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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Fr 9. Sep 2022, 15:21
von Stivikivi
Ralf Roller hat geschrieben: Fr 9. Sep 2022, 15:16
Stivikivi hat geschrieben: Fr 9. Sep 2022, 15:13
Mächschen hat geschrieben: Fr 9. Sep 2022, 14:28
Dann hat eben jemand einen Fehler gemacht...
3x hintereinander?

Okay sind auch nur Menschen.
Hallo
das bedeutet bei dir du hast den Roller zugelassen ,aber fährst wie ich vermute mit kleinem Kennzeichen ?
gruß Ralf
Nein du vermutest falsch. Das kleine Kennzeichen hat keinerlei Vorteile für mich. Ich habe nach der Anmeldung meistens am selben oder am nächsten Tag das Kennzeichen samt Versicherungsschein an die Versicherung vor Ort zurückgegeben mit einem Standard schrieb hier aus dem Forum die Versicherung aufgrund der freiwilligen Zulassung des Rollers aufzulösen.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Fr 9. Sep 2022, 16:18
von Ralf Roller
Stivikivi hat geschrieben: Fr 9. Sep 2022, 15:21
Ralf Roller hat geschrieben: Fr 9. Sep 2022, 15:16
Stivikivi hat geschrieben: Fr 9. Sep 2022, 15:13
Mächschen hat geschrieben: Fr 9. Sep 2022, 14:28
Dann hat eben jemand einen Fehler gemacht...
3x hintereinander?

Okay sind auch nur Menschen.
Hallo
das bedeutet bei dir du hast den Roller zugelassen ,aber fährst wie ich vermute mit kleinem Kennzeichen ?
gruß Ralf
Nein du vermutest falsch. Das kleine Kennzeichen hat keinerlei Vorteile für mich. Ich habe nach der Anmeldung meistens am selben oder am nächsten Tag das Kennzeichen samt Versicherungsschein an die Versicherung vor Ort zurückgegeben mit einem Standard schrieb hier aus dem Forum die Versicherung aufgrund der freiwilligen Zulassung des Rollers aufzulösen.
Hallo
du hast das Kennzeichen zurückgegeben ? Jetzt bin ich verwirrt.
Also du machst die Zulassung klar für THG oder ? Löst das aber wieder wenn du die Zulassung hast auf ?
Und bist da wie mit welchem Kennzeichen versichert ?
Oder hast du einen E-Roller in der Garage den du dann gar nicht fährst
gruß Ralf
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Fr 9. Sep 2022, 16:52
von Afunker
Ralf Roller hat geschrieben: Fr 9. Sep 2022, 14:50
Hallo
Das entspannt alle, die aufs große Schild achten, inklusive die Herren von der Streife
Ausser das ich den Stress vielleicht nicht mache und den Standartweg einschlage, mit den 45 Km/Aufkleber
gruß Ralf
Es ist genau umgekehrt! (so meine Erfahrung seit fast 30 Jahren, Moped/Roller/Motorrad fahren)
Das mit dem 45 Km/h Schild würde ich (auch freiwillig) nicht machen!
Grund: Dann haben/sind diejenigen vollends dabei dich zu überholen
und auf einer zweispurigen Kraftfahrstrasse (die du mit dem grossen Schild befahren dürftest....) wird es gefährlich für dich und andere Verkehrsteilnehmer.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Fr 9. Sep 2022, 16:57
von Mächschen
Seit wann erfüllt man die min 61 km/h mit einer freiwilligen amtlichen Zulassung?
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Fr 9. Sep 2022, 17:02
von Ralf Roller
Afunker hat geschrieben: Fr 9. Sep 2022, 16:52
Ralf Roller hat geschrieben: Fr 9. Sep 2022, 14:50
Hallo
Das entspannt alle, die aufs große Schild achten, inklusive die Herren von der Streife
Ausser das ich den Stress vielleicht nicht mache und den Standartweg einschlage, mit den 45 Km/Aufkleber
gruß Ralf
Es ist genau umgekehrt! (so meine Erfahrung seit fast 30 Jahren, Moped/Roller/Motorrad fahren)
Das mit dem 45 Km/h Schild würde ich (auch freiwillig) nicht machen!
Grund: Dann haben/sind diejenigen vollends dabei dich zu überholen
und auf einer zweispurigen Kraftfahrstrasse (die du mit dem grossen Schild befahren dürftest....) wird es gefährlich für dich und andere Verkehrsteilnehmer.
Halt auf die Kraftfahrstrasse darf ich nur wenn ich ab 61km/h fahren dürfte, das hat gar nichts mit Kennzeichen zu tun.
Also da würde ich auch nicht freiwilig drauf,das ist mir mal mit einer Sperrung und einer Baustellenumleitung passiert.
Also unter 80 nicht freiwillig.
Durch das Verkehrszeichen wird der Beginn einer Kraftfahrstraße angezeigt. Sie darf ausschließlich von solchen Fahrzeugen benutzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 61 km/h beträgt.
Also ich darf trotz großen Kennzeichen nicht auf Kraftfahrstraßen und das 45 km/h Schild hilft, das man mich richtig einschätzt, überholt werde ich immer ,ausser in der Stadt mit E Roller

