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Re: Tisto Eagle - Nacherfüllung TEIL 2
Verfasst: Do 8. Aug 2024, 19:59
von E-Bik Andi
Bei dem sehr geringen Streitwert lohnt sich nicht einmal ein Tag, um sich darüber aufzuregen
Die Justiz wird es deshalb auch interessieren, wenn Du nicht eine zivilrechtliche Klage eröffnest. Aber das wäre auch schön blöd bei dem Streitwert und dessen Mängel am Fahrzeug.
Soll nicht überheblich klingen, aber für Kleingeldkonflikte hat die Staatsexekutive sehr wenig Ressourcen zur Zeit

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Re: Tisto Eagle - Nacherfüllung TEIL 2
Verfasst: Do 8. Aug 2024, 20:21
von Falcon
nönö, alles okay. ich reg mich auch nicht auf, eigendlich ist es mir latte, nur recht möchte ich bekommen
vor gericht will ich auch nicht, ich will mich dort nur beraten lassen, das gibts kostenlos.
bei der IHK und handwerkskammer war ich schon, dort soll ich meine "problematik mit der gewährleistung des händlers" schriftlich schildern.
er kommt ja dauernd mit garantie...die braucht man erst nach 2 jahren ??? der gesetzgeber hat das ja ganz klar definiert. warum nicht nutzen?
so gesehen ist das ein kleinbetrieb vor ort, werksverkauf könnte man sagen, da sollte man kundennah sein, das ist einzelhandel, aber ich glaube inzwischen fest, dort beherrscht niemand den einzelhandelskaufmann..
vg
Re: Tisto Eagle - Nacherfüllung TEIL 2
Verfasst: Do 8. Aug 2024, 21:04
von error
Falcon hat geschrieben: Do 8. Aug 2024, 20:21
bei der IHK und handwerkskammer war ich schon, dort soll ich meine "problematik mit der gewährleistung des händlers" schriftlich schildern.
er kommt ja dauernd mit garantie...die braucht man erst nach 2 jahren ??? der gesetzgeber hat das ja ganz klar definiert. warum nicht nutzen?
Und dir hat bisher keiner den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung erklärt? Nichts für ungut, aber das was du schreibst ist schlicht falsch.
Kurz: die Gewährleistung
des Händlers ist gesetzlich nach Art, Umfang und Dauer festgelegt und soll die Mängel abdecken, die
bei der Übergabe vorhanden waren/sind. Die Garantie ist in Art, Dauer und Umfang eine freiwillige Leistung (in der Regel
vom Hersteller).
Frag doch mal google statt den Inder!

Re: Tisto Eagle - Nacherfüllung TEIL 2
Verfasst: Do 8. Aug 2024, 21:10
von Falcon
weiß ich doch als ehemaliger autohändler...
der soll 6 jahre garantie geben wie kia. er erzählt doch dauernd von garantie innerhalb der ersten 2 jahre, das ist falsch, da ist die gesetzliche gewährleistung, aber die will er ja als garantie ausgeben...
versteht ihr die obigen texte nicht die ich schrieb? was ill ich mit garantie? NIX. verzichte ich doch dauernd
Re: Tisto Eagle - Nacherfüllung TEIL 2
Verfasst: Do 8. Aug 2024, 21:15
von Falcon
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Dein Vertragspartner ist erst einmal grundsätzlich der Verkäufer. - Er besitzt das Recht auf Nachbesserung.
Und nur er entscheidet, wie es weiter geht.
Das deutsche Gewährleistungsrecht im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erfordert diese Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer, nicht mit dem Hersteller.
Die Garantie ist eine Zusatzvereinbarung, die frei ausgestaltet werden kann und nicht im Gesetzbuch verankert ist. Sie kann die verschiedensten Inhalte aufweisen. Daher ist jede Garantieerklärung vom Kunden genau zu lesen, damit dieser weiß, welche zusätzlichen Rechte er hat.
In vielen Fällen handelt es sich um Haltbarkeitsgarantien oder Beschaffenheitsgarantien.
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In so einem Fall (keine Gewährleistung) kann man das machen, bei einem Garantiefall setzt du damit dein Wandlungsrecht aufs Spiel. Du musst dem Händler (nicht dem Hersteller) das Recht einräumen einen Defekt zu beheben; auch wenn er es nur weiterleitet. Wenn mich ein Händler an den Hersteller verweisen würde, würde ich diese Lösung nicht akzeptieren.
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Re: Tisto Eagle - Nacherfüllung TEIL 2
Verfasst: Do 8. Aug 2024, 22:24
von error
Du kannst die Garantieleistungen nur gegenüber dem Garantiegeber einfordern. Das ist in diesem Fall wohl Tisto. Wem gegenüber willst du wandeln? Das geht nur bei einem direkten Vertragspartner. Der Händler hat bestenfalls die/deine Ansprüche an den Hersteller weiter zu leiten. Mir ist kein Händler bekannt, der blöd genug wäre, sich (zusätzlich zur Gewährleistung) in eine Herstellergarantie vertraglich (!!!) einbinden zu lassen. Warum sollte er auch?
https://www.juraforum.de/lexikon/garantie
https://tisto.net/garantiebestimmungen/
Oder reden wir über Gewährleistung?
Re: Tisto Eagle - Nacherfüllung TEIL 2
Verfasst: Do 8. Aug 2024, 22:42
von Falcon
ich gewährleistung, DER händler (tisto himself) garantie.
der händler ist tisto. der hersteller ist tisto.
der laden ist von tisto selber in fleisch und blut geführt.
einfach. die reparatur hat nicht hingehauen, ich hab 2 jahre gewährleistung auf reparatur und ersazteil, das vor 10 monaten eingebaut wurde
vg.
Re: Tisto Eagle - Nacherfüllung TEIL 2
Verfasst: Do 8. Aug 2024, 23:00
von error
OK, Was steht auf deinem Beleg? Reparatur? Kulanz? Garantieleistung?
Ich weiß ich bin anstrengend. Aber da gibt es feine Unterschiede in den daraus entstehenden Verpflichtungen von Tisto.
Die Gewährleistung deckt nur die mängelfreie Übergabe. Das ist keine 2 jährige Reparaturflat, wie einige Menschen glauben.
Re: Tisto Eagle - Nacherfüllung TEIL 2
Verfasst: Do 8. Aug 2024, 23:23
von Falcon
sorry, hab kein nerv mehr dafür....
der tacho wurde auf gewährleistung im oktober gewechselt. er ist wieder defekt, selbe problematik, "ready" und "fernlicht" leuchten zu stark, erhitzt sich...
siehe beitrag ##1
gute nacht.
PS: ich rufe dich gerne an, und schildere es dir genauer, schreiben ist nicht meine stärke.
Re: Tisto Eagle - Nacherfüllung TEIL 2
Verfasst: Do 8. Aug 2024, 23:52
von error
Falcon hat geschrieben: Do 8. Aug 2024, 23:23
PS: ich rufe dich gerne an, und schildere es dir genauer, schreiben ist nicht meine stärke.
Näh, lass man, ich habe auch ein Leben ausserhalb des Forums.
Auf
deinem Bild sieht man jedenfalls eindeutig dass die Theorie mit den LEDs nicht stimmen kann. Gegenüber ist die Plastikeinfassung auch verformt.
Egal was man von Tisto halten mag, die Fakten zählen: wann hast du die fehlerhafte Reparatur angemahnt? Wenn das Teil bei der Übergabe OK war wird es schwierig. Qualitative Mängel sind schwer nachzuweisen. Dein Roller scheint ja ein Einzelfall zu sein.
Und wie gesagt:
error hat geschrieben: Do 8. Aug 2024, 23:00
Was steht auf deinem Beleg? Reparatur? Kulanz? Garantieleistung?
Ach ja, ich habe mir natürlich nicht alles zum Thema durchgelesen, wenn ich irgendwo was übersehen habe, dann ist das so.