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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mo 19. Sep 2022, 00:41
von stedec
ramrod1708 hat geschrieben: Sa 17. Sep 2022, 20:26
Also bei meinem NIU passt das mit 220*130 perfekt.
Und sieht dazu noch gut ausIMG_20220731_211935.jpg
... und das so ganz ohne Plakette der Stadt Frankfurt

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mo 19. Sep 2022, 01:16
von freesty
wahrscheinlich nur anprobiert obs sitzt.
Oder die Zulassungsstelle hat n neuen Bock geschossen.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mo 19. Sep 2022, 01:31
von Mächschen
Letzteres wäre zu blöd, um wahr zu sein...
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mo 19. Sep 2022, 07:51
von ramrod1708
stedec hat geschrieben: Mo 19. Sep 2022, 00:41
... und das so ganz ohne Plakette der Stadt Frankfurt

Mist! Falsches Bild. War wirklich von der Anprobe.
Natürlich ist da nun auch die Plakette der Stadt Frankfurt drauf.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mo 19. Sep 2022, 09:52
von stedec
ramrod1708 hat geschrieben: Mo 19. Sep 2022, 07:51
stedec hat geschrieben: Mo 19. Sep 2022, 00:41
... und das so ganz ohne Plakette der Stadt Frankfurt

Mist! Falsches Bild. War wirklich von der Anprobe.
Natürlich ist da nun auch die Plakette der Stadt Frankfurt drauf.
Hätte ja gut sein können, dass sie die Schildgröße dann am Ende nicht "abgenickt" hätten... hab auch die Luft angehalten, da man die Abstände der oberen "F" und den rechten Rand mit dem cm-Maßband gemessen hat "ob das Siegel den vorgeschrieben Abstand einhält"... ehrlich gesagt hab ich es bis heute nicht wirklich verstanden... sie haben dann aber geklebt. Aber ich hab mich schon zum Schilderstand gehen sehen eine andere Größen-Version kaufen, von daher immer RISIKO, das Schild schon "fertig" zu haben"

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mo 19. Sep 2022, 12:41
von Stivikivi
Mächschen hat geschrieben: Mi 14. Sep 2022, 12:03
Stivikivi hat geschrieben: Mi 14. Sep 2022, 09:09
Mächschen hat geschrieben: Di 13. Sep 2022, 10:29
Das müsste ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht entscheiden, könnte aber ne Eilsache werden.
Wie würdest du denn bei der Zulassung diskutieren wenn die auf die Kennzeichenbeleuchtung per TÜV Gutachten bestehen?
Wenn die offensichtlich unberechtigt ablehnen, zahlen die den Anwalt.
Das ist der Fall, weil das CoC Übereinstimmung mit der Euro 5 norm bescheinigt und diese die passende Kennzeichenbeleuchtung bereits beinhaltet (240 × 130).
Nur, wenn der Halter eine größere Kennzeichengröße verlangt, kann dieser an den TÜV verwiesen werden.
Das habe ich jetzt schriftlich als Antwort bekommen.
Die Zulassungsbehörde benötigt ein Gutachten, aus dem die Vorschriftsmäßigkeit hinsichtlich § 10 FZV hervorgeht (Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen und dessen Ausleuchtung). Der aaS prüft auf der Grundlage des nach § 13 FZV, wenn eine technische Änderung nicht erforderlich ist (serienmäßige Ausstattung, weil z. B. Fahrzeug auch als Leichtkraft produziert wird) rund nach § 19 Abs. 3 StVZO, wenn eine technische Änderung unter Verwendung einer bauartgenehmigten Kennzeichenleuchte vorliegt.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mo 19. Sep 2022, 13:51
von conny-r
Stivikivi hat geschrieben: Mo 19. Sep 2022, 12:41
Das habe ich jetzt schriftlich als Antwort bekommen.
Die Zulassungsbehörde benötigt ein Gutachten, aus dem die Vorschriftsmäßigkeit hinsichtlich § 10 FZV hervorgeht (Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen und dessen Ausleuchtung). Der aaS prüft auf der Grundlage des nach § 13 FZV, wenn eine technische Änderung nicht erforderlich ist (serienmäßige Ausstattung, weil z. B. Fahrzeug auch als Leichtkraft produziert wird) rund nach § 19 Abs. 3 StVZO, wenn eine technische Änderung unter Verwendung einer bauartgenehmigten Kennzeichenleuchte vorliegt.
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Wie geht es jetzt weiter.
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mo 19. Sep 2022, 14:30
von knullibulli
das ist doch schon wieder alles Unfug.
§ 10 FZV verweist auf eine Richtlinie 2009/62 EG , die ausser Kraft getreten ist.
Stattdessen gibt es 168/2013 EG, die in Anhang II alle Anforderungen auflistet, für die Anbringunggstelle des Kennzeichen ausdrücklich keine Festlegung trifft, aber für das Thema Beleuchtung auf UN-ECE-Regelung Nr. 74 Rev. 2 verweist. Diese Regelung sagt aber nur, dass eine Kennzeichenbeleuchtung vorhanden sein muss und damit Voraussetzung für die Typgenehmigung ist (die Du ja mit dem COC nachgewiesen hast)
§13 FZV sagt, dass Du Änderungen am Fahrzeug anzeigen musst, das ist hier also gar nicht einschlägig.
Also ist das, was Du da schriftlich bekommen hast, großer M..t.
Ob und welchen Kampf gegen Windmühlen Du da führen willst, ist allerdings eine andere Frage. Zahlen und vergessen ist manchmal nicht das dümmste.
viele Grüße,
knullibulli
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mo 19. Sep 2022, 14:52
von Higgi68
Hi, ist bei mir ähnlich.
Vor der Zulassung habe ich das Amt angeschrieben bezüglich der Dinge die ich alles mitbringe.
Wenn sie noch etwas benötigen dann sollen sie es mich wissen lassen.
Prompt kam ein Anruf mit der Erklärung ich benötige ein Gutachten das an dem Roller ein Motorrad Kennzeichen befestigt werden kann und das dafür eine Beleuchtung vorhanden ist.
Ich habe versucht zu erklären das dies bei meinem Roller serienmäßig ist. Antwort:
Dann ist das ja kein Problem mit dem Gutachten, bringen sie es mit und wir lassen den Roller zu.
TÜV: ja, rufen sie mal in 3 Wochen an, da ist der Experte da!?!?!
Hä?
Ok, DEKRA.
Ich rufe sie gleich zurück.
Info, ok, kommen sie vorbei ich schreibe ihnen da was für das Amt.
Fahr da morgen mal hin und dann nächste Woche zur Zulassungsstelle.
Bin gespannt.
Gruß Higgi
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Verfasst: Mo 19. Sep 2022, 14:56
von drolli
Moin,
hat schon einer von Euch die freiwillige Zulassung für die THG Quote in Hamburg durchgezogen?
Wie ist es gelaufen? Tips? Stolpersteine?
hab selbst eine Classico Li von Futura
Danke für Tips & Anregungen
Olli