Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Verfasst: Mo 17. Jan 2022, 18:27
Danke. 
Ich dachte mir, wenn Ihr mich schon verlinkt (ist nicht das erste malâŠ) schaue ich wenigstens mal rein.
Ăbrigens ist dieses Thema meines Wissens keines, das die neue Bundesregierung angestoĂen hat. Das Ganze ist wie gesagt in der 38. BundesImissionsSchutzVerordnung (BImSchV) geregelt. Die entsprechenden Passagen wurden am 24.09.21, also auf den letzten DrĂŒcker vor der Wahl, noch von der alten Regierungskoalition beschlossen.
In dieser Verordnung ist geregelt, dass die fĂŒr die Fahrzeugklassen relevanten Quoten fĂŒr das jeweilige nĂ€chste Jahr bereits im Oktober im Bundesanzeiger veröffentlicht werden mĂŒssen. Wer auch immer dafĂŒr verantwortlich war, hat die Quoten nur fĂŒr die Fahrzeugklassen M1, N1 und N2 berechnet und veröffentlicht. Die Leichtfahrzeuge (Klasse L3e bis L7e) wurden anscheinend vergessen. Und damit begann die Verwirrung.
Mir ist bereits im November aufgefallen, dass nicht von Autos und LKWs, sondern nur von âbatterieelektrischen Fahrzeugenâ und âelektrisch betriebenen StraĂenfahrzeugenâ die Rede war. Also habe ich die verschiedenen Quotenagenturen angesprochen. Und von ĂŒberall Absagen erhalten. Bis auf Carbonify, die meine Argumentation nachvollziehen konnten und sagten: âGibâ uns doch einfach mal Deine Zulassung und lassâ es uns probieren!â.
Ich weià nicht genau, was da im Hintergrund passiert ist. Aber von denen habe ich als erstes gehört (und dann im Anschluss auch auf der Homepage gelesen), dass das Umweltbundesamt (UBA) nochmal nachgedacht hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass alles, was eine Zulassungsbescheinigung Teil I besitzt, berechtigt ist. Die wird nÀmlich als Nachweis in der BImSchV gefordert.
Und jetzt entscheidet selbst, welche Agentur Ihr an Eurer PrĂ€mie beteiligtâŠ
LG
Patrick
PS: Wer mehr wissen möchte, kann gerne am 27.01. um 21:00 Uhr auf meinem Kanal vorbeischauen. Der Zero-Pionier und ich werden uns ein wenig unterhalten. Unter anderem zur THG-QuoteâŠ
Ich dachte mir, wenn Ihr mich schon verlinkt (ist nicht das erste malâŠ) schaue ich wenigstens mal rein.
Ăbrigens ist dieses Thema meines Wissens keines, das die neue Bundesregierung angestoĂen hat. Das Ganze ist wie gesagt in der 38. BundesImissionsSchutzVerordnung (BImSchV) geregelt. Die entsprechenden Passagen wurden am 24.09.21, also auf den letzten DrĂŒcker vor der Wahl, noch von der alten Regierungskoalition beschlossen.
In dieser Verordnung ist geregelt, dass die fĂŒr die Fahrzeugklassen relevanten Quoten fĂŒr das jeweilige nĂ€chste Jahr bereits im Oktober im Bundesanzeiger veröffentlicht werden mĂŒssen. Wer auch immer dafĂŒr verantwortlich war, hat die Quoten nur fĂŒr die Fahrzeugklassen M1, N1 und N2 berechnet und veröffentlicht. Die Leichtfahrzeuge (Klasse L3e bis L7e) wurden anscheinend vergessen. Und damit begann die Verwirrung.
Mir ist bereits im November aufgefallen, dass nicht von Autos und LKWs, sondern nur von âbatterieelektrischen Fahrzeugenâ und âelektrisch betriebenen StraĂenfahrzeugenâ die Rede war. Also habe ich die verschiedenen Quotenagenturen angesprochen. Und von ĂŒberall Absagen erhalten. Bis auf Carbonify, die meine Argumentation nachvollziehen konnten und sagten: âGibâ uns doch einfach mal Deine Zulassung und lassâ es uns probieren!â.
Ich weià nicht genau, was da im Hintergrund passiert ist. Aber von denen habe ich als erstes gehört (und dann im Anschluss auch auf der Homepage gelesen), dass das Umweltbundesamt (UBA) nochmal nachgedacht hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass alles, was eine Zulassungsbescheinigung Teil I besitzt, berechtigt ist. Die wird nÀmlich als Nachweis in der BImSchV gefordert.
Und jetzt entscheidet selbst, welche Agentur Ihr an Eurer PrĂ€mie beteiligtâŠ
LG
Patrick
PS: Wer mehr wissen möchte, kann gerne am 27.01. um 21:00 Uhr auf meinem Kanal vorbeischauen. Der Zero-Pionier und ich werden uns ein wenig unterhalten. Unter anderem zur THG-QuoteâŠ