Mächschen hat geschrieben: So 2. Okt 2022, 08:11
yakamoto hat geschrieben: Fr 30. Sep 2022, 13:56
Kein Bla und Blub! So wird es euch jeder "befähigter" Mitarbeitende eine Zulassungsstelle mitteilen. Alles andere ist schlicht falsch
Die halben Mitarbeitenden können es ja nicht, es muss ein richtiger Mitarbeiter sein.
Stivikivi hat geschrieben: Fr 30. Sep 2022, 14:13
Formal vlt. Hat aber sonst keinerlei Auswirkungen
Kann sich aber auch mal ändern.
Z.b. wird die Polizei genauer hinschauen, wenn denen auffällt, dass irgendwas, hier das Datum, nicht passt.
Jo, sollte es jemals eine Abfrage zur Fahrgestellnummer geben, dann wird über das KBA eine irreführende Rückmeldung erfolgen. Und zwar EZ-Datum durch das Versicherungskennzeichen ist UNGLEICH EZ-Datum im Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein). Solltest du dann einen/eine Ordnungshüter:in vor dir haben, der/die hier eher unsicher oder sogar unwissend ist, dann kann das Fahrzeug Vorort direkt sichergestellt werden und auf deine Kosten in die polizeiliche Verwahrung genommen (abgeschleppt) werden.
Die prüfen dann im Verwaltungsverfahren, wieso das Datum nicht stimmig ist. Das die Zulassungsstelle einen Fehler gemacht hat war auch dir bei Ausstellung/FREIWILLIGER ZULASSUNG sofort ersichtlich. Da du das billigend inkauf genommen hast (hast keinen Nachweis deines Widerspruchs), trägst du zumindest eine Mitschuld.

Bei der Zulassungsstelle hast du ja etwas
unterschrieben... und zwar, dass alle Angaben soweit richtig sind!!!
Und genau hier wird dich im schlimmsten Fall das Gericht der Mitschuld dingbar machen.
Grund, du hättest es erwähnen müssen, da dir ja bekannt war, dass du zuvor (länger als zur Überführung) ein Versicherungskennzeichen hattest. Wenn bei einem Fahrzeug das BJ und die EZ weit auseinander liegen (z.B. mehrere Jahre) kann davon ausgegangen werden, dass das Fahrzeug bis zur EZ nicht im Verkehr bewegt wurde und daher einen besseren Wertezustand haben müsste/könnte....
Beispiel Oldtimer, BJ 1959, EZ 2022 => der Wert des Fahrzeugs liege weit höher als wenn EZ=BJ
Ehrlich, in so eine Situation wird man sicher kaum kommen, aber wenn doch, dann wird es anstrengend
Mit wissentlich unrichtigen Dokumenten würde ich persönlich nicht leben wollen - ist sicher typisch DEUTSCH, aber so ist es.
Und spätestens bei einem möglichen Verkauf des Fahrzeugs kann es richtig Probleme nach sich ziehen, wenns der neue Besitzer das (erst im Nachhinein) bemerkt
