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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Verfasst: Fr 4. Nov 2022, 12:17
von Stivikivi
Da bin ich mal gespannt was mein Sachgebietsleiter dazu sagt.

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Verfasst: Fr 4. Nov 2022, 22:23
von yakamoto
Ich empfehle eine kurzzeitige Um-/Anmeldung in Hamburg :lol:

Hier macht sich keine Amtsleitung die Hände an irgendwelche Scheinbehauptungen oder Rechtsverletzung schmutzig!
Wer hier eine FREIWILLIGE ZULASSUNG beantragt, der bekommt diese auch. Und wer nett fragt, bekommt auch das kleine LKR-KENNZEICHEN 220x130.
Leider hatte mein Schildermacher damals nur das 240x130 da, so habe ich das genommen. Die 2 cm mehr Breite sind im Vergleich zum 280x200 ja locker zu verschmerzen ;)

Ich habe heute noch einmal bei der Zulassungsstelle Hamburg-Mitte angerufen und nachgefragt ob eine FREIWILLIGE ZULASSUNG geht und was ich brauche um einen 45er-Roller Anzumelden...
Die Antwort war direkt und freundlich - COC, Kaufvertrag, eVB und wenn der Roller bisher ein Versicherungskennzeichen hatte, eine Bestätigung, dass das Kennzeichen bei der Versicherung zurückgegeben wurde.
Achja und ein E-Kennzeichen gibt es nicht... ;)

Ich müsste mir aber bitte einen Termin online buchen, da es nicht ohne geht - dauert alles ca. 30 Minuten und gern ein Kennzeichen reservieren. Dann könne man dieses schon machen lassen.

Auf die Frage welche Größe es haben muss, kam die Antwort je nach dem was passt. Aber sie empfehlen gern das Kleine LKR, da die Motorradkennzeichen meistens gar nicht an die 45‘er Roller passen :idea:


So, und nun noch einmal zu den Aussagen eurer Zulassungsstelle... :roll:

In Hamburg ist vieles nicht so doll, auch das Wetter sagt man...
Aber unsere Zulassungsstellen sind cool :!:

Übrigens wusste die Dame genau warum ich einen eRoller FREIWILLIG ZULASSEN wollte ... THG :D

Ich bin super froh, dass ich es schon im Juli gemacht hatte und die Prämie beantragt ist :!:

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Verfasst: Sa 5. Nov 2022, 03:35
von etixer
Im Kreis Heinsberg hätte ich ein E-Kennzeichen bekommen können, wenn ich denn gewollt hätte. Laut Sachbearbeiterin wäre das Kennzeichen aber dann nochmals größer ausgefallen. Habe dankend verzichtet, man soll es auch nicht übertreiben :D

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Verfasst: Sa 5. Nov 2022, 09:13
von Mächschen
Ich habe XXX - XX 0 E, das passt auf 220 × 130, ohne E reicht 190 x 130, welche Größe hast Du denn?

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Verfasst: So 6. Nov 2022, 03:46
von etixer
Nee, passte nicht, da "HS XX XX" - für ein E war da kein Platz mehr. 280 × 200 mm habe ich jetzt montiert, für alles andere hätte ich wieder zum TÜV fahren sollen. 180 x 200 und 240 x 130mm (sogar mit E) hatte ich dabei, wollte man aber partout nicht nehmen.

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Verfasst: So 6. Nov 2022, 09:05
von conny-r
Mächschen hat geschrieben: Sa 5. Nov 2022, 09:13 Ich habe XXX - XX 0 E, das passt auf 220 × 130, ohne E reicht 190 x 130, welche Größe hast Du denn?
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Foto wäre schön und genieße den herrlichen Tag
🍺

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Verfasst: Di 8. Nov 2022, 08:54
von Alexthebest
Hi,
ich heiße Alex und bin neu hier! Meine freiwillige Zulassung für meine zwei neuen Fahrzeuge wurden abgelehnt (habe leider keine schriftliche Stellungnahme dazu bekommen). Es hat nur geheißen, da es sich hierbei um die Klasse L1e-A! (1000W 40km/h Elmoto HR2) handelt, wäre die freiwillige Zulassung gesetzlich untersagt. Ich hab keine Ahnung, wo hier nun das Problem liegt. Bin am überlegen, ob ich einfach an unsere zweite Zulassungsstelle fahre und dort mein Glück versuche.....In jedem THG-Artikel wird explizit auch von der Klasse L1e-A geredet. Deshalb wundert es mich, warum es nicht geklappt hat. Meine vorherigen Fahrzeuge (allerdings L1e) haben Sie problemlos zugelassen. Habt ihr da einen Rat?

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Verfasst: Di 8. Nov 2022, 10:02
von NiuEvo
Alexthebest hat geschrieben: Di 8. Nov 2022, 08:54 Hi,
ich heiße Alex und bin neu hier! Meine freiwillige Zulassung für meine zwei neuen Fahrzeuge wurden abgelehnt (habe leider keine schriftliche Stellungnahme dazu bekommen). Es hat nur geheißen, da es sich hierbei um die Klasse L1e-A! (1000W 40km/h Elmoto HR2) handelt, wäre die freiwillige Zulassung gesetzlich untersagt. Ich hab keine Ahnung, wo hier nun das Problem liegt. Bin am überlegen, ob ich einfach an unsere zweite Zulassungsstelle fahre und dort mein Glück versuche.....In jedem THG-Artikel wird explizit auch von der Klasse L1e-A geredet. Deshalb wundert es mich, warum es nicht geklappt hat. Meine vorherigen Fahrzeuge (allerdings L1e) haben Sie problemlos zugelassen. Habt ihr da einen Rat?
Mit welcher Begründung haben Sie es abgelehnt?
"Schreiben der Regierung"?

Dann telefonier mit deiner zuständigen Regierungsbehörde - L1e-A ist eine Kleinkraftradklasse nach Stvo und KBA! Lass dich nicht abwimmeln.
Ggf. mach den Vorschlag, dass du das Fahrzeug vorführst und zeigst, dass eine Kennzeichenbeleuchtung bzw. Halterung in der Größe möglich ist.

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Verfasst: Di 8. Nov 2022, 11:23
von rainer*
Gemäß Fahrzeugzulassungsverordnung steht Dir die freiwillige Zulassung zu. Wenn nicht, muss zumindest auf Deinen ntrag ein Ablehnungsbescheid erstellt werden, der mit Angabe der Rechtsgrundlage begründet sein muss und gegen den Du dann Rechtsmittel einlegen könntest. Wegschicken lassen mit einer mündlichen Aussage, das es nicht geht ist natürlich für die Behörde erst mal die am wenigsten arbeitsintensive Methode. Rechtsgrundlagen sind Gesetze und Verordnungen. Nicht einfach, wir wollen das nicht, das passt uns nicht und m.E. auch nicht das zuwenig freie Kennzeichen verfügbar wären. Wenn andere Dinge wie fehlende Kennzeichenbeleuchtung, kein gefahrfreies Anbringen des Kennzeichens angeführt werden, lässt sich das normalerweise, notfalls mit TÜV-Gutachten entkräften.

rainer*

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Verfasst: Di 8. Nov 2022, 16:52
von GovecsFahrer
Ich dachte das Elmoto HR2 hat 2,3KW und 45km/h Höchstgeschwindigkeit? Damit ist es nämlich in der Klasse L1e-B und auch zulassungsfähig.