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Re: Freiwillige Zulassung
Verfasst: Di 5. Jun 2018, 20:29
von Alf
Daumen hoch.
Re: Freiwillige Zulassung
Verfasst: Di 5. Jun 2018, 20:53
von Patrick
Nein das könnt ihr nicht aber wer es gemacht hat darf sich frei fühlen ne Zahl zu nennen oder nicht - für diese Saison lass ich persönlich es erst mal so wie es ist
Re: Freiwillige Zulassung
Verfasst: Di 5. Jun 2018, 21:37
von Fasemann
Ich werde es mir für den Winter vornehmen und habe da auch schon eine Idee....
Re: Freiwillige Zulassung
Verfasst: Di 5. Jun 2018, 22:34
von Peter51
Wenn du 25 oder älter bist ist es einfach:
1. Jahr 100% HP68,- TK18,75 bei 150,- SB
2. Jahr 70% HP47,60 TK18,75
3. Jahr 50% HP34,- TK18,75
4. Jahr 30% HP20,40 TK18,75
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.
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9. Jahr 30% HP20,40 TK18,75
Ist bei meinem freiwillig zugelassenen Moped (L1e) so. Gleicher Tarif wie bei meinem Leichkraftroller(L3e), der schon auf 30% Beitragssatz fährt. Und irgendwann werden die Versicherungen einen Riegel davorschieben und es teurer machen. Ich hatte mit Schild 19,50 (teuer) insgesamt 87,90€ Zulassungskosten.
Re: Freiwillige Zulassung
Verfasst: Mi 6. Jun 2018, 07:37
von vsm
Patrick hat geschrieben: Di 5. Jun 2018, 20:53
Nein das könnt ihr nicht aber wer es gemacht hat darf sich frei fühlen ne Zahl zu nennen oder nicht [...]
Zahlen zur Versicherung wurden doch schon genannt, bevor Du gefragt hast.
Re: Freiwillige Zulassung
Verfasst: Mi 6. Jun 2018, 09:35
von Evolution
Ich habe die rechtlichen Ausführungen über die TüV-Befreiung von Leichtkraftrollern zum Anlaß genommen, mit dem Straßenverkehrsamt des Rheinkreises Neuss Kontakt aufzunehmen. Der dortigen Mitarbeiterin war diese Möglichkeit der Befreiung von der TüV-Untersuchung bisher nicht bekannt. Ich habe ihr eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 zugeleitet, die freundlicherweise durch den User Eule zur Verfügung gestellt wurde.
Die Mitarbeiterin will sich erkundigen und mir kurzfristig Bescheid sagen. Ich halte Euch auf den Laufenden.
Re: Freiwillige Zulassung
Verfasst: Mi 6. Jun 2018, 10:16
von Patrick
Du hast Recht es wurden sehr viele Zahlen genannt ich habe mich nochmals durch den ganzen Thread gewühlt und die unterschiedlichen Zahlen mal verglichen, die genannt wurden:
(1): Einmalkosten für freiwillige Zulassung:
Peter51: 68,40€
Anpan: 54,50€
Alf: ähnliche Kosten entstanden
(2): Laufende Kosten:
Peter51: HUK Coburg nimmt bei 100% für 8 Monate 45,35€. also 68€ pro Jahr, vermutlich nur HP, kein TK.
Alf: EUROPA-Versicherung bei 65% als Zweitfahrzeug ( Erstfahrzeug bei 35% ) aber auch etwas teurer als ein Versicherungskennzeichen.
Anpan: Teilkasko kostet dann noch mal 23,47€ jährlich extra. und Beitragssatz 30 % Beitragssatz 36,44 EUR (jährlich) = 60€
Aus diesen Infos schließe ich folgendes:
Einmalige Kosten für die Zulassung belaufen sich in Summe auf ca. 60-70 €
Wenn die Rechnung Stimmt dass man tatsächlich im ersten Jahr 100%, dann im zweiten Jahr 70% dann 30% oder so ähnlich bezahlt dann wären die laufenden Kosten Pro Jahr:
1.Jahr: ~90€
2.Jahr: ~75€
3. Jahr: ~60€
4.-10. Jahr: ~40/50€ ?
Das sind Kosten in 5. Jahren: 70€+90€+75€+60€+50€+40€= 385
Gegenüber ohne freiwillige Zulassung: 350€
Ich stelle für mich fest das rechnet sich frühestens im 6./7. Jahr finanziell. Damit ist es aus finanzieller Sicht für mich nicht interessant. Korrekturen an den Zahlen gerne. Ich schreibe das auch hier rein, damit sich jeder der sich überlegt damit sparen zu können ne ähnliche Rechnung aufmachen kann.
