Re: THG Förderung verweigert
Verfasst: Di 21. Nov 2023, 18:03
#emobilisieren
https://www.elektroroller-forum.de/
Die Kurzfassung (zum Xten mal hier):FDemmer hat geschrieben: Mi 22. Nov 2023, 19:31 Natürlich muß ein 125er zugelassen werden, wenn man ihn auf öffentlichen Wegen fahren will.
Kann man hier weit und breit erläutert lesen. Suchen ist halt angesagt.wolfsrose hat geschrieben: Di 21. Nov 2023, 17:50 Hallo zusammen, eine Frage bezüglich THG-Förderung. Ich habe einen Trinity Jupiter Baujahr 2018. Für dieses Fahrzeug habe ich die THG Prämie beantragt. Ich war der Meinung dass E-Roller der 125er Klasse auch über THG-Förderung gefördert werden. Heute habe ich die Nachricht erhalten, dass nichtzulassungspflichtige Fahrzeuge keine THG-Förderung bekommen. Aber der Jupiter ist doch zulassungspflichtig! Wer kennt sich damit aus und kann mir helfen. Hatte alle nötigen Unterlagen eingereicht und die Vorprüfung hat auch einen Anspruch auf THG-Förderung ergeben. Was kann ich jetzt noch tun? Besten Dank schonmal im voraus.
125er sind L3e-A1 und werden nicht mehr gefördert, L3e-A2 und L3e-A3 werden nach wie vor gefördert.rainer* hat geschrieben: Di 21. Nov 2023, 20:22 Der Jupiter ist doch ein L3e (also eine "125er")? Also dann auch nicht zulassungspflichtig und damit kein Fehler der Zulassungsstelle.
Anmelden und Nummernschild abholen musst Du beim einer 125er natürlich trotzdem. Aber du musst den eben nicht zulassen, wenn doch, ist es wie bei den kleinen Rollern eine "Freiwillige Zulassung". Warum das so ist verstehen möglicherweise Verwaltungsfachangestellte - ich jedenfalls nicht![]()
Als ich meinen Silence S01 also äh "mit einem Kennzeichen versehen" wollte, waren am Schluß 3 Damen der Zulassungstelle um mich rum, inkl. der Leiterin und berieten sich. Letztlich bekam ich mein E-Kennzeichen und Zulassung Teil I+II. Ich habe nichts "beantragt" oder "freiwillig" irgendwas gemacht. Ich habe lediglich das CoC, die Rechnung, meinen Termin und die Kennzeichen-Reservierung vorgelegt ohne weitere Worte. Bei diesem "nicht zulassungspflichtig" bei den L3e-A1 blickt doch wirklich keine Sau durch!The Rob hat geschrieben: Mi 22. Nov 2023, 20:31Die Kurzfassung (zum Xten mal hier):FDemmer hat geschrieben: Mi 22. Nov 2023, 19:31 Natürlich muß ein 125er zugelassen werden, wenn man ihn auf öffentlichen Wegen fahren will.
Für L3e-A1 ("125er") muss man ein amtliches Kennzeichen beantragen, aber das ist nicht deckungsgleich mit einer Zulassung und sie sind nicht zulassungspflichtig.
Bei dem Fahrzeugpreis war das dann auch egal.