Moin,
ich lese hier wieder viel gefährliches Halbwissen...
Aber wie
Mächschen bereits schrieb:
Die COC-PAPIERE sind kein Eigentumsnachweis
Daher ist/war ein Kaufvertrag bzw. Rechnung bei der Zulassungsstelle notwendig - egal ob 45er-Roller oder 2/4 rädriges KFZ
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt nach der FREIWILLIGEN ZULASSUNG eines 45er-Rollers die Funktion der COC-PAPIERE
Somit ist das COC nicht mehr mitzuführen, sondern die Zulassungsbescheinigung Teil I - und zwar im Original
Bei einen 45er-Roller mit Versicherungskennzeichen und COC macht die Polizei in der Regel eine Ausnahme, wenn das COC nur als Kopie aber der Versicherungsschein im Original mitgeführt wird. Bei der Zulassungsbescheinigung Teil I sieht dass zumeist anders aus und kostet (glaube ich) 15 Euro
Klar, habe ich auch eine (zusätzliche) Kopie unter der Sitzbank, für den Fall, dass ich das Portemonnaie mal vergessen habe... Aber korrekt ist es nicht und die Polizei muss sich nicht darauf einlassen. Zum Glück ist die Reichweite von einem 45er-Roller nicht so groß und die Unterlagen nicht zu weit weg...
Ein ehemaliger Arbeitskollege musste tatsächlich einmal seinen Original KFZ-SCHEIN seines Motorrades innerhalb 48 Stunden bei einer Polizeiwache vorlegen, dies war eine Auflage einer Polizeikontrolle

Vorort durfte er zudem eine Geldstrafe zahlen...
Ich weiß nicht was ansonsten passiert wäre und er wollte es scheinbar auch nicht herausfinden

Daher ist er gleich nächsten Tag zur Polizei.
Schon wegen der TÜV-Befreiung sollte die Zulassungsbescheinigung Teil I (mit entsprechender Eintragung versteht sich) mitgeführt werden. Ansonsten ist bei unwissenden Polizisten ggf. die Fahrt Vorort zu Ende...
Aber zumeist sind Polizisten auch Menschen und zeigen bei entsprechendem Verhalten des Kontrollierten eine gewisse Nachsicht. Daher immer freundlich bleiben und nicht klugscheissen