die zügig anfahren und knapp 50 km/h schaffen
gruß Ralf
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Sa 10. Sep 2022, 14:34
von Speedy98
Moin,
ich hab Montag einen Termin bei unserer Zulassungsstelle. Die eVB-Nummer habe ich bereits. Nun möchte ich vorher das Schild drucken lassen, da der Laden vor Ort 40€ nimmt. In der Anleitung hier im Forum heißt es:
"Ich gehe davon aus, dass ich nun standardmäßig ein amtliches Kennzeichen vergleichbar mit der Größe wie für Leichtkrafträder benötigen werde (240x130mm oder 255x130mm). Bitte teilen Sie deswegen mit, ob ein verkleinertes, zweizeiliges Kennzeichen für Leichtkrafträder laut Anlage 4, Abschnitt 2, Absatz 3 FZV zugeteilt werden kann."
Welches Schild kaufe ich denn jetzt vorher, möchte ungerne das falsche kaufen. So wie ich das verstehe, kann ich am besten ein Wunschkennzeichen bei meiner Zulassungsstelle Online reservieren, vorher drucken lassen und direkt mitbringen. Die Maße scheinen aber von meiner Zulassungsstelle bestimmt zu werden, richtig?
Edit: Und ich kaufe ein "Motorradkennzeichen"?
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Sa 10. Sep 2022, 15:03
von Kadett 1
Diese Fragen stellst du am besten schriftlich deiner Zulassungsstelle per E-Mail. Dann bekommst zu Antworten auf die du dich berufen kannst.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Sa 10. Sep 2022, 17:42
von Mächschen
Eigentlich geht ein zweizeiliges Kennzeichen (max 280 × 200), ein Kradkennzeichen (180 - 220 × 200) oder ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen (max 255 × 130), sofern die Kombi drauf passt und es auch ans Leichtkraftrad passt.
Aber da die ein oder andere Zulassungsstelle Probleme macht, frage einfach mal nach...
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Sa 10. Sep 2022, 18:04
von Afunker
Kadett 1 hat geschrieben: Sa 10. Sep 2022, 15:03
Diese Fragen stellst du am besten schriftlich deiner Zulassungsstelle per E-Mail. Dann bekommst zu Antworten auf die du dich berufen kannst.
So ist es, falls du nicht sicher bist, was die auf der Zulassungstelle machen (oder nicht machen).
Bei mir hat die Zulassungstelle aufgrund der Buchstaben und Zahlenkombination die Grösse vorbestimmt.
Damit (nach Bezahlung der Gebühr) bin ich zum Schildermacher im gleichen Haus und habe nachfolgendes Schild für 20.- € gemacht bekommen:
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Sa 10. Sep 2022, 19:57
von Jemand
Afunker hat geschrieben: Sa 10. Sep 2022, 18:04
Bei mir hat die Zulassungstelle aufgrund der Buchstaben und Zahlenkombination die Grösse vorbestimmt.
Damit (nach Bezahlung der Gebühr) bin ich zum Schildermacher im gleichen Haus und habe nachfolgendes Schild für 20.- € gemacht bekommen:
Wieder mal ein Beispiel für die Willkür der einzelnen Zulassungsstellen. Und dann noch ein E auf dem Kennzeichen... Die wissen alle nicht, was sie machen und machen es dann noch falsch.