdrücklich in Frage kommt.
Schöne Grüße, Bertolt
Re: 125er für B196 Neuling mit großer Reichweite
Verfasst: Mi 22. Jan 2025, 12:55
von guewer
Hoffentlich unterstützt einen die Rechtsschutzversicherung dann auch bei verschobenen und gelöschten Beiträgen.

Re: 125er für B196 Neuling mit großer Reichweite
Verfasst: Mi 22. Jan 2025, 13:09
von Schnabelwesen
Ich habe weder was gelöscht noch verschoben. Ich wollte nur freundlich darauf hinweisen, dass solche tollen Diskussionen nicht jeden interessieren.
Re: 125er für B196 Neuling mit großer Reichweite
Verfasst: Do 23. Jan 2025, 11:40
von guewer
Okay, ist ja jetzt beendet. Es ist halt oft so, dass in einem Thread die Diskussion in scheinbar fremde Bereiche abdriftet. Ist dieser extra Themenbereich dann letztlich ausdiskutiert, schwingt es meist wieder zurück zum Ursprungsthema. - Ist so eine Art "Naturgesetz", gegen das man nur schwer etwas machen kann. Und im großen und ganzen auch okay so, denn die abschweifenden Themen, in die Diskussion oft abdriftet, haben auf die eine oder andere Weise dann doch noch etwas mit dem Hauptthread zu tun. Hier war 's halt, wie man am besten und günstigsten den Kaufvertrag widerruft. Das ist nun weitgehend geklärt.
Re: 125er für B196 Neuling mit großer Reichweite
Verfasst: So 26. Jan 2025, 20:40
von Wanderer
Oh je, da war ich mal ein paar Tage nicht im Forum und dann ging es hier aber ab.
Zur Sache: Ich bin ein eher gutmütiger und wohl auch geduldiger Mensch. Daher sind solche Paragrafendinge wie Fristsetzungen für mich nur ein letztes Mittel. Im Moment versuche ich erst einmal, den Grund für die Probleme herauszufinden. Sobald ich dazu etwas weiß, werde ich mich wieder hier melden. Vorher mag ich in der Öffentlichkeit nicht spekulieren.
Viele Grüße
Rolf