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Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: So 17. Jul 2022, 22:49
von nordmordnord
Das "E" darf nicht vergeben werden für freiwillig zugelassene Fahrzeuge.

So steht es in dem Brief, der ca 2 Monate nach Zulassung bei mir ankam, mit der Anweisung zwecks Korrektur des Vorganges und des Kennzeichens zur Zulassungsstelle zu kommen.

Das liegt auch nicht im Ermessen der jeweiligne Zulassungsstelle. - laut Auslkunft des Beamten dort, und einsicht in deren Schreiben vom KBA.

Immerhin, die Rückabwickliung amt neuem Kennzeihen war kostenlos für mich.

Auf einer anderen Zulassungstelle in anderer Stadt wurde mir übrigens von vornherein mit der korrekten Sahkenntnis das E verweigert.


Wegen dieser §21 Betriebserlaubnis in grün- die sieht ja weriger aus, alss die meisten COC Papiere, weshalb mich das auch nicht stört.
Aber weiß irgendwer, wozu das überhaupt nötig ist?

Die kleben hier immer ein siegel auf das COC Papier, und drucken dann noch diese grüne Pappe aus + Zulassungsbescheinugung..

Leuchtet mir irgendwoie nicht ein, wozu §§21 Pappe ausgegeben wird, denn das ist doch die COC bereits?

Das machen die sowohl bei gebrauchten als auch bei Ertzulassungen.
vom Leichtmofa bis zum "Goßen" er Roller

Preise variieren von 26,5 bis 41,5 euroi.

Das kleinste Kenneichen, was die rausgeben wollen, ist 180mm breit und 200mm hoch.
Also normales Motorradformat. Das oppasst aber uch ganz gut an die meisten Roller dran.
jedenfalls besser, als die LKR Kennzeichen mit 240 Brteite.

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Mo 18. Jul 2022, 05:29
von yakamoto
nordmordnord hat geschrieben: So 17. Jul 2022, 22:49

Das kleinste Kenneichen, was die rausgeben wollen, ist 180mm breit und 200mm hoch.
Also normales Motorradformat. Das oppasst aber uch ganz gut an die meisten Roller dran.
jedenfalls besser, als die LKR Kennzeichen mit 240 Brteite.
Moin,
mal rückwärts...
Das LKR mit 240 x 130 passt bei vielen eRollern besser, da die Höhe von 130mm meist vom Reifenschutz/Schutzblech (aus Kunststoff) und der Halterung vorgegeben ist. Scheint, als ist dieses Format in Asien Standard... NIU, YADEA,...

E-Kennzeichen am L1e-B ist nicht vorgesehen und daher kann es passieren, wenn es der Zulassungsstelle im Nachhinein auffällt, dass das Kennzeichen gegen ohne E zu tauschen ist! :roll:

Wenn du bei der Zulassungsstelle unaufgefordert eine Zulassungsbescheinigung Teil II (früher KFZ-Brief) erhältst, ist doch super... 👍 Dass macht es allen später einfacher, solltest du der Roller mal ummelden oder verkaufen :!:

Und Kosten um die 50 € sind normal ;)

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Mo 18. Jul 2022, 12:56
von nordmordnord
Es ist nicht de rzulassungsstelle aufgefallen dass das E nicht zulässig ist.

Vielmehr ist es deren aufsichtsbehörde aufgefallen (KBA ? ) und die Zulassungsstelle ist von denen aufgefoerdert worden, das u korrigieren.

Dürfte über kur oder lang alle mit dem E und freiwilliger Zulassung treffen.

Das E braucht ja sowiedo niemand mitm roller....

Wegen des schmaleren Kennzeichens - da spasst miener Erachtens viel besser, weil es eben seitlich nicht übersteht. Besser aussehen tut es auch, zumindest an den "großen" L1e Mopeds und rollern.
Aber das ist Geschmackssache.

Gut ist ja dass mittlerwiele fast alle Mitarbeiter bei den Zulassungsstellen das Prozedere kennen.
2 freiwillige zulassungen dauern jetzt in etwa immer 45 Minuten, bei 2 gleichen rollern auch mal 30 Minuten für beide zusammen..

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Di 19. Jul 2022, 12:33
von Newbie2022
Ich habe hier mal quer gesucht, aber mir ist immer noch nicht ganz klar weshalb der E-Roller kein Kennzeichen mit nem E bekommen darf? Ich konnte mich zB nicht dagegen wehren, die Mitarbeiter der Zulassungsstelle bestanden darauf, dass ich ein Kennzeichen mit E brauche.

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Di 19. Jul 2022, 12:44
von Fasemann
Deutsches Recht ja, Eu- Zulassungsgedöns schließt die Fahrzeugklasse L1 aus.

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Di 19. Jul 2022, 14:24
von Mächschen
Ein E gibt's im Grunde genommen nur auf Antrag, ähnlich wie ein H Kennzeichen, wobei man beim Auto mit E eine grüne Plakette mit der 4 für die Umweltzone braucht, mit dem H aber nicht...

Bei der Klasse L1e bzw. L2e ist der Antrag abzulehnen, vgl. § 1 EmoG, das ist kein EU Recht.

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Di 19. Jul 2022, 14:34
von Karl-Elvis
Mir wurde bei der freiwilligen Zulassung meines EK1 im Kreis Gütersloh ein E zugewiesen (ich wollte es haben, weil ich es toll fand, zu zeigen, dass der Roller elektrisch ist und die Zulassungsstelle hat es problemlos vergeben)...

Muss ich hier jetzt proaktiv reagieren? ...oder einfach abwarten?

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Di 19. Jul 2022, 14:45
von Newbie2022
Danke für die Rückmeldungen.

Also ich werde abwarten was passiert. Schließlich ging das von der Zulassungsstelle aus. Wenn es also ein Fehler ist möchte ich hier auch ungern selbst irgendwelche Kosten zu tragen haben.

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Di 19. Jul 2022, 17:43
von Mächschen
Irgendwann wird man wohl einen Brief bekommen, dass man mit Papieren und Kennzeichen vorbeikommen soll und bekommt dann entsprechendes ohne E.

Sollte kostenfrei sein, weil es die Behörde vergeigt hat.

Oder der Gesetzgeber ändert das EmoG ab.

Re: Freiwillige Zulassung EK1

Verfasst: Di 19. Jul 2022, 17:59
von Fasemann
Bei der Klasse L1e bzw. L2e ist der Antrag abzulehnen, vgl. § 1 EmoG, das ist kein EU Recht.
Ich hatte mir nur das E gemerkt 😉