Re: Tisto ELEKTROROLLER SUNSHINE 6.0 – 6000W ab 8/9 2021
Verfasst: So 23. Jan 2022, 20:13
Und keine Sorge, ahnungslose und fortbildungsresistente Zollbeamte oder -tinnen sind auch willens und in der Lage, einem bei korrektem Eintrag einen Steuerbescheid für in 10 Jahren zu schicken. Das ist mir sogar schon zwei Mal passiert, beim SELBEN Zollamt in Ulm. Einmal mit dem vR ONE, und dann seiner enormen Zuladung sei Dank gleich 3x200 kg an Steuerwert, und einmal mit der L3e-A1 Zero S. Das da ist dann mein Standardtext an den Zoll, der beide Male zur sofortigen Änderung der künfitgen Steuerlast auf 0€ zur Folge hatte:
Bei meinem Fahrzeug handelt es sich steuerrechtlich nicht um ein Kraftrad per se, sondern einschränkend um ein LEICHTKLRAFTRAD
gemäß § 2 10. FZV: "Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW ...". Siehe hierzu Punkt 5 im angehängten scan der Zulassungsbescheinigung Teil II meines L3e Elektrorollers.
Gemäß § 3 (2) c) FZV sind Leichtkrafträder "Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren".
§ 3 1. Kraftfahrzeugsteuergesetz: "Von der Steuer befreit ist das Halten von Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind"