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Re: Freiwillige Zulassung
Verfasst: Do 7. Jun 2018, 22:20
von Peter51
Das Leichtkraftrad oder der Traktor müssen mehr als 60km/h fahren können (lt. Papier), um auf der Autobahn fahren zu dürfen. Man muß aber nicht mindestens 60km/h auf der Autobahn fahren - man denke da an schweren LKWs und Steigungen.
> 60km/h. Tja, dann steht wohl oft 62km/h in dem Papieren. Für mich ist der Thread hiermit beendet.
Re: Freiwillige Zulassung
Verfasst: Fr 8. Jun 2018, 06:46
von vsm
Auch wenn wir jetzt vielleicht Haarspalterei betreiben, die aktuelle Rechtslage schreibt vor:
Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; [...]
Es gibt also keine Mindestgeschwindigkeit, die gefahren werden muss, sondern nur ein Minimum der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein muss. Da hier nur natürliche Zahlen eingetragen werden, muss dort also 61 km/h oder mehr stehen.