Re: Verge TS Pro
Verfasst: So 19. Apr 2026, 15:33
Whistleblower ist auch nicht ganz ausgeschlossen, es gilt in Finnland:
"Arbeitgeber dürfen die Arbeitsbedingungen eines Whistleblowers nicht verschlechtern, ihn nicht entlassen oder beurlauben, weil er einen Bericht eingereicht hat."
" Das Gesetz verbietet Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber, die Verstöße in bestimmten Bereichen melden (z. B. öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Geldwäsche, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Strahlenschutz und Lebensmittelsicherheit, Datenschutz)."
"Whistleblower sind geschützt, solange sie zum Zeitpunkt der Meldung einen begründeten Verdacht haben, dass die gemeldeten Informationen zutreffen."
Aber wenn man die Optionen beleuchtet:
a) Wenn der Whistleblower Unrecht hat, dann fliegt er achtkantig raus und darf froh sein, wenn er nicht noch Schadensersatz leisten muss. Und woanders dann eine Neuanstellung finden mit der Vorgeschichte ...?
b) Wenn der Whistleblower in diesem Fall Recht hat: dann gibt es nur noch ein paar wenige Monatsgehälter, denn absehbar wird die Firma am Ende sein. Aber die Neustartoptionen bei anderen Brötchengebern sind aus meiner Sicht optimaler.
"Arbeitgeber dürfen die Arbeitsbedingungen eines Whistleblowers nicht verschlechtern, ihn nicht entlassen oder beurlauben, weil er einen Bericht eingereicht hat."
" Das Gesetz verbietet Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber, die Verstöße in bestimmten Bereichen melden (z. B. öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Geldwäsche, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Strahlenschutz und Lebensmittelsicherheit, Datenschutz)."
"Whistleblower sind geschützt, solange sie zum Zeitpunkt der Meldung einen begründeten Verdacht haben, dass die gemeldeten Informationen zutreffen."
Aber wenn man die Optionen beleuchtet:
a) Wenn der Whistleblower Unrecht hat, dann fliegt er achtkantig raus und darf froh sein, wenn er nicht noch Schadensersatz leisten muss. Und woanders dann eine Neuanstellung finden mit der Vorgeschichte ...?
b) Wenn der Whistleblower in diesem Fall Recht hat: dann gibt es nur noch ein paar wenige Monatsgehälter, denn absehbar wird die Firma am Ende sein. Aber die Neustartoptionen bei anderen Brötchengebern sind aus meiner Sicht optimaler.