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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Verfasst: Di 8. Nov 2022, 23:07
von MinorexTV
yakamoto hat geschrieben: Di 8. Nov 2022, 21:33
MinorexTV hat geschrieben: Di 8. Nov 2022, 20:54
Was meint ihr, sollte man jetzt auch schon für 2023 bei Instadrive beantragen oder lieber noch warten?
Gute Frage
Ich bin da auch etwas hin und her gerissen. Wenn man jetzt beantragt, dann kann es sein, dass die Prämie wie Anfang dieses Jahres sehr gering ausfällt. Andererseits kann es von Vorteil sein, wenn die Prämie ggf. für L1e-B Anfang 2023 gekappt wird. Dann würden die schon laufende oder abgeschlossen Anträge und Bestandsschutz fallen...
Daher, gute Frage
Oh, das habe ich noch gar nicht in Betracht gezogen. Wird denn befürchtet, dass so eine Kappung der L1e-B in 2023? Höre ich gerade zum ersten Mal, also würde mich sehr interessieren, falls dazu schon was bekannt ist

Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Verfasst: Mi 9. Nov 2022, 09:07
von HerbyK
Hier
viewtopic.php?f=99&t=29002&start=880
Wird über solche Sachen auch geschrieben und diskutiert...
Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Verfasst: Do 17. Nov 2022, 15:38
von Snake566977
Ich wollte meine Roller heute auch Neu Zulassen. Allerdings nicht ohne Dekra Gutachten das die Kennzeichenbeleuchtung auch die 250x130mm ausleuchtet. (240mm gibts bei uns nicht, weil die Buchstaben nicht drauf passen)
Die Dekra sagte dann wieder, kann ich gerne bekommen, aber nicht ohne Austausch der Beleuchtung.
Also muss ich das auch erst umbauen.
Toll was das Länderrecht noch so alles für einen übrig hat.
Ich hatte mich durch die Anleitung so gut vorbereitet.
Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Verfasst: Sa 19. Nov 2022, 00:02
von MasterLH
Snake566977 hat geschrieben: Do 17. Nov 2022, 15:38
Ich wollte meine Roller heute auch Neu Zulassen. Allerdings nicht ohne Dekra Gutachten das die Kennzeichenbeleuchtung auch die 250x130mm ausleuchtet. (240mm gibts bei uns nicht, weil die Buchstaben nicht drauf passen)
Die Dekra sagte dann wieder, kann ich gerne bekommen, aber nicht ohne Austausch der Beleuchtung.
Also muss ich das auch erst umbauen.
Toll was das Länderrecht noch so alles für einen übrig hat.
Ich hatte mich durch die Anleitung so gut vorbereitet.
Hey, ein ähnliches Problem hatte ich auch, siehe hier:
viewtopic.php?f=151&t=29790&p=288505#p288505
Versuch es doch mal beim TÜV, dort bekam ich ohne Probleme flott ein entsprechendes Gutachten, welches vom Strassenverkehrsamt anerkannt wurde.
Die Beleuchtung MUSS ja für den Roller und ein kleines Kennzeichen ausreichend sein, sonst dürfte der ja gar nicht in Europa verkauft werden und hätte keine COC…
Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Verfasst: Sa 19. Nov 2022, 00:28
von Norbert
MasterLH hat geschrieben: Sa 19. Nov 2022, 00:02
...
Versuch es doch mal beim TÜV, dort bekam ich ohne Probleme flott ein entsprechendes Gutachten, welches vom Strassenverkehrsamt anerkannt wurde.
Die Beleuchtung MUSS ja für den Roller und ein kleines Kennzeichen ausreichend sein, sonst dürfte der ja gar nicht in Europa verkauft werden und hätte keine COC…
Moin,
Das CoC ist für die Kennzeichenbeleuchtung für ein Versicherungsblech und nicht für ein viel grösseres Zulassungskennzeichen.
Gruß,
Norbert
Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Verfasst: Sa 19. Nov 2022, 04:04
von Stivikivi
Das stimmt so nicht Norbert
Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Verfasst: Sa 19. Nov 2022, 09:30
von Norbert
Stivikivi hat geschrieben: Sa 19. Nov 2022, 04:04
Das stimmt so nicht Norbert
ein L1E-Roller hat also ein CoC bei dem bei der Kennzeichenbeleuchtung berücksichtigt wurde, daß dieses 240 oder 250 x 130mm groß sein kann?
Warum sollte das so sein bzw. wie kommst Du darauf?
Mal abgesehen davon, daß ich das reichlich albern finde...
Gruß,
Norbert
Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Verfasst: Sa 19. Nov 2022, 13:27
von MasterLH
So explizit steht dass sicherlich nicht in der COC, da gebe ich dir Recht Norbert. Es kommt natürlich auch immer auf den Roller an, aber in meinem Fall, einer Yadea G5 passt exakt ein LKR-Kennzeichen in die Vorrichtung. Es handelt sich ja auch um einen LKR-Roller. Da kann mir kein Straßenverkehramt klar machen, dass hier eine Beleuchtung nicht ausreichen würde. Zudem sind das ja bei Elektroroller eigentlich immer sehr helle LEDs, im Gegensatz zu den Funzeln und teilweise sogar noch Glühbirnen, die manche Motorräder verwenden.
Das sind alles nur Ausreden vom Straßenverkehrsamt um eine Zulassung abzulehnen oder irgendwie verhindern zu können. Am sichersten ist der Weg über den TÜV, die können einem das easy bescheinigen.
Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Verfasst: Sa 19. Nov 2022, 13:36
von Norbert
Dein Yadea G5 ist ein Kleinkraftrad L1E und kein Leichtkraftrad L3E.
Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Verfasst: Sa 19. Nov 2022, 13:51
von Stivikivi
Norbert hat geschrieben: Sa 19. Nov 2022, 09:30
Stivikivi hat geschrieben: Sa 19. Nov 2022, 04:04
Das stimmt so nicht Norbert
ein L1E-Roller hat also ein CoC bei dem bei der Kennzeichenbeleuchtung berücksichtigt wurde, daß dieses 240 oder 250 x 130mm groß sein kann?
Warum sollte das so sein bzw. wie kommst Du darauf?
Mal abgesehen davon, daß ich das reichlich albern finde...
Gruß,
Norbert
Ich hab den Kontrast, weil ich NIU fahre.
Davon gibt es das ein und selbe Modell in 45kmh und 70km. Die COC weist nur einen stärkeren Motor etc. Aus. Licht Anlage bleibt gleich.
Da 125er nur amtlich unterwegs sein dürfen passt das mit dem Kennzeichen und der Beleuchtungsfrage.
Oder anderes Beispiel was ich auch bei der Zulassung gebracht habe da die mir auch mit den unsinnigen Ausleuchtungsgutachten kamen.
Ein 520i und ein M5 haben auch nur unterschiedliche Motoren und damit stärkere Bremsen, Luftführungen etc. Der M5 wird nun keine bessere oder andere Beleuchtungseinrichtung besitzen nur, weil er schneller ist. Im NIU Forum hatte jemand mal einen link gepostet was alles in der COC vor allem in der EU somit erfasst wird für die Freigabe. Darunter auch die Kennzeichengröße. Es wird quasi immer das „höherwertige“ genommen das heist damit das alles unten drunter mit abgebildet ist.