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Re: Inoa Sli 5 (IVA E-GO S5) Begrenzung 55+

Verfasst: Mi 25. Okt 2023, 21:28
von guewer
Wohnt wer?

Re: Inoa Sli 5 (IVA E-GO S5) Begrenzung 55+

Verfasst: Mi 13. Dez 2023, 10:08
von seppie88
origin_de hat geschrieben: Sa 9. Jul 2022, 15:31 Ich habe auch schon gesucht, aber noch nix gefunden. Sollte jemand fündig werden, dann bitte hier posten.
Keine ahnung ob das noch notwendig is, (weil ich nog 73 Seiten lesen muss), aber Hollander hier:)

Re: Inoa Sli 5 (IVA E-GO S5) Begrenzung 55+

Verfasst: Mi 13. Dez 2023, 14:52
von E-Bik Andi
guewer hat schon recht- nur wegen paar km/h mehr erfüllt man den selben Straftatbestand als wenn man den Roller auf 120 km/h frisiert :lol:
Wer nicht einmal nen Führerschein dafür hat ist doppelt dran.
Alles zusammen wären es dann:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Kennzeichenmißbrauch
- Versicherungsbetrug
- manche Staatsanwälte ziehen auch noch Urkundenfälschung hinzu, da die COC Daten vom Istzustand abweichen.

Ich kenne mich da richtig aus, weil ich in jungen Jahren Mofas und Mopeds frisiert habe bis der Notarzt kommt - mit 18 hatte ich selbige Punktzahl in Flensburg :lol:
War quasi mit dem Richter unserer bayrischen Kleinstadt damals schon "per Du".

Re: Inoa Sli 5 (IVA E-GO S5) Begrenzung 55+

Verfasst: Di 19. Dez 2023, 20:55
von jolep
E-Bik Andi hat geschrieben: Mi 13. Dez 2023, 14:52 nur wegen paar km/h mehr erfüllt man den selben Straftatbestand
Und das ganze oftmals nur, weil NM nicht in der Lage ist, einen Roller zu liefern, der seine Spezifikationen einhält und wenigstens einigermaßen die 45 km/h zusammenbringt. Plus keinerlei Entgegenkommen bei Reklamationen zu diesem Thema zeigt. Und wohl genau weiß, dass der normale Bürger deswegen vermutlich nicht zum Anwalt bzw. vor Gericht geht.

Re: Inoa Sli 5 (IVA E-GO S5) Begrenzung 55+

Verfasst: Mo 25. Dez 2023, 23:29
von guewer
Kritisch wird 's wegen dem Frisieren wohl erst, wenn man einen Unfall hat/baut. Dann wird da von Polizei und nachfolgendem Sachverständigen genauer hingeschaut.

Heute übrigens trotz frisiertem Gerät manchmal nur auf 38 km/h gekommen. - Ursache: Gegenwind in Sturmstärke. Die Windräder neben der Straße drehten auch wie blöd.

Re: Inoa Sli 5 (IVA E-GO S5) Begrenzung 55+

Verfasst: Mi 27. Dez 2023, 09:12
von E-Bik Andi
Ja- wie immer: wo kein Kläger, da kein Richter. Es ist auch regional völlig unterschiedlich, wie damit umgegangen wird. In Ballungszentren wird das Thema eher aufgegriffen als auf dem Land. Wir haben auch noch den Bonus, dass ein E-Fahrzeug nicht schon rein optisch als "frisiert" zu erkennen ist.
Aber dieses ständige Wachsam sein, ob denn nicht hinter einem die Streckenposten fahren ist es mir heute nicht mehr wert 8-)
Da ich im Dreiländereck lebe und viel Zeit im Ausland unterwegs bin, habe ich für mich eine Lösung gefunden die anscheinend nicht "illegal" ist.
Ich habe das schon mit den E-Bikes bei der Polizeidienststelle abgeklärt, weil es bei vielen Modellen möglich ist, das E-Fahrzeug ohne Hardwareänderungen freizuschalten.
Aktueller Stand für mich: so lange man auf öffentlichen Straßen mit der vorgeschriebenen Begrenzung fährt ist alles i.O.

