error hat geschrieben: Do 30. Jan 2025, 19:00
STW hat geschrieben: Mi 29. Jan 2025, 21:42
Nun müssen wir nicht gleich so böse sein: Tuning ist mittlerweile ein teurer Spaß im Doing geworden (und
beim erwischt werden ebenso).
Zumindest wenn man keinen "offenen" Führerschein hat. Ansonsten ist man im Bereich einer (oder mehrerer) Owi(s) unterwegs wenn das Fahrzeug innerhalb der Fahrzeugklasse zum "Tatzeitpunkt" ordnungsgemäß (mit gültigem Versicherungskennzeichen) versichert ist.
Wie die Rechtslage in Sachen Beschlagnahme des Fahrzeugs aussieht kann ich leider nicht sagen. Kenne niemand der das mit einem L1e ausprobiert hat.
...
Korrekt, mit passenden Lappen ist es preiswerter. Aber auch noch genug Ärger.
Das Thema Beschlagnahme kenne ich nur von Zeitungsberichten / YT-Videos. Wenn einer aus unserer Clique damals von der Rennleitung erwischt wurde, "berüchtigt" war da insbesondere ein technisch versierter Motorradpolizist, dann war die Mängelkarte schnell erstellt. Die Technik der Mofas war einfach, und die Herren von damals noch Grün/Weiß technisch versiert. Da lohnte es sich nicht lange zu leugnen, Ritzelzähne konnte der Polizist selbst noch nachzählen, dann kam die Frage nach abgesägtem Krümmer bei der Probefahrt, etc., oftmals beantwortet mit einem Nicken des Deliquenten,

, oder mit dem Satz "nee, daran habe ich nichts gemacht" beantwortet. Klang das in der Summe schlüssig, dann gab es die Mängelkarte und Vorführtermin auf der Polizeiwache, daneben dann i.d.R. eine Anzeige wegen FoFe, die meist gegen 100 - 200DM und evtl, noch Sozialstunden bei Ersttätern eingestellt worden ist. Eigentlich war das eine gute Regelung, denn Polizisten waren für uns noch Respektspersonen und wir haben daraus auch etwas gelernt, ohne gleich das Führungszeugnis versaut zu haben. Ein Schulkollege von mir zeigte sich bei der Kontrolle nicht so kooperativ und gab den Pyramidenkolben nicht zu. Grün/Weiß war hilfsbereit, hat das passende Werkzeug zur Abnahme des Zylinders zur Verfügung gestellt (ich meine aus der Erinnerung, ein 10er Schlüssel reichte damals für den F&S-Motor), er mußte das am Straßenrand erledigen, der Kolben kam zum Vorschein, die Rennleitung hat das Werkzeug wieder eingesteckt, Mängelkarte übergeben, und er konnte dann die Kiste mit zerlegtem Motor ein paar Kilometer nach Hause schieben. Dafür gab es auch kein großartiges juristische Nachspiel. Es war halt ein fairer und erziehungswirksamer Umgang miteinander, und er hätte es wesentlich einfacher haben können, wenn er nicht geleugnet hätte.

Aber immer noch preiswerter als Beschlagnahmung, Abschleppen, Gutachter, dafür genauso lehrreich.
Heute sieht das nun anders aus. Auch bei Benzinern ist es elektronischer geworden, da wird versteckte Steuerelektronik eingebaut, die erst durch irgendwelche Handgriffe nach Motorstart aktiviert werden muss. Die Dinger findet man nur, wenn der Roller entweder im noch in dem Modus laufend auf den Prüfstand gestellt werden kann, oder eben durch Zerlegung und damit heutzutage Beschlagnahmung.
Ein Arbeitskollege (ja, tatsächlich) hatte einen der elektrischen Tretroller, die man mit geändertem Controller per Tastendruck nach dem Start gute 50% schneller machen konnte. Der wurde von der Rennleitung so überrumpelt, dass er keine Chance hatte, den Roller auszuschalten. Tja, leider verloren.

Aber besser als Beschlagnahme.