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Re: eRetro Star und eCity Star

Verfasst: Do 26. Jul 2018, 08:18
von vsm
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und darf nicht an Bedingungen geknüpft werden. Hier wird Dir aber nur zugesichert, dass Du eine mangelfreie Sache bekommst. Treten innerhalb der ersten sechs Monate Mängel auf, wird davon ausgegangen, dass diese bei Auslieferung bestanden, die Last etwas Gegenteiliges zu beweisen, liegt beim Händler. Nach sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um: Tritt ein Mangel auf, musst Du beweisen, dass er von Anfang an bestand.

Die Herstellergarantien oder Garantien des Verkäufers gehen in der Regel über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, werden freiwillig eingeräumt und dürfen an Bedingungen geknüpft werden.

Nachtrag: Hier sind die Unterschiede nochmal ganz gut erklärt.

Re: eRetro Star und eCity Star

Verfasst: Do 26. Jul 2018, 08:32
von Nektarine
Hallo,

grundsätzlich ist mir der Unterschied durchaus klar. Nur war mir nicht bewusst, dass es keine Möglichkeit gibt, hier Bedigungen zu stellen. Ich war nämlich der Ansicht, dass das durchaus geht, wenn diese kostenneutral ausfallen. Aber so ist es ja gut.

Dann ist dieser Teil bei Nova also hinfällig und soll wahrscheinlich nur Druck beim Kunden aufbauen, oder?
https://www.nova-motors.de/service/bedi ... edingungen

Vielen Dank und viele Grüße,
Nektarine

Re: eRetro Star und eCity Star

Verfasst: Do 26. Jul 2018, 08:35
von marc71xxx
Und ganz wichtig für alle, die nicht direkt bei Nova Motors bestellt haben, sondern bei Lidl, Otto, Plentyone...

Die Gewährleistung gilt immer gegenüber dem Verkäufer/Händler nicht dem "Hersteller".

Bei Mängeln ist also immer Lidl, Otto, Plentyone der Ansprechpartner, du hast keinen direkten Anspruch gegenüber Nova Motors.

Gruß
Marc

Re: eRetro Star und eCity Star

Verfasst: Do 26. Jul 2018, 09:03
von vsm
Nektarine hat geschrieben: Do 26. Jul 2018, 08:32 [...]
Dann ist dieser Teil bei Nova also hinfällig und soll wahrscheinlich nur Druck beim Kunden aufbauen, oder?
https://www.nova-motors.de/service/bedi ... edingungen
[...]
So würde ich das auch sehen. Die Händler versuchen halt alles Mögliche, um sich vor der Gewährleistung zu drücken. Es ist im Übrigen auch nicht rechtens, Verschleißteile von der Gewährleistung generell auszuschließen, wie Nova es tut. Ausgeschlossen werden darf lediglich der normale Verschleiß dieser, Mängel an Verschleißteilen fallen aber sehr wohl unter die Gewährleistungspflichten.

Aber, wie Marc schon geschrieben hat, ist ohnehin Dein Händler Dein Ansprechpartner bei eventuellen Gewährleistungsansprüchen. Nova kann höchstens Ansprechpartner bei einer freiwilligen Herstellergarantie sein, die über den Gewährleistungsanspruch hinausgeht und Dir eingeräumt wurde.

Re: eRetro Star und eCity Star

Verfasst: Do 26. Jul 2018, 12:53
von Dirk
@Nektarine
Wenn es rechtens wäre, dass der Käufer sich an einen Wartungsplan, der auf einer Internetseite und nicht im Kaufvertrag (
oder den AGB ) steht, halten muss.... könnte der Verkäufer ja wahrlos die Preise und Intervalle jeder Zeit ändern und der Käufer müsste dann zB jede Woche für 189 € zur Wartung um seinen Gewährleistungsanspruch nicht zu verlieren :o :D

Re: eRetro Star und eCity Star

Verfasst: Do 26. Jul 2018, 13:01
von Nektarine
Ja, ich hatte mir ja auch schon gedacht, dass die Sache mit den kostenpflichtigen Inspektionen nicht so richtig sein kann...

Obwohl deine Idee ein ungeahntes Feld des Betruges eröffnet.... ... ich werde doch noch reich.... :twisted:

Re: eRetro Star und eCity Star

Verfasst: Do 26. Jul 2018, 15:00
von Elero
Ich hab heute meine erste größere Einkaufsrunde im Nachbarort gemacht. 5 Geschäfte + Post, von Ortsanfang bis Ortsende. Den Berg hier zum Haus bin ich wieder hochgekommen, fast meine ich die ersten 5kg Körpergewicht weniger, merkt man schon ;)

Aber so von Geschäft zu Geschäft. Das ist ganz schön anstrengend. Helm auf, Helm ab, alles verstauen, alles 2x abschließen und wieder aufschließen usw...
Meine Einkäufe habe ich tatsächlich im Helmfach untergebracht, aber beim nächsten Mal werde ich das Topcase mitnehmen. Dieses Tetris spielen bei 36 Grad Hitze ist nicht so angenehm.
Hatte zwar einen Rucksack dabei, aber da fehlte ein Reissverschlussschloss und ich habe mir noch keine Gedanken gemacht wie ich den außerhalb vom Helmfach sichern kann.

Das Handschufach würde ich auch gerne bei Bedarf abschließbar machen mit irgendeinem Plastikteil was man einklemmen kann, stelle ich mir vor...
Da habe ich noch etwas Denkarbeit vor mir um die maximale Menge transportieren zu können. :)

Dann habe ich mal die Zeit gestoppt. Obwohl man sich irre langsam vorkommt auf dem Roller zwischen den Ortschaften habe ich nur 7:30 Minuten nachhause gebraucht. Mit meinem Auto wären es vielleicht 5-6 Minuten. Geht also schon.

Re: eRetro Star und eCity Star

Verfasst: Do 26. Jul 2018, 15:09
von Elero
Apropos Stauraum:

Im Boden scheint beim ecity star auch noch etwas möglich zu sein. Ein kleines leeres Geheimfach bietet z.B. das leere Batteriefach. Vom Format her passt z.B. das Ladegerät rein (ohne Kaltgerätestecker).

Re: eRetro Star und eCity Star

Verfasst: Do 26. Jul 2018, 15:20
von Nektarine
Hallo Elero,

die Sache mit dem Handschuhfach hatte ich auch schon überlegt. Zu blöd, dass das nicht schon vorgedacht ist... Wenn man einen 3D-Drucker hätte, dann könnte man sicher ohne Probleme etwas passendes zaubern.

Aber wie meinst du dass mit dem 2x ab und aufschließen?

Hat das Ding denn nicht nur ein Zündschloss?

Re: eRetro Star und eCity Star

Verfasst: Do 26. Jul 2018, 15:26
von Elero
mit 2 mal meine ich

1. Lenkradschloss einrasten
2. Roller irgendwo anketten

und selbst das erscheint mir noch nicht sicher genug. Für 15 Minuten im Aldi reicht das. Aber wenn man den mal 3-4 Stunden irgendwo stehen lässt?
Also ich habe mir vorgenommen zusätzlich noch ein Bremsscheibenschloss mit Rüttelalarm anzuschaffen., Kostet um die 20 €. Das nimmt auch nicht viel Platz weg.

Ja und mit dem abschließbaren Deckel für's Handschuhfach, da fällt mit bestimmt was ein. Oder wenn nicht mir, dann meinem Vater. Der baut mir sowas wenn ich ihn darum bitte :D