Re: Inoa Sli 5 (IVA E-GO S5) Begrenzung 55+

Verfasst: Mi 27. Dez 2023, 15:26
von eRetro
...hm... Die Vorraussetzung ist dahingegen klar geregelt und wer nur eine 45er mit seinem Führerschein fahren darf, der darf im Ausland wie auch im eignen Land kein Fahrzeug bewegen was nicht der Führerscheinklasse entspricht. Dazu zählt mal als kurioses Beispiel die DDR Mopeds die mit 60km/h regulär unterwegs waren oder sind und mit der Klasse AM (45er) bewegt werden. Es betrifft nur den Altbestand der Mopeds die vor einem Datum erstmals versichert wurden. Also eine absolute Ausnahme für diese alten Fahrzeuge der ehemaligen DDR. Hier liegt also die Einschränkung nicht bei der AM Klasse sondern der Zulassung bzw. der ABE. Das ist schon ein irrwitziger Zustand unserer StVO die über eine Hintertür dieses erlaubt bezogen auf das Fahrzeug, anders herum untersagt in Verbindung neuerer Fahrzeuge mit selbiger Klasse.

Ich habe immer Glück gehabt und erwischt wurde ich nie. Es war auch eine ganz andere Zeit auf dem Land und wenn mal der Hobel etwas lauter war, so war es nur eine Mängelkarte und der erhobene Zeigefinger. Die Zeiten ändern sich und heute hat jeder der Beamten ein Status zu vertreten indem dieser Leistung in der Form von Anzeigen etc. erbringen muss. Jeder von denen möchte ein Treppchen höher steigen und das geht nur im Dienst indem man heute genauer hinsieht. Ob ich jetzt als alter Motorradfahrer 45 oder 60 fahre, dass macht für mich keinen Unterschied aus, es ist langsam, aber für die Neulinge schon etwas anderes. Ich denke auch, dass man mindestens 55km/h rollen sollte. Aber hier in old Germany ist eben alles anders. Schlimmer sehe ich da die Pedelecs, die die Vorzüge des Rades als solches unterwandern indem diese schneller gemacht werden und so im öffentlichen Raum eine erhebliche Gefahr darstellen. Der Gesetzgeber hat bis jetzt unzureichend gehandelt und egal wie schnell oder langsam das Teil ist, ich würde es unter Versicherungspflicht stellen. Passant auf dem Rad/Gehweg angefahren und abgehauen, dass mal so als Beispiel.

Re: Inoa Sli 5 (IVA E-GO S5) Begrenzung 55+

Verfasst: Do 28. Dez 2023, 03:45
von guewer
Ich wäre eigentlich auch bei den Elektroroller ("Tret"-) dafür gewesen, dass diese unter die normale Privathaftpflicht fallen. Die Schäden, die diese verursachen, sind volkswirtschaftlich so gering, dass dies ökonomisch am vernüftigsten gewesen wäre.

Allein, was diese ganzen Kennzeichen, der Verwaltungsaufwand bei den Versicherungen und nicht zuletzt der Gewinn der Gesellschaften an unnötigen Kosten verursacht. - Möchte echt einmal eine Zahl hören, wie hoch der Schaden durch diese Elektroroller bundesweit ist. Sicher ein Millionenbetrag, aber eben nicht wirklich hoch.

Aber alles, was neu ist, muss ja hierzulande sofort reglementiert und wenn möglich finanziell abgewürgt werden vom Staat.

Im Übrigen hätte ich es für die Klein-Mobilität in den Städten besser gefunden, wenn sich statt der E-Roller diese Segways durchgesetzt hätten. Wäre deren Herstellung in die Massenproduktion übergegangen, wären sie kaum teuerer als diese E-Roller ("Scooter") gewesen. Und vor allem: Sie sind angenehmer zu fahren, und mit zwei Rädern an einer Achse wesentlich sicherer zu bewegen als diese Roller.

Re: Inoa Sli 5 (IVA E-GO S5) Begrenzung 55+

Verfasst: Do 28. Dez 2023, 10:51
von E-Bik Andi
@guewer
vom technischen Aufwand und der Komplexität ist so ein Segway Raketenwissenschaft im Vergleich zu einem Roller- habe im September neue Akkuzellen in dieses High-Tech Teil mit den Doppelakkus gebaut. Nur die Platine an so einem Akkupack ist schon beeindruckend komplex- also weit weg von "nur BMS" oder so.
Dass die Dinger ihren Preis hatten kann ich da mal ausnahmsweise absolut nachvollziehen. Ferner kannst so einen Segway nicht mal schnell mit in die Bahn nehmen, ins Auto laden oder in einer Mietwohnung in der Stadt ohne Aufzug abstellen :D

Re: Inoa Sli 5 (IVA E-GO S5) Begrenzung 55+

Verfasst: Di 21. Mai 2024, 20:31
von Markus96
Falls das noch für irgendjemanden hier spannend ist (Verkauf Steuergerät 55+):

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