Re: Freiwillige Zulassung
Verfasst: Mi 6. Jun 2018, 11:04
von anpan
Es kommt halt auch erheblich da drauf an, was die Deckungssummen der einzelnen Versicherungen sind. Bei mir sind es pauschal 100 Mio. Andere Versicherungen haben das gesetzliche Minimum von (glaube ich) 10 Mio. und decken verursachte Kapitalschäden nur bis 40.000€ oder sowas.
Offensichtlich richtet sich danach auch der Preis. Versicherungen kann eben nicht einfach pauschal nach den jährlichen Kosten beurteilen.
Man muss eben auch gucken, was man für sein Geld bekommt. Was man dann nimmt, muss jeder selbst entscheiden.
Außerdem kann man richtig sparen, wenn du die Schadensfreiheitsjahre später für dein Auto nutzen kannst. Ich denke da an meinen alten Ford Fiesta, den ich für rund 580€ (inklusive Reparaturen) erworben hatte, aber jährlich über 1000€ an die Versicherung abdrücken musste.
Re: Freiwillige Zulassung
Verfasst: Do 7. Jun 2018, 17:32
von Evolution
Hier nun die offizielle Auskunft des Straßenverkehrsamts des Rheinkreis Neuss:
Bei Ihrem Fahrzeug handelt es sich um ein 2-rädriges Kraftrad ohne Beiwagen > 45 km/h (Leichtkraftrad) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 65 km/h (Fahrzeugklasse L3e / Elektro). (Anmerkung: Der Roller ist als Leichtkraftrad eingetragen)
Ein Kleinkraftrad unterliegt nicht der Zulassungspflicht und Hauptuntersuchungspflicht.
Ihr Leichtkraftrad ist zwar auch nicht zulassungspflichtig, jedoch ein kennzeichenpflichtiges Fahrzeug nach § 4 Abs. 2 Ziffer 2 FZV (Kraftfahrzeug nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c FZV = Leichtkrafträder) und unterliegt nach § 29 Abs. 1 StVZO i.V.m. § 29 Anlage VIII Abschn. 2.1 Ziffer 2.1.1 StVZO somit auch der 2-jährigen Hauptuntersuchung.
Anmerkung: Wenn man das Fahrzeug zulässt, muss es auch zum TüV. Die Kalkulation mit der Versicherung geht dann bei einen Leichtkraftroller nicht mehr auf.
Re: Freiwillige Zulassung
Verfasst: Do 7. Jun 2018, 17:42
von kabee
Evolution hat geschrieben: Do 7. Jun 2018, 17:32
Hier nun die offizielle Auskunft des Straßenverkehrsamts des Rheinkreis Neuss:
Bei Ihrem Fahrzeug handelt es sich um ein 2-rädriges Kraftrad ohne Beiwagen > 45 km/h (Leichtkraftrad) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 65 km/h (Fahrzeugklasse L3e / Elektro). (Anmerkung: Der Roller ist als Leichtkraftrad eingetragen)
Ein Kleinkraftrad unterliegt nicht der Zulassungspflicht und Hauptuntersuchungspflicht.
Ihr Leichtkraftrad ist zwar auch nicht zulassungspflichtig, jedoch ein kennzeichenpflichtiges Fahrzeug nach § 4 Abs. 2 Ziffer 2 FZV (Kraftfahrzeug nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c FZV = Leichtkrafträder) und unterliegt nach § 29 Abs. 1 StVZO i.V.m. § 29 Anlage VIII Abschn. 2.1 Ziffer 2.1.1 StVZO somit auch der 2-jährigen Hauptuntersuchung.
Anmerkung: Wenn man das Fahrzeug zulässt, muss es auch zum TüV. Die Kalkulation mit der Versicherung geht dann bei einen Leichtkraftroller nicht mehr auf.
Leichtkraftrad = Leichtkraftroller = schneller als 45km/h ==> Kennzeichenpflicht ==> HU-Pflicht
Kleinkraftrad = vMax 45km/h ==> keine Zulassungspflicht, keine HU-Pflicht, bei freiwilliger Zulassung wird ein Kennzeichen zugeteilt ==> Keine Kennzeichenpflicht = keine HU-Pflicht